19FEI37302 Bf Zwickau, Erneuerung Gleisfeldbeleuchtung BA 1/BA2 Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37302
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
19FEI37302 Bf Zwickau, Erneuerung Gleisfeldbeleuchtung BA 1/BA2
Bf Zwickau, Erneuerung Gleisfeldbeleuchtung BA 1/BA2
Zwickau
Bf Zwickau, Erneuerung Gleisfeldbeleuchtung BA 1/ BA 2, Planung 50 Hz
-Anlage einschl. Kabeltiefbau und Mastfundamente/Maste,
Umweltplanungen, LPH 3/4.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bf Zwickau, Erneuerung Gleisfeldbeleuchtung BA 1/BA2
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01309
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000
EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über
das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den
unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende
weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren
vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden
(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich)
oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese
Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied,
— Vössing Ingenieure GmbH,
— Landschaftsarchitektur- Büro Lagotzki.Starke.Grütze,
— DB Engineering & Consulting GmbH.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen,
die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros
erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem
Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche
Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für
Geschäftspartner
(http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder
die BME-Verhaltensrichtlinie
(https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BMECode_
of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der
im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt,
einhalten wird,
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und
Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen
Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein
Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant
zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl
berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise
sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum
Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer
Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im
Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren
setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb
zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im
Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften
ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge zu beantworten.
Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf
dem Vergabeportal der DeutschenBahn AG.
https://bieterportal.noncd.db.de/porta heruntergeladen werden kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Zwickau
Bf Zwickau, Erneuerung Gleisfeldbeleuchtung BA 1/ BA 2, Planung 50 Hz
-Anlage einschl. Kabeltiefbau und Mastfundamente/Maste,
Umweltplanungen, LPH 3/4.
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01309
Land: Deutschland
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
vorgezogene Planleistungen - EEA 50Hz, KTB, IB (Lph 4+5)
Mit Einführung des Planungsbeschleunigungsgesetz III wurde durch das EBA eine Konkretisierung der nach § 18 zubehandelnden Sachverhalte durch Bekanntgabe einer „Regelliste“ vorgenommen. Die Erneuerung der Gleisfeldbeleuchtungfällt in großen Teilen unter diese Regelliste als „planrechtlich" nicht relevante Maßnahme. Die Lph. 4 kann entsprechendvereinfacht und das Bauvorhaben vorzeitig beginnen. Zeitgleich nimmt die Störungshäufung der bestehendenGleisfeldbeleuchtung immer mehr zu. Die Ersatzteilverfügbarkeit für die Bestandsanlage ist nicht mehr gegeben. DieErneuerung der Gleisfeldbeleuchtung soll daher auch aus Sicht des Bestellers priorisiert und beschleunigt werden.