Fahrgeldsicherung durch Fahrausweisprüfung Referenznummer der Bekanntmachung: Fahrgeldsicherung

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.traffiq.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.subreport.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.traffiq.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.subreport.de/E68175832
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.traffiq.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Aufgabenträgerorganisation, privatrechtlich organisiert

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fahrgeldsicherung durch Fahrausweisprüfung

Referenznummer der Bekanntmachung: Fahrgeldsicherung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße) - EA23
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

1 Gegenstand der Vergabe

(1) Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung von Fahrausweisprüfungen und die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts (nachfolgend eBe genannt) inklusive der außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibung und der Stellung von Strafanträgen durch den Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt).

(2) Die Fahrausweisprüfungen haben eine hohe Außenwirkung und Bedeutung für die Wahrnehmung und Akzeptanz des ÖPNV in der Stadt Frankfurt am Main. Sie erfolgen mit dem Ziel, die missbräuchliche Nutzung der Verkehrsdienstleistung ohne Fahrausweis bzw. ohne gültigen Fahrausweis zu reduzieren und somit der Erschleichung von Leistungen entgegenzuwirken sowie potenzielle Einnahmeverluste zu minimieren.

(3) Über die Vertragslaufzeit sollen durch die einnahmeorientierten Fahrausweisprüfungen nach Möglichkeit die Beanstandungsquote gesenkt und somit die Fahrgeldeinnahmen erhöht werden. Die aus der Prüftätigkeit resultierenden Kennwerte des regelmäßigen Berichtswesens bilden die Basis für Steuerimpulse zur Annäherung an den optimalen Kontrollgrad.

(4) Darüber hinaus sind weitere Serviceleistungen zu erbringen, die im direkten Zusammenhang mit der Fahrausweisausweisprüfung stehen, wie z.B. die Unterstützung mobilitätseingeschränkter Fahrgäste, die Erteilung von Auskünften, das Leisten von Erste Hilfe sowie die Sicherstellung und Weitergabe von Fundsachen an das Fahrpersonal. Bei Belästigungen von Fahrgästen ist im Rahmen der Möglichkeiten einzugreifen sowie ggf. Unterstützung anzufordern. Aktuell gehört auch die Kontrolle der Maskenpflicht zu den Sonderaufgaben.

(5) Bei sich ändernden Rahmenbedingungen sind die Zusatzleistungen den Gegebenheiten anzupassen und von der Auftraggeberin (nachfolgend AG genannt) neu festzulegen. Gesetzesänderungen sind jeweils umgehend umzusetzen.

Vergabe eines Auftrags im Offenen Verfahren gemäß § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nach den Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) über Leistungen zur Fahrgeldsicherung durch Fahrausweisprüfungen sowie zur Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts und dessen Beitreibung in den lokalen Bus-Linienverkehren in Frankfurt am Main der Linienbündel A, B, C, D, E, G und H.

Gegenstand der Vergabe ist das Erbringen von Fahrtausweisprüfungen im Rahmen des Bus-Linienverkehrs in Frankfurt am Main in den Linienbündeln A, B, C, D, E, G und H (im Umfang von ca. 46.000 Stunden pro Jahr) sowie die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts und dessen Beitreibung im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2026. Verlängerungen der Vertragslaufzeit sind möglich.

Die jeweiligen Bündel umfassen folgende Linien (Stand: 13.03.2022):

a) Bündel A: 52, 56, 71, 87, M60, M72, M73, N7

b) Bündel B: 50, 53, 54, 58, 59, M55, N11, X58

c) Bündel C: 33, 37, 51, 61, 62, 68, 78, 79, M46, N12, N16, N18, X61, X77

d) Bündel D: 30, 31, 38, 40, 41, 42, 44, 75, 83, M36, M43, N4

e) Bündel E: 39, 63, 64, 66, M32, M34, N5

f) Bündel G: 24, 25, 27, 28, 29, 35, 45, 47, 48, 65, 69, 84, N8

g) Bündel H: 57, 81, 82

Die kompletten Vergabeunterlagen finden Sie unter:

https://www.subreport.de/E68175832

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
63000000 Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Frankfurt am Main

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vergabe eines Auftrags im Offenen Verfahren gemäß § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nach den Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) über Leistungen zur Fahrgeldsicherung durch Fahrausweisprüfungen sowie zur Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts und dessen Beitreibung in den lokalen Bus-Linienverkehren in Frankfurt am Main der Linienbündel A, B, C, D, E, G und H.

