Bauüberwachung OLA – Erneuerung OLA Tutzing-Kochel Los 1: Leitender BÜW, BÜB E (OL), BÜB OB/KiB, BÜW Abfallmanagement Los 2: BÜB LST Los 3: BÜB E (EEA/50Hz) Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57949
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung OLA – Erneuerung OLA Tutzing-Kochel Los 1: Leitender BÜW, BÜB E (OL), BÜB OB/KiB, BÜW Abfallmanagement Los 2: BÜB LST Los 3: BÜB E (EEA/50Hz)
Bauüberwachung OLA – Erneuerung OLA Tutzing-Kochel
Los 1: Leitender BÜW, BÜB E (OL), BÜB OB/KiB, BÜW Abfallmanagement
Los 2: BÜB LST
Los 3: BÜB E (EEA/50Hz)
Bei der Wertung wird die wirtschaftlichste Gesamtvergabesumme über alle Lose herangezogen. Dabei ist jegliche Loskombination möglich.
Leitender BÜW, BÜB E (OL), BÜB OB/KiB, BÜW Abfallmanagement
Tutzing - Kochel
Das Hauptgewerk des Projekts ist die Oberleitungserneuerung auf den beiden Strecken 5453 und 5504. Auf Grund der zusätzlichen (Masttrennschalter) MTS im Bereich des Abzweigs Unterzeismering muss eine neue Ortssteuereinrichtung (OSE) mit Fernwirkanlage (FWA) errichtet werden. Für die Erstellung der OSE und FWA wird ein neues Betonschalthaus (BSH) errichtet für die Unterbringung der Schalttechnik. Für die neue OSE/FWA wird außerdem ein neuer Netzanschluss (50Hz) hergestellt und ein Anschluss in die bestehende TK Anlage. Zur Einrichtung der Baugleise werden Baugleissperren und Bauweichenstecker sowie Feste Absperrung und Isolatoren benötigt (Verweis auf Erläuterungsbericht EP Abs. 5.5.1.1 in Anlage 22)
Oberleitungserneuerung (Los 1)
Auf der Strecke zwischen Tutzing und Kochel soll die OLA nach aktuellem Regelwerk (Regelbauart Re200 und Re200) erneuert werden. Beginnend für die Strecke 5453 ab Mast 39-33 (km 0,4) bis Streckenende (Bhf Kochel) und für die Strecke 5504 ab Mast 40-2 (km 40,0+20) bis Mast 41-14 (km 41,7+03). Aufgrund der Verkürzung des Bestandskettenwerks ist zusätzlich die Anpassung des Festpunktes und die Neugründung des Masten 42-3n in der Nähe des Bestandsmasten 42-3 (km 42,1+13) auf der Strecke 5504 notwendig.
Es werden u.a. Fundamente, Maste, Kettenwerke, Umgehungsleitungen und Rückleiter nach den geltenden Richtlinien erneuert.
Ausgenommen sind auf der Strecke 5453 die beiden bereits erneuerten Bereiche auf der freien Strecke zwischen Penzberg und Bichl (Mast 23-9 km 23,5+24 bis Mast 24-17 km 24,8+51) und auf der freien Strecke zwischen dem Haltepunkt Benediktbeuern und Kochel (Mast 29-13 km 29,8+32 bis Mast 31-2 km 31,0+68). Hier werden die Oberleitungsmaste und die bereits erneuerten Kettenwerkslängen beibehalten. Zusätzlich bleiben die Maste 27-5 und 27-7 im Bahnhof Bichl (km 27,1+56 und 27,2+20) sowie der südliche Teil im Bf Kochel (ab Mast 35-9 km 35,3+25) bis zum Streckenende im Bestand. Hier ist einzig das Kettenwerk zu erneuern.
Zeitgleich zu der OL-Baumaßnahme wird durch den Straßenbaulastträger der SÜ km 7,368 der Berührschutz erneuert. Im Rahmen der Ausführungsplanung ist zusammen mit dem AN-BAU die Durchführung zu terminieren und mit dem Bauamt Weilheim abzustimmen.
Außerdem gilt für die gleiche SÜ; Im Rahmen der Vorplanung wurden drei Möglichkeiten erläutert, wie mit der zu niedrigen lichten Höhe der SÜ „Seeshaupter Straße“ zwischen Bernried und Seeshaupt umgegangen werden kann. Im Rahmen der Entwurfsplanung wurde mit Hilfe einer exakten Berechnung des GC-Profils an der betroffenen SÜ die in der Ril 997.01 geforderte Mindestfahrdrahthöhe von 5,05 m plus Hebungsreserve verringert werden. Die Berechnung wurde durchgeführt und auf dieser Grundlage die Kettenwerksabsenkung für die SÜ geplant (siehe EP Anlage 6.5.3). Die Anpassung des Lichtraumprofiles wurde zusätzlich bei der DB Netz Zentrale durch eine Unternehmensinterne Genehmigung beantragt.
