Technische Unterstützung Zugleitbetrieb (TUZ) Zwiesel Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59278
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Unterstützung Zugleitbetrieb (TUZ) Zwiesel
Die zu beschaffende Leistung umfasst die Lieferung, Programmierung, Konfiguration und Montage der der nachfolgenden aufgezählten Komponenten auf der Strecke Zwiesel – Grafenau in den Bahnhöfen Zwiesel, Spiegelau und Grafenau
- Steuerungseinrichtung für den Zugleitbetrieb zur Anschaltung und Überwachung der Gleismagnete, TUZ-Systemmeldern.
- Radsensoren, DB zugelassen, mit 5m Anschlußleitung und Befestigungsmaterial, Kabelverteiler und Schutzschlauch.
- PZB-Magneten 2000 Hz
- Erstbedarfsstoffe- und Schulungspaket (Ersteinweisung)
Zwiesel
Die zu beschaffende Leistung umfasst die Lieferung, Programmierung, Konfiguration und Montage der der nachfolgenden aufgezählten Komponenten auf der Strecke Zwiesel – Grafenau in den Bahnhöfen Zwiesel, Spiegelau und Grafenau
- Steuerungseinrichtung für den Zugleitbetrieb zur Anschaltung und Überwachung der Gleismagnete, TUZ-Systemmeldern.
- Radsensoren, DB zugelassen, mit 5m Anschlußleitung und Befestigungsmaterial, Kabelverteiler und Schutzschlauch.
- PZB-Magneten 2000 Hz
- Erstbedarfsstoffe- und Schulungspaket (Ersteinweisung)
zu II.2.5) : Das angegebene Zuschlagskriterium (Preis) wird mit 100 % gewichtet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1.1 Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bewerber/Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
1.1.2 Aktueller Handelsregisterauszug (höchstens 12 Monate alt) – sofern nach HGB eintragungspflichtig – oder gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes in deutscher Sprache (Kopie einer beglaubigten Übersetzung).
1.2.1 Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehntworden ist (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“).
1.2.2 Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“).
1.2.3.1 Erklärung, ob und welche Einträge im Gewerbezentralregister für das Unternehmen verzeichnet sind (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“).
1.2.3.2 Erklärung, ob und welche(s) Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“).
1.2.4 Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“).
1.2.5 Erklärung zu wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine
a) Versicherung entsprechend der jeweiligen national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Versicherung auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Außerdem Versicherung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) Versicherung, dass der Bewerber kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
- dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
- dass der Bewerber bzw. sein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handelt.
c) Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
(s. Vordruck „Bietereigenerklärung“).
1.2.6 Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, §19MiLoG oder § 21 SchwarzArbG genannten Vorschriften, verstoßen hat (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“).
1.2.7 Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“).
1.2.8 "Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention:
a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen 3 Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat.
b) dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt
(s. Vordruck „Bietereigenerklärung“)."
1.2.9 Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“).
1.2.10 "Erklärung, dass:
a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und.
b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln
(s. Vordruck „Bietereigenerklärung“)."
1.2.11 "Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens.
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
(s. Vordruck „Bietereigenerklärung“). "
1.2.12 Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“).
1.2.13 "Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht, dass
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
(s. Vordruck „Bietereigenerklärung“)."
1.2.14 Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“).
1.2.15 "Erklärung, dass den beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
- das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz),
- das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz),
- sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
- allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“)."
1.2.16 Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus 1.2.14 auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“).
1.3.1 Nachweis über erfolgreich ausgeführte Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von technischen Unterstützungssystemen für den Zugleitbetrieb (TU ZLB/AU ZLB) oder Technisch unterstützte Fahrwegprüfung (TüFa) für Auftraggeber in der EU im Bereich Eisenbahninfrastruktur in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Es ist mindestens ein Referenzprojekt inklusive Beschreibung der erbrachten Leistung und Benennung des Ansprechpartners beim Auftraggeber vorzulegen.
1.3.2 Nachweis, dass der Bewerber (bzw. für die Auftragsausführung vorgesehene Nachunternehmer) einschlägige Erfahrungen mit Kabeltiefbauarbeiten mit Montageleistung am Eisenbahnoberbau hat. Es ist mindestens ein Referenzprojekt für Auftraggeber aus dem Eisenbahninfrastrukturbereich in der EU aus den vergangenen 3 Jahren / Geschäftsjahren nachzuweisen (mit Ansprechpartner beim AG).
1.3.3 "Für die Abwicklung des Auftrages ist eine ausreichende personelle Ausstattung (ggf. Zugriff über Fremdfirmen) erforderlich.
Detaillierte Erklärung/ Aufstellung vom Bewerber/Bieter dass die u.g. Berufsgruppen beschäftigt sind bzw. gebunden (ggf. über Dritte) werden können:
- Projektleiter (mind. 1)
- Bauleiter (mind. 1)
- Fachkräfte Elektrotechnik (mind. 3)
entfällt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind auf der Vergabeplattform des Auftraggebers (Vergabenummer 22FEI59278) zu stellen. Diese Fragen werden zentral dort beantwortet. Die Frist zur Stellung von Fragen ergibt sich aus der Übersicht der Termine auf der Vergabeplattform. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von § 123,124 i.V.m § 142 Nr.2 GWB vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.