Planung der Technischen Ausrüstung für die energetische Sanierung der Nibelungenhalle Referenznummer der Bekanntmachung: HEUSSEN-2022-0013
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lorsch
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64653
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lorsch.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lorsch.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung der Technischen Ausrüstung für die energetische Sanierung der Nibelungenhalle
Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-8 für die energetische Sanierung und Modernisierung der Nibelungenhalle Lorsch
Magistrat der Stadt Lorsch
Bau- und Umweltamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
64653 Lorsch
Die vielseitig genutzte bestehende Nibelungenhalle wurde im Jahre 1964 erbaut und 1986 teilweise saniert. Genutzt wird die Nibelungenhalle als Mehrzweckhalle für ein breites Spektrum an Veranstaltungen für Jung und Alt, z.B. für städtische Events, Konzerte, Familienabende, Fastnachtsveranstaltungen, Tanzveranstaltungen (einschließlich Training), schulische Veranstaltungen (Wingertsbergschule/Grundschule), Theateraufführungen und Unterhaltungsveranstaltungen (einschließlich Proben) sowie regelmäßige Blutspendetermine des DRK. Seltenere Nutzungen sind etwa Tagungen und Kongresse, Personalversammlungen oder Messen und private Feiern. Insbesondere für das Vereinsleben der Stadt Lorsch ist die Nibelungenhalle für Proben und Veranstaltungen die maßgebliche Einrichtung in Lorsch.
Die Nibelungenhalle weist sowohl hinsichtlich zahlreicher baulicher Mängel als auch durch die eingeschränkte Funktionalität (bspw.: mangelnde Barrierefreiheit, Einschränkung bei der Durchführung von Veranstaltungen hinsichtlich der Anlieferung und Logistik, hinsichtlich der Erreichbarkeit der Nebenräume) deutlichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf:
Schäden sind vor allem im Bereich Dach, Fenster und Fassade aufzufinden. Neben den direkten sichtbaren Mängeln entsteht dadurch ein deutlich zu hoher Energieverbrauch mit entsprechenden energetischen Verbrauchskosten. Die Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an energetische und lufthygienische Ansprüche. Auch die übrige technische Ausrüstung ist zu modernisieren.
Die seitlichen Gebäudetrakte, vor allem im östlichen Bereich, sind durch eine sehr geringe Raumhöhe und mangelnde Belichtung gekennzeichnet. Die Lage der Lüftungsleitungen unter der Decke beengt die Situation. In den Umkleiden und Duschbereichen ist die Belichtung gewährleistet, allerdings sind diese nicht mehr zeitgemäß und ungünstig erschlossen, was die Nutzung teilweise einschränkt.
Nach Erstellung einer Bestandsanalyse und eines Nutzungskonzeptes im Jahr 2015 wurden 2017 im Rahmen eines Ideenwettbewerbs durch drei Planungsbüros ein gestalterisches und konstruktives Konzept für die zwei Varianten der Sanierung (gegebenenfalls auch mit Teilumbau oder Anbau) und des Abrisses und Neubau entwickelt. Die eingereichten Konzeptionen wurden durch zwei Expertengremien geprüft. Die Expertengremien kamen zu dem Ergebnis, dass die Variante der Sanierung nach dem Entwurf vom Büro Thomas Grüninger BDA, Darmstadt, verfolgt werden soll. Im Laufe des Jahres 2020 wurden Grundlagen ermittelt, konkrete Voruntersuchungen durchgeführt und das Nutzungskonzept geschärft. Entsprechend liegen inzwischen eine Vermessung des Innen- und Außenraums, ein Schadstoffgutachten, eine Ersteinschätzung zur Statik und technischen Ausrüstung vor.
Parallel wurden das Nutzungskonzept und Raumprogramm v.a. für das Souterrain konkretisiert sowie die Erschließung und Barrierefreiheit geprüft. Im Dezember 2020 hat die Lorscher Stadtverordnetenversammlung die Verlagerung des städtischen Jugendzentrums in das Souterrain der Nibelungenhalle beschlossen.
Die vorläufige Schätzung der Gesamtsanierungskosten beläuft sich auf 5,9 Mio. Euro brutto. Die Maßnahme wird in verschiedenen Programmen, insbesondere im Programm "Lebendige Zentren (vormals: Aktive Kernbereiche in Hessen) gefördert.
Hierzu beabsichtigt die Auftraggeberin, die Planung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1 - 8, Leistungsphasen 1-9 des § 55 HOAI zu vergeben. Es werden dabei die Grundleistungen aus dem Katalog der Anlage 15 mit den gültigen Honorarsätzen beauftragt.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Als erste Stufe sollen für die Fachplanung Technische Ausrüstung die Leistungsphase 1-4, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5-7 und als dritte Stufe die Leistungsphasen 8 und 9 vergeben werden.
Mit dem Zuschlag überträgt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
• Eigenerklärung des Bieters über den Eintrag in die Ingenieurliste oder sonstiger Nachweis der Bauvorlageberechtigung- soweit erforderlich - im Land Hessen
• Bei juristischen Personen: Vorlage eines Handels-/Partnerschaftsregisterauszugs, nicht älter als drei Monate bei Abgabe des Angebots. Hieraus muss hervorgehen, dass der Aussteller der Erklärung (Person des Erklärenden) für das Unternehmen vertretungsberechtigt ist und die auftragsgegenständlichen Leistungen zu dem satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören. Wird ein Handels-/Partnerschaftsregisterauszug vorgelegt, der älter als drei Monate bei Abgabe des Angebots ist, versichert der Bieter mit der Abgabe seines Angebots, dass keine Änderungen an den Eintragungen im Handels-/Partnerschaftsregister erfolgt sind. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Handels-/Partnerschaftsregisterauszug für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen.
• Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3.000.000.- € für Personenschäden und 5.000.000.- € für Vermögens- und sonstige Schäden, jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr mit Benennung der Versicherungsgesellschaft oder alternativ eine Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Deckungssummen zugesagt wird.
• Eigenerklärung zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in der Planung der Technischen Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1-8 (2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021 in Euro netto - anzugeben ist der aktuellere Wert).
Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung muss mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 5 Mio. EUR für Vermögens- und sonstige Schäden betragen.
Der Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss in den Anlagengruppen 1.8 im Mittel mindestens 436.000.- € netto betragen haben.
1. Eigenerklärung zu Ausführungs- und Lieferinteressen des Bieters (§ 46 Abs. 2, § 73 Abs. 3 VgV).
2. Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter/innen der letzten drei Jahre im Jahresdurchschnitt, aufgeteilt nach Führungskräften und weiteren technischen Mitarbeitern/innen.
3. Vorlage von Referenzen, die in Bezug auf Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die die Fachplanung Technische Ausrüstung für den Neubau oder die Sanierung von komplexen Bauvorhaben wie Bürgerhäusern, Gemeindezentren, Stadthallen oder sonstigen Versammlungsstätten beinhalten.
zu 2:
Das sich bewerbende Büro muss mindestens 3 Mitarbeiter Fachrichtung Technische Ausrüstung (nicht kaufmännische Mitarbeiter, Sekretariat o.ä.) einschließlich des Büroinhabers beschäftigen. Hierbei sind Doppelnennungen nicht zulässig, z.B. dürfen Führungskräfte nicht nochmals bei Dipl.-Ing./ Arch. aufgeführt werden und Dipl.-Ing/ Arch. nicht erneut bei sonstigen technischen Mitarbeitern.
zu 3:
Es muss mindestens eine in Art und Umfang vergleichbare Referenz genannt werden, bei der für die Anlagengruppen 1-8 mindestens die LP 3 - 8 bearbeitet wurden und bei der die LP 8 abgeschlossen ist oder unmittelbar vor dem Abschluss steht. Der Abschluss der LP 8 darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen, d.h. Abschluss der LP 8 (Übergabe des fertiggestellten Objekts) frühestens im Frühjahr 2019.
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder nach der EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013, bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom 06.12.2011, zuletzt geändert am 29.03.2017, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden.
Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter oder der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Nach §§ 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 Hessisches Tariftreue- und Vergabegesetz (HVTG) 2021 haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 oder 2 (Tariftreueerklärung bzw. Mindestentgelterklärung) abzugeben. Diese Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen.
Aufgrund des Artikels 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 muss der Bieter eine Eigenerklärung zu diesem Artikel abgeben.
Um in dem Vergabeverfahren Berücksichtigung finden zu können, ist zudem die Vorlage einer Datenschutzerklärung erforderlich. Eine Datenschutzerklärung ist insbesondere auch für die Personen vorzulegen, die der Bewerber/Bieter in dem Fall der Zuschlagserteilung in dem Projekt einsetzen will, also für die in den Vergabeunterlagen vom Bewerber/Bieter genannten Mitarbeiter, Nachunternehmen und eignungsleihenden Unternehmen sowie von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formblätter für die Abgabe des Angebots zu verwenden. Werden die Formblätter nicht verwendet, erfolgt ein Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Darüber hinaus müssen die Bieter das von der Vergabeplattform zur Verfügung gestellte Angebotsschreiben ausfüllen, d.h. zumindest das von ihnen angebotene Honorar eintragen, damit die Vergabeplattform das Vorliegen eines Angebots automatisch erkennt.
2. Fragen zu der Angebotsphase können bis spätestens 01.06.2022, 14:00 Uhr gestellt werden.
3. Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform. Telefonische Auskünfte oder Auskünfte per E-Mail werden nicht erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)