Generell kann es bauzeitlich notwendig werden, dass Kabelführungssysteme bei Gründungs- und Abbrucharbeiten ausgebaut und Kabel bauzeitlich gesichert werden müssen. Vor dem Setzen eines neuen Mastes ist sicherzustellen, dass kein TK-Kabel und auch keine Pluslänge des LWL-Kabels F7146 getroffen wird, die erdverlegt sind. Dazu sind Kabeleinweisungen bei der DB Kommunikationstechnik zu bestellen uns durchzuführen (Kabelmerkblatt). Im Bereich der bereits 2017 neu errichteten Oberleitungsanlage zwischen km 29,8 und 31,1 ist die Umgehungsleitung zu verkabeln und direkt in der Erde zu verlegen.
Fernwirkanlage Unterzeismering (FWA)
Tiefbauarbeiten (Los 1):
Die Unterbringung soll in einem separaten Betonschalthaus (BSH) am Bahnübergang km 41,4+37 der Strecke 5504 (ca. km 1,8+71 der Strecke 5453) erfolgen.
Als Baukörper wird ein BSH z. B. aus dem Fertigungsprogramm der Beton- und Fertigteilbaugesellschaft Lauchhammer, Typ NFN 1/180, mit Außenabmessungen 2,00 m Breite x 1,78 m Tiefe x 2,75 m Höhe vorgesehen.
Der Zugang erhält ab der Asphaltfläche am BÜ-Schalthaus eine Betonsteinpflasterung.
Für das BSH OSE müssen die Anschlüsse an die Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden.
Lage / örtliche Verhältnisse
Die eingleisige, elektrifizierte Stichstrecke 5453 Tutzing - Kochel ist vor allem für die Tourismusregion Oberbayern/Bayerische Voralpen bedeutsam. In den Werdenfelstakt eingebunden kann durch Vereinigen/Flügeln der Züge in Tutzing eine überwiegend umsteigefreie Verbindung von bzw. nach München angeboten werden.
Im Bereich zwischen dem Bahnhof Tutzing und der Abzweigstelle Unterzeismering verläuft parallel ein Teilabschnitt der Strecke 5504 zwischen München und Mittenwald.
Der Umbaubereich für die Oberleitungserneuerung liegt in den Landkreisen Starnberg, Weilheim-Schongau und Bad Tölz-Wolfratshausen.
Der Bauabschnitt umfasst den Bereich zwischen den Bahnhöfen (Bf) Tutzing bis Kochel von Bahnkilometer 0,5+00 bis 35,6+13.
Der Abschnitt gehört zum Zuständigkeitsbereich des Instandhaltungsbezirkes München Hbf/Pasing/Murnau und zur Produktionsdurchführung (PD) München der Deutsche Bahn (DB) Netz AG.
Der Abschnitt Tutzing – Bichl ist als Hauptbahn deklariert, der Abschnitt Bichl – Kochel als Nebenbahn.
Die Höchstgeschwindigkeit auf der Strecke 5453 beträgt gemäß Verzeichnis der örtlich zulässigen Geschwindigkeiten (VzG) 100 km/h.
Grober Bauablauf
Der Bauablauf des Hauptgewerks Oberleitung im Stand Entwurfsplanung ist dem Bauablaufplan Anlage 24 und der baubetriebliche Anmeldung Anlage 19 zu entnehmen.
FWA
März 2023 – Mai 2023 Tiefbauarbeiten (Standplatz BSH, Zufahrt, Stellen BSH, KTB)
Mai 2023 Netz-/Stromanschluss (50Hz) für FWA
Mai – Juni 2023 TK Arbeiten für FWA
Juni – Juli 2023 Ausführung OSE und FWA
Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse
Auf der Strecke 5453 wird eine hohe Betriebsqualität und Pünktlichkeit gefordert, um Verspätungen bis in den Ballungsraum München zu vermeiden.
Auf der Strecke 5453 Tutzing – Kochel wird Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Stundentakt mit Verdichtung auf einen Halbstundentakt in der Hauptverkehrszeit gefahren. Darüber hinaus verkehren zwischen Montag und Freitag zur Taktverdichtung fünf zusätzliche Zugpaare im Abschnitt Tutzing – Penzberg.
Planmäßiger Güterverkehr findet auf der Strecke nicht statt.
Die eingleisige Strecke 5453 Tutzing – Kochel wird im Zugmeldeverfahren nach Ril 408 betrieben. Die Strecke ist mit Streckenblock ausgerüstet.
Weiteres ist dem Auszug der angemeldeten Sperrpausen (Anlage 19) zu entnehmen.
Den einschlägigen Vorschriften entsprechend, hat sich der AN alle Einweisungen in Örtliche und betriebliche Verhältnisse rechtzeitig zu beschaffen. Die Teilnahme an Kabeleinweisungen, sowie anderen Begehungen und Besprechungen ist sicherzustellen. Der AN hat für alle Besprechungen und Begehungen Protokolle anzufertigen. Ebenfalls sicherzustellen sind die erforderlichen Einweisungen aller mit der Durchführung der Bauarbeiten, Sicherung und sonstigen Arbeiten betrauten Auftragnehmer (AN) der DB Netz AG. Diese Leistungen sind mit einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet.
Der Auftragnehmer ist für die Planung, Einladung und Durchführung der Betra- Besprechung, der Logistik-Besprechung, Baubesprechungen sowie der Kabeleinweisungen zuständig. Hierbei hat der AN innerhalb einer Woche ein Protokoll zu erstellen und es an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.
