81283098-Rahmenvereinbarungen: Gutachter*innenpools für die Entwicklung von Vorhaben im Bereich Wirtschaftspolitik und Privatwirtschaftsförderung, Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 81283098
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81283098-Rahmenvereinbarungen: Gutachter*innenpools für die Entwicklung von Vorhaben im Bereich Wirtschaftspolitik und Privatwirtschaftsförderung, Los 2
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) ist ein weltweit tätiges Unternehmen, welches die deutsche Bundesregierung bei der Verwirklichung ihrer Ziele der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung unterstützt und seit vielen Jahrzehnten weltweit Projekte und Programme in unterschiedlichen Themenfeldern umsetzt. Dies geschieht vor allem im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), aber auch für andere Bundesministerien oder die Europäische Kommission.
Der Fach- und Methodenbereich (FMB) steht als interner Dienstleister allen Organisationseinheiten (OE) der GIZ zur Verfügung, die fachlich-methodische Unterstützung und Orientierung suchen. Gleichzeitig hat der FMB eine qualitätssichernde Rolle in der inhaltlichen Ausgestaltung von Vorhaben, die von der GIZ umgesetzt werden. Die OE Kompetenz-Center (KC) 4B40 Wirtschaftspolitik und Privatwirtschaftsförderung berät Kolleg*innen, Auftragsverantwortliche (AV), Landesdirektionen sowie Projektmitarbeiter*innen, im In- und Ausland. Das Themenspektrum des KC 4B40 umfasst alle Bereiche der Privatwirtschaftsentwicklung und wirtschaftspolitischen Beratung in den GIZ Partnerländern und verfolgt das Ziel einer (sozial, ökologisch und ökonomisch) nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung.
00000 Deutschland
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen (81283097 und 81283098) über die Unterstützung des KC4B40 bei der Entwicklung von Vorhaben durch qualifizierte Gutachter*innen. Diese Vorhaben werden durch das BMZ oder durch andere Auftraggeber finanziert. Die Rahmenvereinbarungen und die jeweiligen Expert*innen werden in folgende Lose aufgeteilt:
- Los 1 81283097: "Durchführung von Angebotsprozessen" mit bis zu 20 Auftragnehmer*innen
- Los 2 81283098: "Unterstützung von Angebotsprozessen" mit bis zu 15 Auftragnehmer*innen
Ziel dabei ist, mehrere Auftragnehmer*innen unter diesen beiden Rahmenvereinbarungen zu vereinen (Lose). Die Rahmenvereinbarungen sind für eine Laufzeit von 24 Monaten (ab Vertragsbeginn) geplant, mit einer Option auf zweimalige Verlängerung um weitere 12 Monate.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe richtet sich in erster Linie an Einzelgutachter*Innen. Gutachter*Innen von Consultingunternehmen können ebenfalls Angebote einreichen. Die Rahmenvereinbarung sieht keine Position für die Koordinierung von Einzelgutachter*Innen vor.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an die in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an die in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen
3. Eigenerklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend)
-
Mindestens 3 Referenzprojekte in der Ziffer 2.2.4 genannten Fachgebieten der Leistungsbeschreibung (S. 6 f.) in den letzten 3 Jahren.
Alle Gutachter*innen sprechen Englisch und / oder Französisch auf verhandlungssicherem Niveau (C1) gemäß dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen oder verfügt über einen vergleichbaren Nachweis der Sprachkenntnisse (Ausschlusskriterium).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YJEU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.