Fahrgeldsicherung durch Fahrausweisprüfung Referenznummer der Bekanntmachung: Fahrgeldsicherung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.traffiq.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.traffiq.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.traffiq.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrgeldsicherung durch Fahrausweisprüfung
1 Gegenstand der Vergabe
(1) Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung von Fahrausweisprüfungen und die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts (nachfolgend eBe genannt) inklusive der außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibung und der Stellung von Strafanträgen durch den Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt).
(2) Die Fahrausweisprüfungen haben eine hohe Außenwirkung und Bedeutung für die Wahrnehmung und Akzeptanz des ÖPNV in der Stadt Frankfurt am Main. Sie erfolgen mit dem Ziel, die missbräuchliche Nutzung der Verkehrsdienstleistung ohne Fahrausweis bzw. ohne gültigen Fahrausweis zu reduzieren und somit der Erschleichung von Leistungen entgegenzuwirken sowie potenzielle Einnahmeverluste zu minimieren.
(3) Über die Vertragslaufzeit sollen durch die einnahmeorientierten Fahrausweisprüfungen nach Möglichkeit die Beanstandungsquote gesenkt und somit die Fahrgeldeinnahmen erhöht werden. Die aus der Prüftätigkeit resultierenden Kennwerte des regelmäßigen Berichtswesens bilden die Basis für Steuerimpulse zur Annäherung an den optimalen Kontrollgrad.
(4) Darüber hinaus sind weitere Serviceleistungen zu erbringen, die im direkten Zusammenhang mit der Fahrausweisausweisprüfung stehen, wie z.B. die Unterstützung mobilitätseingeschränkter Fahrgäste, die Erteilung von Auskünften, das Leisten von Erste Hilfe sowie die Sicherstellung und Weitergabe von Fundsachen an das Fahrpersonal. Bei Belästigungen von Fahrgästen ist im Rahmen der Möglichkeiten einzugreifen sowie ggf. Unterstützung anzufordern. Aktuell gehört auch die Kontrolle der Maskenpflicht zu den Sonderaufgaben.
(5) Bei sich ändernden Rahmenbedingungen sind die Zusatzleistungen den Gegebenheiten anzupassen und von der Auftraggeberin (nachfolgend AG genannt) neu festzulegen. Gesetzesänderungen sind jeweils umgehend umzusetzen.
Vergabe eines Auftrags im Offenen Verfahren gemäß § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nach den Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) über Leistungen zur Fahrgeldsicherung durch Fahrausweisprüfungen sowie zur Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts und dessen Beitreibung in den lokalen Bus-Linienverkehren in Frankfurt am Main der Linienbündel A, B, C, D, E, G und H.
Gegenstand der Vergabe ist das Erbringen von Fahrtausweisprüfungen im Rahmen des Bus-Linienverkehrs in Frankfurt am Main in den Linienbündeln A, B, C, D, E, G und H (im Umfang von ca. 46.000 Stunden pro Jahr) sowie die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts und dessen Beitreibung im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2026. Verlängerungen der Vertragslaufzeit sind möglich.
Die jeweiligen Bündel umfassen folgende Linien (Stand: 13.03.2022):
a) Bündel A: 52, 56, 71, 87, M60, M72, M73, N7
b) Bündel B: 50, 53, 54, 58, 59, M55, N11, X58
c) Bündel C: 33, 37, 51, 61, 62, 68, 78, 79, M46, N12, N16, N18, X61, X77
d) Bündel D: 30, 31, 38, 40, 41, 42, 44, 75, 83, M36, M43, N4
e) Bündel E: 39, 63, 64, 66, M32, M34, N5
f) Bündel G: 24, 25, 27, 28, 29, 35, 45, 47, 48, 65, 69, 84, N8
g) Bündel H: 57, 81, 82
Die kompletten Vergabeunterlagen finden Sie unter:
Frankfurt am Main
Vergabe eines Auftrags im Offenen Verfahren gemäß § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nach den Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) über Leistungen zur Fahrgeldsicherung durch Fahrausweisprüfungen sowie zur Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts und dessen Beitreibung in den lokalen Bus-Linienverkehren in Frankfurt am Main der Linienbündel A, B, C, D, E, G und H.