Baustellensicherung gegenüber dem Eisenbahnbetrieb:
Die Sicherung der Baustelle gegenüber Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb übernimmt ein von der DB Netz AG beauftragtes Sicherungsunternehmen. Ohne die von der BzS festgelegten Sicherungsmaßnahmen darf im Gefahrenbereich von Gleisen und Weichen nicht gearbeitet werden.
Durch den AN ist sicherzustellen, dass die festgelegten Sicherungsmaßnahmen gemäß den geltenden Richtlinien durchgeführt werden (Aufgaben der Sicherungsüberwachung). Bei Änderung der äußeren Gegebenheiten sind notwendige Anpassungen in Zusammenarbeit mit der zuständigen BzS zu veranlassen und durchzuführen.
Personal- und Geräteeinsatz; Personaleinsatzplan:
Grundlage der Personalplanung ist der Personaleinsatz/-plan (Anlage 2.1, 2.2 und 2.3), worin der zu kalkulierenden Zeitraum dargestellt ist (ohne Mängelbeseitigung, Nachtragsbearbeitung, Restarbeiten, VOB-Abnahmen etc.).
Des Weiteren sind die in der entsprechenden Anlage dargestellten Sperrpausenzeiten mit einzukalkulieren, insbesondere hinsichtlich Mehrschichtbetrieb, Nacht- u. Wochenendarbeit, erhöhter Personalbedarf vor, während und nach der Sperrpause, etc. Kurzfristige geringfügige Änderungen zu den bisher bekannten Sperrzeiten sind möglich und werden nicht gesondert vergütet.
Alle Arbeiten außerhalb der Hauptbauzeit (z.B. Betra-Anträge, örtliche Einweisungen, Organisation der Sicherungspläne, Abstimmungen, Rechnungsprüfung, Vorbereitung der Abnahme, Nachtragsmanagement etc.) sind nach eigenem Ermessen zu kalkulieren. Innerhalb der kalkulierten Gesamtzeit sind alle Aufgaben gemäß Anlage 1.1-1.3+1.7 zu erfüllen.
Außerdem sind Änderungen in der fachtechnisch geprüften und durch den BVB freigegebenen Ausführungsplanung (AP) gemäß VV Bau STE in das Planwerk zu übernehmen (Braunstrich). Im Sinne der Beweissicherung ist der Auftragnehmer zum Führen von Gründungsprotokollen gemäß Ril 997.0130V01 und V02 verpflichtet.
Mindestens einer der zum Einsatz kommenden Bauüberwacher Elektrotechnik, muss als befähigte Person zur Abnahme der inneren Erdung von Stahlbetonbauwerken gemäß Ril 046.2749 berechtigt sein.
Für alle vom AN-Bau vor Ort auf der Baustelle zu erbringenden Arbeiten wird die Anwesenheit eines Bauüberwachers gefordert, auch wenn die Arbeiten außerhalb des Gleisbereiches stattfinden.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grund-lage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
BÜB LST
Tutzing - Kochel
Das Hauptgewerk des Projekts ist die Oberleitungserneuerung auf den beiden Strecken 5453 und 5504. Auf Grund der zusätzlichen (Masttrennschalter) MTS im Bereich des Abzweigs Unterzeismering muss eine neue Ortssteuereinrichtung (OSE) mit Fernwirkanlage (FWA) errichtet werden. Für die Erstellung der OSE und FWA wird ein neues Betonschalthaus (BSH) errichtet für die Unterbringung der Schalttechnik. Für die neue OSE/FWA wird außerdem ein neuer Netzanschluss (50Hz) hergestellt und ein Anschluss in die bestehende TK Anlage. Zur Einrichtung der Baugleise werden Baugleissperren und Bauweichenstecker sowie Feste Absperrung und Isolatoren benötigt (Verweis auf Erläuterungsbericht EP Abs. 5.5.1.1 in Anlage 22)
Bauzeitliche Anpassungen der Leit- und Sicherungstechnik (LST) (Los 2)
Zur Einrichtung der Baugleise werden Baugleissperren und Bauweichenstecker sowie Feste Absperrung und Isolatoren benötigt. Eine detaillierte Beschreibung der Maßnahmen befinden sich im auf Erläuterungsbericht EP Abs. 5.5.1.1 in Anlage 22
Lage / örtliche Verhältnisse
Die eingleisige, elektrifizierte Stichstrecke 5453 Tutzing - Kochel ist vor allem für die Tourismusregion Oberbayern/Bayerische Voralpen bedeutsam. In den Werdenfelstakt eingebunden kann durch Vereinigen/Flügeln der Züge in Tutzing eine überwiegend umsteigefreie Verbindung von bzw. nach München angeboten werden.
Im Bereich zwischen dem Bahnhof Tutzing und der Abzweigstelle Unterzeismering verläuft parallel ein Teilabschnitt der Strecke 5504 zwischen München und Mittenwald.
Der Umbaubereich für die Oberleitungserneuerung liegt in den Landkreisen Starnberg, Weilheim-Schongau und Bad Tölz-Wolfratshausen.
Der Bauabschnitt umfasst den Bereich zwischen den Bahnhöfen (Bf) Tutzing bis Kochel von Bahnkilometer 0,5+00 bis 35,6+13.
Der Abschnitt gehört zum Zuständigkeitsbereich des Instandhaltungsbezirkes München Hbf/Pasing/Murnau und zur Produktionsdurchführung (PD) München der Deutsche Bahn (DB) Netz AG.
Der Abschnitt Tutzing – Bichl ist als Hauptbahn deklariert, der Abschnitt Bichl – Kochel als Nebenbahn.
Die Höchstgeschwindigkeit auf der Strecke 5453 beträgt gemäß Verzeichnis der örtlich zulässigen Geschwindigkeiten (VzG) 100 km/h.
Grober Bauablauf
Der Bauablauf des Hauptgewerks Oberleitung im Stand Entwurfsplanung ist dem Bauablaufplan Anlage 24 und der baubetriebliche Anmeldung Anlage 19 zu entnehmen.
FWA
März 2023 – Mai 2023 Tiefbauarbeiten (Standplatz BSH, Zufahrt, Stellen BSH, KTB)
Mai 2023 Netz-/Stromanschluss (50Hz) für FWA
Mai – Juni 2023 TK Arbeiten für FWA
Juni – Juli 2023 Ausführung OSE und FWA
Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse
Auf der Strecke 5453 wird eine hohe Betriebsqualität und Pünktlichkeit gefordert, um Verspätungen bis in den Ballungsraum München zu vermeiden.
Auf der Strecke 5453 Tutzing – Kochel wird Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Stundentakt mit Verdichtung auf einen Halbstundentakt in der Hauptverkehrszeit gefahren. Darüber hinaus verkehren zwischen Montag und Freitag zur Taktverdichtung fünf zusätzliche Zugpaare im Abschnitt Tutzing – Penzberg.
Planmäßiger Güterverkehr findet auf der Strecke nicht statt.
Die eingleisige Strecke 5453 Tutzing – Kochel wird im Zugmeldeverfahren nach Ril 408 betrieben. Die Strecke ist mit Streckenblock ausgerüstet.
Weiteres ist dem Auszug der angemeldeten Sperrpausen (Anlage 19) zu entnehmen.
Den einschlägigen Vorschriften entsprechend, hat sich der AN alle Einweisungen in Örtliche und betriebliche Verhältnisse rechtzeitig zu beschaffen. Die Teilnahme an Kabeleinweisungen, sowie anderen Begehungen und Besprechungen ist sicherzustellen. Der AN hat für alle Besprechungen und Begehungen Protokolle anzufertigen. Ebenfalls sicherzustellen sind die erforderlichen Einweisungen aller mit der Durchführung der Bauarbeiten, Sicherung und sonstigen Arbeiten betrauten Auftragnehmer (AN) der DB Netz AG. Diese Leistungen sind mit einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet.
Der Auftragnehmer ist für die Planung, Einladung und Durchführung der Betra- Besprechung, der Logistik-Besprechung, Baubesprechungen sowie der Kabeleinweisungen zuständig. Hierbei hat der AN innerhalb einer Woche ein Protokoll zu erstellen und es an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.
Baustellensicherung gegenüber dem Eisenbahnbetrieb:
Die Sicherung der Baustelle gegenüber Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb übernimmt ein von der DB Netz AG beauftragtes Sicherungsunternehmen. Ohne die von der BzS festgelegten Sicherungsmaßnahmen darf im Gefahrenbereich von Gleisen und Weichen nicht gearbeitet werden.
Durch den AN ist sicherzustellen, dass die festgelegten Sicherungsmaßnahmen gemäß den geltenden Richtlinien durchgeführt werden (Aufgaben der Sicherungsüberwachung). Bei Änderung der äußeren Gegebenheiten sind notwendige Anpassungen in Zusammenarbeit mit der zuständigen BzS zu veranlassen und durchzuführen.
Personal- und Geräteeinsatz; Personaleinsatzplan:
Grundlage der Personalplanung ist der Personaleinsatz/-plan (Anlage 2.1, 2.2 und 2.3), worin der zu kalkulierenden Zeitraum dargestellt ist (ohne Mängelbeseitigung, Nachtragsbearbeitung, Restarbeiten, VOB-Abnahmen etc.).
Des Weiteren sind die in der entsprechenden Anlage dargestellten Sperrpausenzeiten mit einzukalkulieren, insbesondere hinsichtlich Mehrschichtbetrieb, Nacht- u. Wochenendarbeit, erhöhter Personalbedarf vor, während und nach der Sperrpause, etc. Kurzfristige geringfügige Änderungen zu den bisher bekannten Sperrzeiten sind möglich und werden nicht gesondert vergütet.
Alle Arbeiten außerhalb der Hauptbauzeit (z.B. Betra-Anträge, örtliche Einweisungen, Organisation der Sicherungspläne, Abstimmungen, Rechnungsprüfung, Vorbereitung der Abnahme, Nachtragsmanagement etc.) sind nach eigenem Ermessen zu kalkulieren. Innerhalb der kalkulierten Gesamtzeit sind alle Aufgaben gemäß Anlage 1.1-1.3+1.7 zu erfüllen.
