Kooperation zur Speicherung + Verwertung flüssiger Gärreste aus der Bioabfallvergärung der am Deponiepark Brandholz getrennt erfassten Bio-/Grünabfälle einschließlich Bau eines Speicherbehälters Referenznummer der Bekanntmachung: RMD2022-PS3-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flörsheim am Main
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deponiepark.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.umweltplanung-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kooperation zur Speicherung + Verwertung flüssiger Gärreste aus der Bioabfallvergärung der am Deponiepark Brandholz getrennt erfassten Bio-/Grünabfälle einschließlich Bau eines Speicherbehälters
Suche nach einem Kooperationspartner im Bereich Verwertung und Speicherung von flüssigen Gärresten aus der Behandlung / Vergärung von Bio- und Pflanzenabfällen des Deponiepark Brandholz (mindestens 14.500 Mg/a) einschließlich Bau eines Speicherbehälters mit 6.000 m3 Speichervolumen auf dem Deponiegelände (Alternative Lösungsvorschläge für die Speicherung der Gärreste unter Berücksichtigung externer Speicher sind grundsätzlich auch möglich und können im Rahmen des Dialogverfahrens erörtert / angeboten werden).
Deponiepark Brandholz
Die Rhein-Main Deponie GmbH (RMD) sucht zur Erfüllung ihrer Entsorgungspflicht einen Kooperationspartner im Wege eines wettbewerblichen Dialogs, der sich zum 01.01.2023 an einer langfristigen Zusammenarbeit (Grundlaufzeit 15 Jahre + 5 Jahre Verlängerungsoption) im Bereich der Verwertung von flüssigen Gärresten aus der Bioabfallbehandlung beteiligt.
Die RMD betreibt auf dem Deponiepark Brandholz (Neu-Anspach) eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Bioabfallvergärungsanlage für getrennt gesammelte Bioabfälle und sonstige pflanzliche Abfälle / Grünabfälle. Die Verwertung der flüssigen Gärreste erfolgt derzeit über private Dienstleistungsunternehmen. Für die Zwischenspeicherung der flüssigen Gärreste stehen derzeit zwei Speicherbehälter (PS 1 und PS 2) zur Verfügung. Das Speichervolumen für die flüssigen Gärreste ist nach den einschlägigen Regelwerken zukünftig nicht mehr ausreichend. Zudem soll nach Inbetriebnahme eines neuen Speichers einer der beiden vorhandenen Speicher (PS 2) für flüssige Gärreste aus technischen Gründen stillgelegt werden und steht für die Speicherung nicht mehr zur Verfügung.
Die RMD beabsichtigt nunmehr, die Speicherung und Verwertung der flüssigen Gärreste neu zu ordnen. Die hier zu vergebenden Leistungen umfassen insbesondere:
- die Errichtung eines neuen Gärrestspeichers (PS 3) für flüssige Gärreste (nach Fest-Flüssig-Trennung nach der Bioabfallvergärung) durch den Auftragnehmer auf dem Betriebsgelände der RMD auf dem Deponiepark Brandholz mit einem Speichervolumen von ca. 6.000 m3 (Hinweis: unter Einhaltung der geltenden immissionsschutzrechtlichen Belange und Vorschriften, können grundsätzlich auch alternative Lösungsvorschläge für die Speicherung der Gärreste unter Berücksichtigung externer Speicher im Rahmen des Dialogverfahrens erörtert / angeboten werden)
- sowie die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Verwertung der gesamten flüssigen Gärreste des Standorts Deponiepark Brandholz in eigener Verantwortung (mindestens 14.500 Mg/a)
Die RMD strebt mit der Kooperationsbereitschaft eine langfristige Sicherheit in der Bioabfallentsorgung und in der Wirtschaftlichkeit im Hinblick auf die Speicher- und Verwertungskosten an. Insofern wünscht sich die Vergabestelle eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, die sich auch in den vertraglichen Regelungen durch kooperative Elemente wiederfinden soll.
Voraussetzung jeglicher Kooperation ist, dass die Entsorgungssicherheit insbesondere im Hinblick auf eine gesicherte Verwertung der flüssigen Gärreste ab dem Leistungsbeginn gesichert ist. Insofern sind auch bis zur Errichtung des zusätzlichen Gärrestspeichers (inklusive Erhalt der Zulassung) durch den Auftragnehmer ausdrücklich Übergangslösungen (z.B. durch externe Speicherkapazitäten) zulässig bzw. erwünscht.
