Beschaffung eines Systems zur Abwicklung von BAföG / AFBG als SaaS Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0014

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17f078c3fea-d9602ee9e1f9f79
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung eines Systems zur Abwicklung von BAföG / AFBG als SaaS

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0014
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung eines Systems zur Abwicklung von BAföG / AFBG als SaaS

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

Rheinstraße 23-25 

65185 Wiesbaden 

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Land Hessen wickelt mit Hilfe des 2012 vom HMWK eingeführten "Hessischen

BAföG- und AFBG-IT-Fachverfahrens (HeBAV)" alle notwendigen Prozesse zur Antragstellung, Berechnung, Bescheiderstellung, Auszahlung und Rückforderungsverwaltung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) ab. Im Jahr 2020 wurden mit HeBAV im BAföG 35.135 und im AFBG 8.596 Anträge bearbeitet. Genutzt wird das Verfahren von knapp 260 Mitarbeiter*innen in der Sachbearbeitung der 26 hessischen Landkreise/kreisfreien Städte und in den 5 Studierendenwerken. Angebunden sind auch Personen in den Regierungspräsidien, im Hessischen Competence Center (HCC) als Landeskasse und im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK). Das Verfahren ermöglicht auch die mittels eID authentifizierte, nahezu papierlose Online-Beantragung im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG).

Mit dieser Ausschreibung soll der Markt für den Bedarf wieder geöffnet werden.

Beschafft werden soll ein Gesamtsystem in Anlehnung an einen Software as a Service

(SaaS) zur Durchführung des BAföG / AFBG in Hessen. Es beinhaltet Softwarewartung,

-pflege und -weiterentwicklung, Hosting nebst Administration und netzwerktechnischer

Anbindung der Sachbearbeitung, Virenschutz und Backup, im BSI-zertifizierten

Rechenzentrum, einen Service-Desk als Single Point of Contact (SPoC) sowie die

Migration des bisherigen Verfahrens.

Die Lizenzen für das aktuell zum Einsatz kommende Fachverfahren BAFSYS der

Firma Datagroup SE, Pliezhausen sowie für die Anwendungs- und Systemsoftware

können vom Auftraggeber gestellt und seitens des Auftragnehmers für den Aufbau des

Systems genutzt werden. Sie müssen in diesem Fall nicht mit angeboten werden. Es

kann jedoch auch ein abweichendes Gesamtsystem mit gleichem Funktionsumfang

angeboten werden. Sollte der Einsatz eines anderweitigen Systems geplant werden, sind die Funktionalitäten detailliert in einem Pflichtenheft darzustellen (vgl. Ziffer 4.6.1.2 der Leistungsbeschreibung).

Gegenstand des Bedarfs sind Wartung, Pflege, programmtechnische Anpassung und

Administration eines Fachverfahrens für alle jetzigen und künftigen Benutzer*innen

(aktuell 260) für die Abwicklung von BAföG und AFBG jeweils nebst Forderungsmanagement, darunterliegender Datenbank und BAföG-App ("HeBAV"). Enthalten sind ferner die Wartung und Pflege der Schnittstelle zu BAföG Digital (https://www.bafoegdigital.de), ein Onlineantrag im AFBG, ein Dokumentenupload und eine Statusabfrage. Des Weiteren enthalten sind die Administration und Wartung eines Infoportals inkl. Datenbank und Wartung und Support der BAFSYS-App nebst zugehöriger Infrastruktur sowie ein Sachbearbeitungs-Desktop. Ebenfalls Gegenstand des Bedarfs ist die Bereitstellung eines Service Desk und Usermanagements. Gegenstand des Betriebs ist das Hosting und Storage im Rechenzentrum nebst Virenschutz und Backup. Serverstandort ist die europäische Union.

Ferner ist die Migration des Gesamtsystems Gegenstand des Bedarfs, nebst Anbindung

von 5 Studentenwerken, 26 Kommunen, den 3 Regierungspräsidien, dem HCC

und dem HMWK mittels gesicherter Verbindung (bspw. VPN).

Das Gesamtsystem muss spätestens zum 01.01.2023 einsatzfähig, abgenommen und

übergeben sein. Die Migrationsphase soll mindestens 6 Monate früher beginnen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 01/01/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer spätestens 9 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich kündigt. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 60 Monaten nach Vertragsbeginn. Danach gilt er auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

In technischer und beruflicher Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer

Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt:

Referenzen

Darstellung von mindestens einer (1) geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren

(Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend

aufgeführten Anforderungen entspricht.

- Bereitstellung eines Gesamtsystems in Anlehnung an einen Software as a

Service (SaaS) zur Abwicklung aller notwendigen Prozesse zur Antragstellung,

Berechnung, Bescheiderstellung, Auszahlung und Rückforderungsverwaltung

des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG).

- Der Leistungsumfang beinhaltete auch zugehörige Dienstleistungen wie Softwarewartung, -pflege und -weiterentwicklung, Hosting nebst Administration,

Virenschutz, Service-Desk etc.

- Ferner beinhaltete der Leistungsumfang die erforderlichen Migrationsaufgaben

wie Übernahme von Systemen und Daten, Aufbau des Netzwerks etc.

(Datei "Referenzen_2022-14" auf der Vergabeplattform)

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Gemäß § 5 Abs. 2 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 20. Juli

2021 - HVTG - (GVBl. S. 338) weist die Vergabestelle in der Bekanntmachung darauf

hin, dass die Bieter (Bietergemeinschaft) sowie deren Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) bzw. Verleihunternehmen (§ 6 HVTG) die erforderliche Verpflichtungserklärung nach § 4 HVTG zu Tariftreue und Mindestlohn mit ihrem digitalen Angebot abzugeben haben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").

Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter,

Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die

Leistungen im EU-Ausland erbringen.

Diese Erklärung nach dem HVTG wird als zusätzliche Bedingung (Anforderungen) an

die Ausführung des Auftrags i.S.v. § 128 Abs. 2 GWB Bestandteil des zu schließenden Vertrages. Bei elektronischem Versand ist die Verpflichtungserklärung auch ohne

Unterschrift rechtsgültig.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/06/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/07/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 03/06/2022
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.

Die Vergabestelle weist die Bieter in den Vergabeunterlagen darauf hin, dass der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen können (§ 122 Abs. 3 GWB, § 13 HVTG). Ebenso weist sie darauf hin, dass sie als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/7 vom 5. Januar 2016 akzeptiert.

Mit dem Angebot sind einzureichen: Die Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB" und Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB").

Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.

Wirtschaftlichkeitsprüfung:

1) Ausschlusskriterien

Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots hat der Bieter zunächst den Kriterienkatalog (Datei "Kriterienkatalog_2022-14") vollständig auszufüllen. Bei den dort

aufgestellten Kriterien handelt es sich um Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien)

der Leistungsbeschreibung, die der Bieter uneingeschränkt erfüllen muss. Die Fragen/Kriterien sind entweder mit "Ja" oder "Nein" zu beantwortet. Wird eine der

Fragen/Kriterien mit "Nein" beantwortet, führt dies zum Angebotsausschluss.

2) Zuschlagskriterium ,,Preis"

Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den

Preis. Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus den

Summen der entsprechenden Positionen im Preisblatt (Datei "Preisblatt_2022-14")

ergibt.

Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los

über den Zuschlag.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/05/2022

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