Außerdem sind Änderungen in der fachtechnisch geprüften und durch den BVB freigegebenen Ausführungsplanung (AP) gemäß VV Bau STE in das Planwerk zu übernehmen (Braunstrich). Im Sinne der Beweissicherung ist der Auftragnehmer zum Führen von Gründungsprotokollen gemäß Ril 997.0130V01 und V02 verpflichtet.
Mindestens einer der zum Einsatz kommenden Bauüberwacher Elektrotechnik, muss als befähigte Person zur Abnahme der inneren Erdung von Stahlbetonbauwerken gemäß Ril 046.2749 berechtigt sein.
Für alle vom AN-Bau vor Ort auf der Baustelle zu erbringenden Arbeiten wird die Anwesenheit eines Bauüberwachers gefordert, auch wenn die Arbeiten außerhalb des Gleisbereiches stattfinden.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grund-lage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
BÜB E (EEA/50Hz)
Tutzing - Kochel
Das Hauptgewerk des Projekts ist die Oberleitungserneuerung auf den beiden Strecken 5453 und 5504. Auf Grund der zusätzlichen (Masttrennschalter) MTS im Bereich des Abzweigs Unterzeismering muss eine neue Ortssteuereinrichtung (OSE) mit Fernwirkanlage (FWA) errichtet werden. Für die Erstellung der OSE und FWA wird ein neues Betonschalthaus (BSH) errichtet für die Unterbringung der Schalttechnik. Für die neue OSE/FWA wird außerdem ein neuer Netzanschluss (50Hz) hergestellt und ein Anschluss in die bestehende TK Anlage. Zur Einrichtung der Baugleise werden Baugleissperren und Bauweichenstecker sowie Feste Absperrung und Isolatoren benötigt (Verweis auf Erläuterungsbericht EP Abs. 5.5.1.1 in Anlage 22)
50Hz Arbeiten (Los 3)
Am BÜ km 41,4+37 wird eine neue Zählerverteilung ZV/HV DB Netz gespeist aus einer neuen ZAS VNB errichtet.
In der ZV/HV DB Netz werden ein Zähler für die BÜ km 41,4+37 und km 41,7+20, ein Zähler für die OSE sowie ein Zähler für die EWHA Üst vorgesehen. Zudem sind zwei Reservefelder eingeplant. Der BÜ km 2,7+58 wird weiterhin vom VNB Mast versorgt. Der Kabelverteilerschrank in der sich die vorhandene UV BÜ km 41,7+20 befindet wird weiter genutzt. Die bestehende Unterverteilung wird zum Kabelklemmkasten für den BÜ km 2,7+58 umgebaut. Daneben wird eine neue Unterverteilung UV Neu BÜ km 41,7+20 eingebaut. Der Sicherungsabgang zum BÜ km 2,7+58 in der bestehenden UV wird durch eine Klemme ersetzt. Die Absicherung des BÜ km 2,7+58 erfolgt dann über den bestehenden B20A Sicherungsautomaten am VNB Mast.
Es wird eine neue Zuleitung von der ZV/HV DB Netz zur UV Neu BÜ 41,7+20 geplant. Die Bestandskabel abgehend von der UV BÜ km 41,7+20 zum BÜ km 41,7+20 und BÜ km 2,7+58 werden weiterverwendet.
Erdung/Schutzmaßnahme: von der HES/HPAS im BSH OSE ein Anschluss am Gleis (50mm²) und ein Tiefenerder.
(Siehe hierzu Anlage 23)
Zur Anbindung der Fernwirklinie an die bestehende Kabelinfrastruktur wird ein neuer 8‘ Stich ins LWL-Streckenkabel F 7146 an der Muffe VAM 1/2 km 2,260 eingespleißt. Die neue Teillänge ca. 500m ist l.d.B. im Kabeltrog, im Bereich der Bahnübergänge in der Rohrtrasse bis zum OSE BSH zu verlegen. Die vorhandene Muffe VAM 1/2 ist zu öffnen und die Fasern 15, 16, 17 und 18 sind auszuspleißen. Im OSE BSH ist der Stich auf einer Budi Box abzuschließen. Die beiden Fasern 15 und 16 sind durchzupatchen. Auf die Fasern 17 und 18 ist die Fernwirktechnik anzuschalten.
Das Bestandsmodem LineRunner Scada NG ist abgekündigt. Durch das Einfügen des neuen Standorts Unterzeismering in die Fernwirklinie und dass immer nur eine Sorte Modems in einer Linie verwendet werden kann, ist die gesamte Linie umzubauen.
Im OSE BSH Unterzeismering ist für die Übertragung der Verbindung ein Modem von Lantech (IPES-5408 DFT-U, mit Netzteil MDR-60-48 und Stick von Pan Dacom Direkt SGET-S31-40D-E) im Fernwirkschrank einzubauen.
An den anderen Standorten den ESTW-R Kochel, Bichl, Penzberg und Seeshaupt, dem ESTW-A Tutzing und den Standorten Feldafing, Starnberg, Gauting, Planegg ist die vorhandene Fernwirklinie an die neuen Modems anzupassen.