Gegenstand der Vergabe ist das Erbringen von Fahrtausweisprüfungen im Rahmen des Bus-Linienverkehrs in Frankfurt am Main in den Linienbündeln A, B, C, D, E, G und H (im Umfang von ca. 46.000 Stunden pro Jahr) sowie die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts und dessen Beitreibung im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2026.

Die jeweiligen Bündel umfassen folgende Linien (Stand: 13.03.2022):

a) Bündel A: 52, 56, 71, 87, M60, M72, M73, N7

b) Bündel B: 50, 53, 54, 58, 59, M55, N11, X58

c) Bündel C: 33, 37, 51, 61, 62, 68, 78, 79, M46, N12, N16, N18, X61, X77

d) Bündel D: 30, 31, 38, 40, 41, 42, 44, 75, 83, M36, M43, N4

e) Bündel E: 39, 63, 64, 66, M32, M34, N5

f) Bündel G: 24, 25, 27, 28, 29, 35, 45, 47, 48, 65, 69, 84, N8

g) Bündel H: 57, 81, 82

Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung von Fahrausweisprüfungen und die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts (nachfolgend eBe genannt) inklusive der außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibung und der Stellung von Strafanträgen durch den Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt).

Die Fahrausweisprüfungen haben eine hohe Außenwirkung und Bedeutung für die Wahrnehmung und Akzeptanz des ÖPNV in der Stadt Frankfurt am Main. Sie erfolgen mit dem Ziel, die missbräuchliche Nutzung der Verkehrsdienstleistung ohne Fahrausweis bzw. ohne gültigen Fahrausweis zu reduzieren und somit der Erschleichung von Leistungen entgegenzuwirken sowie potenzielle Einnahmeverluste zu minimieren.

Über die Vertragslaufzeit sollen durch die einnahmeorientierten Fahrausweisprüfungen nach Möglichkeit die Beanstandungsquote gesenkt und somit die Fahrgeldeinnahmen erhöht werden. Die aus der Prüftätigkeit resultierenden Kennwerte des regelmäßigen Berichtswesens bilden die Basis für Steuerimpulse zur Annäherung an den optimalen Kontrollgrad.

Darüber hinaus sind weitere Serviceleistungen zu erbringen, die im direkten Zusammenhang mit der Fahrausweisausweisprüfung stehen, wie z.B. die Unterstützung mobilitätseingeschränkter Fahrgäste, die Erteilung von Auskünften, das Leisten von Erste Hilfe sowie die Sicherstellung und Weitergabe von Fundsachen an das Fahrpersonal. Bei Belästigungen von Fahrgästen ist im Rahmen der Möglichkeiten einzugreifen sowie ggf. Unterstützung anzufordern. Aktuell gehört auch die Kontrolle der Maskenpflicht zu den Sonderaufgaben.

Bei sich ändernden Rahmenbedingungen sind die Zusatzleistungen den Gegebenheiten anzupassen und von der Auftraggeberin (nachfolgend AG genannt) neu festzulegen. Gesetzesänderungen sind jeweils umgehend umzusetzen.

Die kompletten Unterlagen finden Sie unter:

https://www.subreport.de/E68175832

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag kann nach Wahl des Auftraggebers maximal zweimal um jeweils 1 Jahr bis zum 31.12.2027 bzw. 31.12.2028 verlängert werden.

Zu den Einzelheiten s. https://subreport.de/E68175832

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bieter bestätigt mit Angebotsabgabe seine persönliche Zuverlässigkeit gemäß § 1 PBZugV. traffiQ behält sich vor, die Angabe zu überprüfen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Auftragnehmer hat für das eingesetzte Personal eine Mindestentlohnung vorzusehen, die sich an dem Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Hessen orientiert

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/06/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/06/2022
Ortszeit: 15:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bei der Vergabekammer kann eine Nachprüfung des Verfahrens beantragt werden.

Sofern der Antragsteller einen Verstoß im Vergabeverfahren erkannt hat, ist er gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB zur Vorbereitung eines Nachprüfungsverfahrens verpflichtet, den Verstoß unverzüglich nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Die in § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB konstituierte Rügefrist „unverzüglich“ wird für das Vergabeverfahren auf 10 Kalendertage konkretisiert. Das heißt, der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr.1).

Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr.4).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/05/2022

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