Grünberg Feuerwehrhaus Lehnbach, Planungsleistung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: Grünberg, Architektur
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grünberg
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gotthold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grünberg Feuerwehrhaus Lehnbach, Planungsleistung Gebäude und Innenräume
Planungsleistungen bei der Errichtung eines Feuerwehrhauses für die Freiwilligen Feuerwehren Lehnheim, Stangenrod in der Stadt Grünberg:
Architekturleistung Leistungsbild Gebäude und Innenräume
Magistrat Stadt Grünberg
Rabegasse 1
35305 Grünberg
Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwilligen Feuerwehren Lehnheim und Stangenrod Planungsleistung Gebäude und Innenräume Projektbeschreibung: Für die beiden Ortsteile Lehnheim und Stangenrod wird ein gemeinsames Feuerwehrgerätehaus geplant. Das Gebäude wird im Ortsteil Lehnheim errichtet. Die Bruttogrundrissfläche beträgt ca. 700,00 m2. Eine Machbarkeitsstudie ist im Vorfeld bereits erstellt. Diese beinhaltet einen Vorentwurf mit einer Kostenschätzung. Die Machbarkeitsstudie wird den erfolgreichen Teilnehmern im anschließenden Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt. Ausführungszeitraum: Leistungsphasen 1 - 2 im Zeitraum April - Mai 2022 Leistungsphasen 3 - 4 im Zeitraum Juni- August 2022 Leistungsphasen 5 - 9 im Zeitraum September 2022 - Winter 2023 Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen: Stufe 1: Leistungsphase 1-2, Stufe 2: Leistungsphase LP 3-4, Stufe 3: Leistungsphase LP 6 + 7, Stufe 4: Leistungsphase LP 5, 8-9. Beauftragung der Leistungsphase 5 und 8 ggf. nur teilweise, für den Fall einer Generalunternehmerbeauftragung. Die Beauftragung der Stufen erfolgt phasenweise. Ein Anspruch auf Beauftragung der Stufen besteht nicht. Die Stufen können auch in anderer Reihenfolge abgerufen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Scheitern des esten Vergabeverfahrens mangels Erhalt von Angeboten. Neuerrichtung der Feuerwache wird dringend benötigt. Weitere Fachplaner sollen kurzfristig beauftragt werden, die Vergabeverfahren stehen kurz vor dem Abschluss. Ausführlich siehe Vergabevermerk.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grünberg Feuerwehrhaus Lehnbach, Planungsleistung Gebäude und Innenräume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60594
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]