OSE-Außenkabel: Einführung der OSE-Kabel, beschriftet, Ablage mit Reserve am Standort der Hauptklemmleiste/Fernwirkanlage
Lage / örtliche Verhältnisse
Die eingleisige, elektrifizierte Stichstrecke 5453 Tutzing - Kochel ist vor allem für die Tourismusregion Oberbayern/Bayerische Voralpen bedeutsam. In den Werdenfelstakt eingebunden kann durch Vereinigen/Flügeln der Züge in Tutzing eine überwiegend umsteigefreie Verbindung von bzw. nach München angeboten werden.
Im Bereich zwischen dem Bahnhof Tutzing und der Abzweigstelle Unterzeismering verläuft parallel ein Teilabschnitt der Strecke 5504 zwischen München und Mittenwald.
Der Umbaubereich für die Oberleitungserneuerung liegt in den Landkreisen Starnberg, Weilheim-Schongau und Bad Tölz-Wolfratshausen.
Der Bauabschnitt umfasst den Bereich zwischen den Bahnhöfen (Bf) Tutzing bis Kochel von Bahnkilometer 0,5+00 bis 35,6+13.
Der Abschnitt gehört zum Zuständigkeitsbereich des Instandhaltungsbezirkes München Hbf/Pasing/Murnau und zur Produktionsdurchführung (PD) München der Deutsche Bahn (DB) Netz AG.
Der Abschnitt Tutzing – Bichl ist als Hauptbahn deklariert, der Abschnitt Bichl – Kochel als Nebenbahn.
Die Höchstgeschwindigkeit auf der Strecke 5453 beträgt gemäß Verzeichnis der örtlich zulässigen Geschwindigkeiten (VzG) 100 km/h.
Grober Bauablauf
Der Bauablauf des Hauptgewerks Oberleitung im Stand Entwurfsplanung ist dem Bauablaufplan Anlage 24 und der baubetriebliche Anmeldung Anlage 19 zu entnehmen.
FWA
März 2023 – Mai 2023 Tiefbauarbeiten (Standplatz BSH, Zufahrt, Stellen BSH, KTB)
Mai 2023 Netz-/Stromanschluss (50Hz) für FWA
Mai – Juni 2023 TK Arbeiten für FWA
Juni – Juli 2023 Ausführung OSE und FWA
Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse
Auf der Strecke 5453 wird eine hohe Betriebsqualität und Pünktlichkeit gefordert, um Verspätungen bis in den Ballungsraum München zu vermeiden.
Auf der Strecke 5453 Tutzing – Kochel wird Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Stundentakt mit Verdichtung auf einen Halbstundentakt in der Hauptverkehrszeit gefahren. Darüber hinaus verkehren zwischen Montag und Freitag zur Taktverdichtung fünf zusätzliche Zugpaare im Abschnitt Tutzing – Penzberg.
Planmäßiger Güterverkehr findet auf der Strecke nicht statt.
Die eingleisige Strecke 5453 Tutzing – Kochel wird im Zugmeldeverfahren nach Ril 408 betrieben. Die Strecke ist mit Streckenblock ausgerüstet.
Weiteres ist dem Auszug der angemeldeten Sperrpausen (Anlage 19) zu entnehmen.
Den einschlägigen Vorschriften entsprechend, hat sich der AN alle Einweisungen in Örtliche und betriebliche Verhältnisse rechtzeitig zu beschaffen. Die Teilnahme an Kabeleinweisungen, sowie anderen Begehungen und Besprechungen ist sicherzustellen. Der AN hat für alle Besprechungen und Begehungen Protokolle anzufertigen. Ebenfalls sicherzustellen sind die erforderlichen Einweisungen aller mit der Durchführung der Bauarbeiten, Sicherung und sonstigen Arbeiten betrauten Auftragnehmer (AN) der DB Netz AG. Diese Leistungen sind mit einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet.
Der Auftragnehmer ist für die Planung, Einladung und Durchführung der Betra- Besprechung, der Logistik-Besprechung, Baubesprechungen sowie der Kabeleinweisungen zuständig. Hierbei hat der AN innerhalb einer Woche ein Protokoll zu erstellen und es an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.
Baustellensicherung gegenüber dem Eisenbahnbetrieb:
Die Sicherung der Baustelle gegenüber Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb übernimmt ein von der DB Netz AG beauftragtes Sicherungsunternehmen. Ohne die von der BzS festgelegten Sicherungsmaßnahmen darf im Gefahrenbereich von Gleisen und Weichen nicht gearbeitet werden.
Durch den AN ist sicherzustellen, dass die festgelegten Sicherungsmaßnahmen gemäß den geltenden Richtlinien durchgeführt werden (Aufgaben der Sicherungsüberwachung). Bei Änderung der äußeren Gegebenheiten sind notwendige Anpassungen in Zusammenarbeit mit der zuständigen BzS zu veranlassen und durchzuführen.
Personal- und Geräteeinsatz; Personaleinsatzplan:
Grundlage der Personalplanung ist der Personaleinsatz/-plan (Anlage 2.1, 2.2 und 2.3), worin der zu kalkulierenden Zeitraum dargestellt ist (ohne Mängelbeseitigung, Nachtragsbearbeitung, Restarbeiten, VOB-Abnahmen etc.).