Ziel des Vergabeverfahrens im Wettbewerblichen Dialog ist es, möglichst optimale Lösungsmöglichkeiten gemeinsam in der Dialogphase zu entwickeln, die zu einem wirtschaftlichen und nachhaltigen Konzept der gemeinsamen Umsetzung führen. Entsprechend sind im wettbewerblichen Dialog hohe Freiheitsgrade gesetzt, um die bestmögliche Lösung zu entwickeln.
Im Einzelnen siehe Dialogbeschreibung, welche den interessierten Unternehmen mit der Auftragsbekanntmachung vorab als Entwurf zur Verfügung gestellt wird.
Optionale Verlängerung um einmalig 5 Jahre
Auf der Grundlage der gemäß Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt die Auswahl der Teilnehmer durch Bewertung der Qualität und Güte der zum Teilnahmewettbewerb nachgewiesenen Referenzprojekte mit zugehörigen Unterlagen.
Option des Auftraggebers zur Verlängerung der Kooperationspartnerschaft um einmalig weitere 5 Jahre.
Unter der in Abschnitt I.3) genannten elektronischen Adresse können interessierte Unternehmen einen (ersten) Verfahrensbrief (Anschreiben zum Teilnahmewettbewerb) abrufen, der weitere verfahrensrechtliche Informationen zum Teilnahmewettbewerb sowie ein Bewerber-Formblatt enthält. Ebenso wird hierüber die Dialogbeschreibung für den wettbewerblichen Dialog elektronisch zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Hinweise zu den Teilnahmebedingungen:
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt
III.1. 1) bis III. 1. 3) sind innerhalb der Bewerbungsfrist nach Abschnitt IV. 2. 2) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Bewerbungen von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können.
Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden.
Die Vergabestelle stellt für die nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen ein Bewerberformblatt zur Verfügung, welches interessierte Unternehmen als Anlage zum (ersten) Verfahrensbrief über die unter Abschnitt I. 3) genannte elektronische Adresse abrufen können.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bewerbergemeinschaft dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften (Bewerbergemeinschaftserklärung).
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem Teilnahmeantrag zu benennen. Für Nachunternehmer, welche der Bewerber im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt, sind weiterhin die unter Abschnitt III.1.1) bis III. 1.3) geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für den jeweiligen Nachunternehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bewerber die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
______________________
Zu III.1.1):
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen, oder andernfalls entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB getroffen werden,
2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung,
3. Aktueller Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes,
4. Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß
§§ 56, 57 KrWG oder vergleichbare Zertifizierung,
5. Nachweis der Mitgliedschaft in der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. oder vergleichbare Zertifizierung,
6. Erklärung über die Einhaltung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen entsprechend der Vorgaben § 4 Abs. 1 und 2 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz und zur Zahlung des Mindestlohns gem. § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie darüber, dass der Bieter nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen).
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten fünf Geschäftsjahren (2017 - 2021), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar oder ihr ähnlich sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Nachweis ausreichender Bonität durch Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer Ratinggesellschaft, wie z. B. Creditreform oder einer vergleichbaren Wirtschaftsauskunft, in Bezug auf Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit.
3. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung gemäß Abschnitt III. 2. 2) oder Erklärung darüber, dass eine solche Versicherung im Falle der Auftragserteilung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen wird.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Nachweis einschlägiger Erfahrungen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre sowie des laufenden Jahres erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insbesondere Bau eines Speicherbehälters für flüssige Gärreste und / oder Verwertung und Speicherung von flüssigen Gärresten); einschließlich Nachweis einschlägiger Erfahrungen in der Kooperation mit anderen (kommunalen) Unternehmen (Referenzliste), unter Angabe eines Ansprechpartners bei dem Auftraggeber je Projekt/Referenz sowie der Leistungszeit, des Leistungsortes und des Auftragswertes p.a..
2. Erklärung zur Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
3. Angaben zur Qualifikation und Berufserfahrung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals.
4. Erklärung über die dem Bewerber für die ausgeschriebene Leistung zur Verfügung stehende technische und betriebliche Ausstattung.
5. Bewerbererklärung, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Leistungen werden nur an Unternehmen vergeben, die als "Entsorgungsfachbetrieb" zertifiziert sind oder über eine vergleichbare Qualifikation verfügen bzw. die Einhaltung vergleichbarer Qualitätsstandards nachweisen können. Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56, 57 KrWG oder vergleichbare Zertifizierung.
1. Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung über mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr,
2. Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb oder vergleichbare Zertifizierung,
3. Mitgliedschaft in der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. oder vergleichbare Zertifizierung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass das Vergabeverfahren im Falle der Budgetüberschreitung / Unwirtschaftlichkeit aufgehoben werden kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß §§ 155 ff GWB. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.