Hinterlandanbindung Fehmarnbeltquerung: Terrestische Kartierung PFA 4; 5.1; 5.2 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49656
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Hinterlandanbindung Fehmarnbeltquerung: Terrestische Kartierung PFA 4; 5.1; 5.2
Ostholstein
Durchführung terrestrischer Kartierungsleistungen für div. Arten
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hinterlandanbindung Fehmarnbeltquerung: Terrestische Kartierung PFA 4; 5.1; 5.2
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem
Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs
Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der
Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag
auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Ostholstein
Durchführung terrestrischer Kartierungsleistungen für div. Arten
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
NT 1 Kartierungen
Kartierung :
1. Untersuchung der potenziell nachgewiesenen Wochenstuben- und Winterquartiere in Bäumen PFA 5.1 und 5.2
2. Untersuchung der Biotoptypen beidseits der Straße Bergmühle-Lütjenbrode im PFA 5.1 und 5.2
3. Reptilienuntersuchung im PFA 5.2
4. Übersichtbegehung Brückenbauwerk im PFA 4
Die im Nachtrag angebotenen Leistungen sind für die Umweltplanungen notwendig. Die Notwendigkeit zur Durchführung der Leistungen begründen sich mit der Planungsanpassungen und Erkenntnisse aus den durchgeführten Kartierungen. Diese müssen entsprechend der Vorgaben aus anzuwendenden Arbeitshilfen und Methodenblättern umgesetzt werden. Die Kartierungen sind für die Erstellung der Berichte und Gutachten notwendig und zwingend notwendig. Die die Einbindung einen weiteren Auftragnehmer zur Kartierung und zur Erstellung der Berichte in dem angrenzenden Bereich führt zur Verantwortungsüberschneidungen