Fahrradleasing (Rahmenvereinbarung) Referenznummer der Bekanntmachung: WMK 161-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschwege
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Postleitzahl: 37269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werra-meissner-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrradleasing (Rahmenvereinbarung)
Fahrradleasing (Rahmenvereinbarung)
Werra-Meißner-Kreis
Der Werra-Meißner-Kreis und die Stadt Waldkappel möchten einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten und die Attraktivität als modernes Dienstleistungsunternehmen weiter stärken. Aufgrund dessen wird der Abschluss von Rahmenverträgen zum Fahrradleasing im Sinne des TV Fahrradleasing angestrebt. Leasingnehmer werden der Werra-Meißner-Kreis, der Eigenbetrieb Volkshochschule, Jugend, Freizeit Werra-Meißner und die Stadt Waldkappel jeweils einzeln. Diese schließen mit den interessierten Beschäftigten entsprechende Überlassungs- und Nutzungsverträge ab.
Mittlerweile unterstützen Dienstleister das Management des Fahrradleasings und die erforderliche Infrastruktur. Diese Fahrräder werden von dem jeweiligen Unternehmen geleast und direkt an die Beschäftigten des Landkreises ausgehändigt.
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen einer Entgeltumwandlung und wird von den Beschäftigten selbst übernommen. Seit dem Tarifabschluss vom 25.10.2020 ist diese Form der Entgeltumwandlung für tariflich Beschäftigte im öffentlichen Dienst möglich. Diese Möglichkeit soll nun genutzt werden. Die überlassenen Fahrräder können von der teilnehmenden Beschäftigten sowohl dienstlich als auch privat genutzt werden.
Der Auftraggeber hat das einseitige Optionsrecht, die Rahmenvereinbarung einmalig um 12 Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe der Eigenerklärung für nicht-präqualifizierte
Unternehmen mit Angabe der Eintragung in ein Berufsregister,
soweit für einen Bieter die Verpflichtung dazu besteht.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff.
VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.
HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten
Eignungsnachweisen entsprechen.
Ebenso wird die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE)
akzeptiert.
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
Leistungen (Eigenerklärung).
Angaben zu Insolvenzverfahren oder Liquidation
(Eigenerklärung)
Geforderte Eignungsnachweise (gem.- §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, § 15 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen , werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] [gelöscht]