Neubau HOA 273/274 Ulm-Friedrichshafen Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44102
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau HOA 273/274 Ulm-Friedrichshafen
Ulm-Friedrichshafen-Lindau
Neubau HOA/FBOA 273/274 Ulm-Friedrichshafen-Lindau
G.016168100.02.10.01.001; G.016168100.02.10.01.002
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Neubau HOA 273/274 Ulm-Friedrichshafen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Ulm-Friedrichshafen-Lindau
Neubau HOA/FBOA 273/274 Ulm-Friedrichshafen-Lindau
LÄA012: Lt. Abnahmeprotokoll hat die Projektleitung eine Änderung des Standortes der HOA 273 angeordnet. Die Errichtung der HOA am neuen Standort soll auf Grundlage der Ausführungsplanung VA/Kabeltiefbau erfolgen
Der AN ist in das Projekt eingearbeitet und mit den Gegebenheiten bestens vertraut. Eine Umsetzung der Leistung ist, sobald die Anordnung erteilt wird, zeitnah möglich. Die Bindung sowie die Einarbeitung eines neuen AN hätte einen Zeitanspruch zufolge, welcher die termingerechte Realisierung des Projektes gefährden würde.