Des Weiteren sind die in der entsprechenden Anlage dargestellten Sperrpausenzeiten mit einzukalkulieren, insbesondere hinsichtlich Mehrschichtbetrieb, Nacht- u. Wochenendarbeit, erhöhter Personalbedarf vor, während und nach der Sperrpause, etc. Kurzfristige geringfügige Änderungen zu den bisher bekannten Sperrzeiten sind möglich und werden nicht gesondert vergütet.
Alle Arbeiten außerhalb der Hauptbauzeit (z.B. Betra-Anträge, örtliche Einweisungen, Organisation der Sicherungspläne, Abstimmungen, Rechnungsprüfung, Vorbereitung der Abnahme, Nachtragsmanagement etc.) sind nach eigenem Ermessen zu kalkulieren. Innerhalb der kalkulierten Gesamtzeit sind alle Aufgaben gemäß Anlage 1.1-1.3+1.7 zu erfüllen.
Außerdem sind Änderungen in der fachtechnisch geprüften und durch den BVB freigegebenen Ausführungsplanung (AP) gemäß VV Bau STE in das Planwerk zu übernehmen (Braunstrich). Im Sinne der Beweissicherung ist der Auftragnehmer zum Führen von Gründungsprotokollen gemäß Ril 997.0130V01 und V02 verpflichtet.
Mindestens einer der zum Einsatz kommenden Bauüberwacher Elektrotechnik, muss als befähigte Person zur Abnahme der inneren Erdung von Stahlbetonbauwerken gemäß Ril 046.2749 berechtigt sein.
Für alle vom AN-Bau vor Ort auf der Baustelle zu erbringenden Arbeiten wird die Anwesenheit eines Bauüberwachers gefordert, auch wenn die Arbeiten außerhalb des Gleisbereiches stattfinden.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c
Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
-- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
-- Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist;
-- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention und, dass sich der Bewerber/Bieter einem unbeschränkten Wettbewerb bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt;
-- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnten bzw. dies versucht hat.
-- Erklärung, dass der Bewerber / Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BMEVerhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BMECode_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im
Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich festlegt, welche eingehalten werden.
Diese Erklärung ist im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einzuholen und diese dem Auftraggeber
unverzüglich und unaufgefordert vorlegen. Bei fehlender Erklärung kann der Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagt werden.
-- Erklärung, dass der Umsatz für Bewerber des Loses 1 im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre pro Jahr mindestens 2,3 Mio € Netto betrug.
-- Erklärung, dass in den genannten Fachbereichen mindestens untenstehende Anzahl an Arbeitskräften in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigt wurden (Nachzuweisen für Bewerber Los 1).
BÜB E (OL): 2 Mitarbeiter
FBÜ E (OL): 2 Mitarbeiter
BÜB Ob/KIB: 1 Mitarbeiter
FBÜ Ob: 1 Mitarbeiter
-- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
Referenznachweise des Bewerbers - Los 1
2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 6 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung
dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, sind nachzuweisen.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Neubau einer OL-Anlage mit einer Länge ≥ 5 km und Regelbauart Re200 (zu zählen ist ein durchgängiger Neubauabschnitt, von Oberleitung überspannte Gleiskilometer)
Bei mindestens einer der 2 Leistungen muss zusätzlich folgende Anforderungen erfüllt sein:
Überwachung einer Baumaßnahme mit Neubau einer Speise- und/oder Umgehungsleitung
Bei mindestens einer der 2 Leistungen muss zusätzlich folgende Anforderungen erfüllt sein:
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine Erneuerung. D.h. Rückbau einer Altanlage + Neubau
Bei mindestens einer der 2 Leistungen muss zusätzlich folgende Anforderungen erfüllt sein:
Bauarbeiten mit Fahrten im Nachbargleis bei Teilsperrung
Zum Nachweis der geforderten Referenzen muss der Bewerber die Tabellen des Teilnahmeantrages an den dort gekennzeichneten Leerstellen die jeweils erforderlichen Angaben zwingend eintragen. Ein Verweis auf Anlagen oder sonstige Erklärungen ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.
Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
o Leitender BÜW (BÜB E nach VV Bau STE)
o BÜB E (nach VV Bau STE)
o BÜB OB/KiB (nach VV Bau)
Allgemeine Hinweise
Lebensläufe haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:
Name, Geburtsjahr, dzt. Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der persönlichen Referenzprojekte innerhalb der nachzuweisenden Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung und Funktion.
Zum Nachweis der geforderten Referenzen muss der Bewerber in den nachfolgenden Tabellen an den dort gekennzeichneten Leerstellen die jeweils erforderlichen Angaben zwingend eintragen. Ein Verweis auf Anlagen oder sonstige Erklärungen ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.
Angaben zum vorgesehenen Leitender BÜW (BÜB E nach VV Bau STE)
Qualifikationsanforderung
1. Abschluss: Ingenieur oder vergleichbare Berufsausbildung und Fachausbildung zum BÜB OLA/50Hz nach VV BAU STE
2. mind. 7 Jahre Berufserfahrung als BÜB E für OLA Projekte (VVBau STE)
Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf als Anlage Nr.: 3.1 mit dem Teilnahmeantrag einzureichen
Geforderte Referenzen
2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Leitender BÜW und BÜB E für eine OL Maßnahme tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Neubau OL Re200 mind. 5 km Länge
2. Koordination von mehr als einem AN Bau (z.B. Projekt besteht aus mehreren Losen mit verschiedenen Ausführenden Unternehmen für das Gewerk OL; es gibt einen ausführenden AN für die OL und weitere ausführende Unternehmen für andere Gewerke wie 50Hz, Tiefbau)
3. Bei einer der beiden Referenzen muss es sich um ein Projekt mit Rückbau der Altanlage OL und anschließendem Neubau handeln
Angaben zum vorgesehenen BÜB E nach VV Bau STE
Qualifikationsanforderung
1. Abschluss: Ingenieur oder vergleichbare Berufsausbildung und Fachausbildung zum BÜW OLA/50Hz nach VV BAU STE
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als BÜB E (VV Bau STE)
Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf als Anlage Nr.: 3.2 mit dem Teilnahmeantrag einzureichen
Geforderte Referenz
1 vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als BÜB E für eine OL Maßnahme tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Neubau OL Re200 mind. 5 km Länge
2. Bei einer der beiden Referenzen muss es sich um eine Projekt mit Rückbau der Altanlage OL und anschließendem Neubau handeln
3. Bei einer der Referenzen muss der Neubau einer Speise- oder Umgehungsleitung von min. 1 km Länge Bestandteil des Projekts gewesen sein
Angaben zum vorgesehenen BÜB OB/KIB
Qualifikationsanforderung
1. Abschluss: Ingenieur oder vergleichbare Berufsausbildung und Fachausbildung zum BÜW OB/KiB nach VV BAU
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als BÜB OB/KiB (VV Bau)
Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf als Anlage Nr.: 3.3 mit dem Teilnahmeantrag einzureichen
Referenz
1 vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als BÜB OB/KiB im Rahmen einer OL Maßnahme tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Neubau OL Re200 oder Re100 mind. 1 km länge
2. Bei einer der beiden Referenzen muss es sich um ein Projekt mit Rückbau der Altanlage OL und anschließendem Neubau handeln
3. Eines der beiden Projekte soll folgendes Merkmal aufweisen: Neubau durch Erdverlegung (Verkabelung) einer Speise-, Verstärker- oder Umgehungsleitung im Rahmen eines OL Projekts von min. 200 m
4. Alternativ zu 3. Neubau eines Kabeltroges im Rahmen eines OL Projektes von min. 200 m Länge
Angaben zum vorgesehenen BÜB LST nach VV Bau STE
Qualifikationsanforderung
1. Abschluss: Ingenieur oder vergleichbare Berufsausbildung und Fachausbildung zum BÜB LST nach VV BAU STE
2. mind. 1 Jahr Berufserfahrung als BÜB
Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf als Anlage Nr.: 3.4 mit dem Teilnahmeantrag einzureichen
Angaben zum vorgesehenen BÜB E (EEA/50Hz nach VV Bau STE)
Qualifikationsanforderung
1. Abschluss: Ingenieur oder vergleichbare Berufsausbildung und Fachausbildung zum BÜB E (EEA/50Hz) nach VV BAU STE
2. mind. 1 Jahr Berufserfahrung als BÜB E
Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf als Anlage Nr.: 3.5 mit dem Teilnahmeantrag einzureichen
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Gemäß den Vergabeunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Siehe III.1.3) dieser Bekanntmachung
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
--Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau
--Fachbauüberwacher Oberbau
--Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend und vollständig vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Bitte ergänzen Sie im Teilnahmeantrag alle Angaben (gelb markierte Felder), die vom Bewerber zu machen sind, sorgfältig und vollständig. Durch den Bewerber sind als
Teilnahmebedingung alle Erklärungen/Nachweise, welche im Teilnahmeantrag gefordert sind, einzureichen. Fehlende Angaben können zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren führen.
Der Teilnahmeantrag ist bis zum genannten Schlusstermin, ausschließlich unter Verwendung des Formular des Teilnahmeantrags, bei der ausschreibenden Stelle des
Auftraggebers einzureichen. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Die Teilnahme am weiteren Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Bis zum Schlusstermin ist Ihr Unternehmen bzw. Ihre Bewerber- oder Bietergemeinschaft für das Einreichen der Teilnahmeanträge kostenfrei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ zu registrieren.
Bitte beachten Sie, auch wenn Sie schon registrierter Lieferant sind, ist für eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft eine erneute Registrierung erforderlich. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen.
Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des
Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig.
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen
und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen
herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem
Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben
der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
— Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1. bis III.1.3. genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen /
Nachweise erforderlich:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich
verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne
Gemeinschaftsmitglied.
Beteiligte Unternehmen
1. DB Engineering & Consulting GmbH
2. IFB Eigenschenk GmbH
3. IBES Baugrundinstitut Freiberg GmbH
4. KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH
5. TÜV Rheinland InterTraffic GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden.
Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung, dass er im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht hat
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftsp
artner/verhaltenskodex-1191674 ) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bmecompliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.