Gegenstand der Vergabe ist das Erbringen von Fahrtausweisprüfungen im Rahmen des Bus-Linienverkehrs in Frankfurt am Main in den Linienbündeln A, B, C, D, E, G und H (im Umfang von ca. 46.000 Stunden pro Jahr) sowie die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts und dessen Beitreibung im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2026.
Die jeweiligen Bündel umfassen folgende Linien (Stand: 13.03.2022):
a) Bündel A: 52, 56, 71, 87, M60, M72, M73, N7
b) Bündel B: 50, 53, 54, 58, 59, M55, N11, X58
c) Bündel C: 33, 37, 51, 61, 62, 68, 78, 79, M46, N12, N16, N18, X61, X77
d) Bündel D: 30, 31, 38, 40, 41, 42, 44, 75, 83, M36, M43, N4
e) Bündel E: 39, 63, 64, 66, M32, M34, N5
f) Bündel G: 24, 25, 27, 28, 29, 35, 45, 47, 48, 65, 69, 84, N8
g) Bündel H: 57, 81, 82
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung von Fahrausweisprüfungen und die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts (nachfolgend eBe genannt) inklusive der außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibung und der Stellung von Strafanträgen durch den Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt).
Die Fahrausweisprüfungen haben eine hohe Außenwirkung und Bedeutung für die Wahrnehmung und Akzeptanz des ÖPNV in der Stadt Frankfurt am Main. Sie erfolgen mit dem Ziel, die missbräuchliche Nutzung der Verkehrsdienstleistung ohne Fahrausweis bzw. ohne gültigen Fahrausweis zu reduzieren und somit der Erschleichung von Leistungen entgegenzuwirken sowie potenzielle Einnahmeverluste zu minimieren.
Über die Vertragslaufzeit sollen durch die einnahmeorientierten Fahrausweisprüfungen nach Möglichkeit die Beanstandungsquote gesenkt und somit die Fahrgeldeinnahmen erhöht werden. Die aus der Prüftätigkeit resultierenden Kennwerte des regelmäßigen Berichtswesens bilden die Basis für Steuerimpulse zur Annäherung an den optimalen Kontrollgrad.
Darüber hinaus sind weitere Serviceleistungen zu erbringen, die im direkten Zusammenhang mit der Fahrausweisausweisprüfung stehen, wie z.B. die Unterstützung mobilitätseingeschränkter Fahrgäste, die Erteilung von Auskünften, das Leisten von Erste Hilfe sowie die Sicherstellung und Weitergabe von Fundsachen an das Fahrpersonal. Bei Belästigungen von Fahrgästen ist im Rahmen der Möglichkeiten einzugreifen sowie ggf. Unterstützung anzufordern. Aktuell gehört auch die Kontrolle der Maskenpflicht zu den Sonderaufgaben.
Bei sich ändernden Rahmenbedingungen sind die Zusatzleistungen den Gegebenheiten anzupassen und von der Auftraggeberin (nachfolgend AG genannt) neu festzulegen. Gesetzesänderungen sind jeweils umgehend umzusetzen.
Die kompletten Unterlagen finden Sie unter:
Der Vertrag kann nach Wahl des Auftraggebers maximal zweimal um jeweils 1 Jahr bis zum 31.12.2027 bzw. 31.12.2028 verlängert werden.
Zu den Einzelheiten s. https://subreport.de/E68175832
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter bestätigt mit Angebotsabgabe seine persönliche Zuverlässigkeit gemäß § 1 PBZugV. traffiQ behält sich vor, die Angabe zu überprüfen
Der Auftragnehmer hat für das eingesetzte Personal eine Mindestentlohnung vorzusehen, die sich an dem Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Hessen orientiert
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
Bei der Vergabekammer kann eine Nachprüfung des Verfahrens beantragt werden.
Sofern der Antragsteller einen Verstoß im Vergabeverfahren erkannt hat, ist er gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB zur Vorbereitung eines Nachprüfungsverfahrens verpflichtet, den Verstoß unverzüglich nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Die in § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB konstituierte Rügefrist „unverzüglich“ wird für das Vergabeverfahren auf 10 Kalendertage konkretisiert. Das heißt, der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr.4).
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland