Bauüberwachungsleistungen EÜ Kestert (Hangrutsch) Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI58882
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen EÜ Kestert (Hangrutsch)
Die DB Netz AG beabsichtigt die Erneuerung und Aufweitung der EÜ Kestert auf der Strecke 3507 am km 99,3, in unmittelbarer Nähe zum Hangrutschereignis aus dem Jahr 2021.
Durch den Hangrutsch ist eine EÜ dauerhaft verschüttet worden, welche bisher die einzige Möglichkeit war mit PKW auf die Rückseite des Bahndamms zu gelangen.
Um dies wieder zu ermöglichen, soll die EÜ bei km 99,3 auf eine lichte Weite von 3,0m aufgeweitet werden. Des Weiteren wird ein Weg von der Bundesstraße zur EÜ errichtet und ein zugehöriger Wendehammer auf der Rückseite des Bahndamms.
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU (OB/KIB)
Kestert
Die DB Netz AG beabsichtigt die Erneuerung und Aufweitung der EÜ Kestert auf der Strecke 3507 am km 99,3 in unmittelbarer Nähe zum Hangrutschereignis aus dem Jahr 2021. Durch den Hangrutsch ist eine EÜ dauerhaft verschüttet worden, welche bisher die einzige Möglichkeit war mit PKW auf die Rückseite des Bahndamms zu gelangen.
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU-STE (LST)
Kestert
Die DB Netz AG beabsichtigt die Erneuerung und Aufweitung der EÜ Kestert auf der Strecke 3507 am km 99,3 in unmittelbarer Nähe zum Hangrutschereignis aus dem Jahr 2021. Durch den Hangrutsch ist eine EÜ dauerhaft verschüttet worden, welche bisher die einzige Möglichkeit war mit PKW auf die Rückseite des Bahndamms zu gelangen.
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU-STE (OLA/50Hz)
Kestert
Die DB Netz AG beabsichtigt die Erneuerung und Aufweitung der EÜ Kestert auf der Strecke 3507 am km 99,3 in unmittelbarer Nähe zum Hangrutschereignis aus dem Jahr 2021. Durch den Hangrutsch ist eine EÜ dauerhaft verschüttet worden, welche bisher die einzige Möglichkeit war mit PKW auf die Rückseite des Bahndamms zu gelangen.
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU-STE (TK)
Kestert
Die DB Netz AG beabsichtigt die Erneuerung und Aufweitung der EÜ Kestert auf der Strecke 3507 am km 99,3 in unmittelbarer Nähe zum Hangrutschereignis aus dem Jahr 2021. Durch den Hangrutsch ist eine EÜ dauerhaft verschüttet worden, welche bisher die einzige Möglichkeit war mit PKW auf die Rückseite des Bahndamms zu gelangen.
Umweltfachliche Bauüberwachung
Kestert
Die DB Netz AG beabsichtigt die Erneuerung und Aufweitung der EÜ Kestert auf der Strecke 3507 am km 99,3 in unmittelbarer Nähe zum Hangrutschereignis aus dem Jahr 2021. Durch den Hangrutsch ist eine EÜ dauerhaft verschüttet worden, welche bisher die einzige Möglichkeit war mit PKW auf die Rückseite des Bahndamms zu gelangen.
Leistungen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
Kestert
Die DB Netz AG beabsichtigt die Erneuerung und Aufweitung der EÜ Kestert auf der Strecke 3507 am km 99,3 in unmittelbarer Nähe zum Hangrutschereignis aus dem Jahr 2021. Durch den Hangrutsch ist eine EÜ dauerhaft verschüttet worden, welche bisher die einzige Möglichkeit war mit PKW auf die Rückseite des Bahndamms zu gelangen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Bitte verwenden Sie die Datei 22FEI58882_Teilnahmeantrag, diese liege den Angebotsunterlagen bei
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Sicherheiten gemäß Vertragsunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
--Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau für Los 1 (Präqualifikation) und Nachweis über Registrierung in Zedal (gesonderte Anlage)
--Fachbauüberwacher Oberbau für Los 1 (Präqualifikation)
--Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik (OLA), Telekommunikation) für Los 2, 3, 4 (Präqualifikation)
--Umweltfachliche Bauüberwachung (Nachweis durch Vorlage des Anerkennungsschreibens.) für Los 5
--Leistungen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) Nachweis / Vorlage Urkunde/Zertifikat für Los 6
Bitte verwenden Sie die Datei 22FEI58882_Teilnahmeantrag, diese liege den Angebotsunterlagen bei.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
A.I.T. GmbH Ingenieure im Bauwesen
IBES Freiberg Baugrundinsitut
S-LiK AFRY GmbH
FUCHS GmbH
GE German Engineering
WKP Planungsbüro für Bauwesen GmbH
S-LiK
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.