Planungsleistungen BIM für Ersatzneubau EÜ Wartenberger Str. / EÜ Tasdorfer Str. Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54850
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen BIM für Ersatzneubau EÜ Wartenberger Str. / EÜ Tasdorfer Str.
Planungsleistungen BIM für Ersatzneubau EÜ Wartenberger Str. / EÜ Tasdorfer Str. Lph 1, 2, 3 und 4, optional Lph 6
Allgemeine Beschreibung zur Ausschreibung BIM -Planungsleistungen Ersatzneubau EÜ Tasdorfer Str. und Wartenbergstr.,
1.1 Zu planende Baumaßnahmen
Die DB Netz AG plant den Ersatzneubau von 2 Eisenbahnüberführungen (EÜ Tasdorfer Str. km 0,35// EÜ Wartenbergstr. km 0,23) auf Grund des schlechten baulichen Zustandes zur Erhaltung der Verfügbarkeit.
Geplant werden neben den 2 EÜ die dazugehörigen Stützwände, ggf. Schallschutzwände und die Verkehrsanlagen Straße und Bahn sowie die dazugehörige Ausrüstung (OLA, LST, 50Hz, TK) einschl. aller Bauzustände in den Lph. 1-4 HOAI. Optional soll die Lph. 6 angeboten werden. In der VEP sind verschiedene Bauwerkstypen zu untersuchen.
1.2 Lage / örtliche Verhältnisse
Das Bauvorhaben betrifft die Strecke 6140, Berlin-Lichtenberg, - Berlin-Rummelsburg, ca.
vom km 0,1 bis 0,6.
1.3 Betroffene Gebietskörperschaften
Das Bauvorhaben liegt im Stadtbezirk Berlin-Lichtenberg. Der Straßenbaulastträger ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Die Maßnahme ist für den Endzustand innerhalb der Bahngrenzen zu planen, der Erwerb bahnfremden Geländes soll vermieden werden.
1.4 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter
Verhandlungen mit Behörden und Dritten, die vom AN geführt werden, bedürfen der Zustimmung des AG. Es sind alle betroffenen Medien/Leitungsträger zu ermitteln und ggf. Umverlegungen zur Baufeldfreimachung zu planen. Der Straßenbaulastträger ist in die Planung einzubeziehen. Ein Änderungsverlangen des Straßenbaulastträgers liegt gegenwärtig nicht vor.
1.5 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse
Die EÜ kann vsl. unter Deckung einer 8 bis 12-monatigen Vollsperrung für die EÜ Gürtelstraße (ein Parallelvorhaben) ab 09/2027 errichtet werden. Es sind jedoch auch Varianten mit Verschubverfahren mit paralleler Vorfertigung, Hilfsbrücken und Teilerrichtung (eingleisiger Betrieb ist aufrecht zu erhalten) in Bauphasen zu betrachten. Alle Bauleistungen bis zur Inbetriebnahme sind zu beplanen.
Die Verfügbarkeit des öffentlichen Verkehrsraumes Straße soll weitestgehend gewährleistet werden.
Weiterhin ist zu untersuchen, ob die Bauvorhaben EÜ Wartenbergstraße und EÜ Tasdorfer Str. gemeinsam vergeben werden sollten, um Synergieeffekte (z.B. gemeinsame BE) zu aktivieren.
Vorbemerkungen
2.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften
Zu Beginn jedes Projektes ist ein BIM-Kick-Off mit allen Beteiligten durchzuführen. Darüber hinaus gelten die Anforderungen in den BIM-Vorgaben / Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) zu Besprechungen, Terminen und Niederschriften.
2.2 Zuständigkeiten beim Auftraggeber
Projektleitung: DB Netz AG , RB Ost, Projekte Bestandsnetz Cottbus / Kohleförderung, I.NI-O-A-C1
2.3 Einsatz von EDV-Systemen
Die Planung ist mittels der BIM-Methodik zu erbringen.
Die Anforderungen aus den BIM-Vorgaben / AIA sind zwingend zu beachten.
2.4 Weitere Vorbemerkungen /Termine
Ein wesentliches Ergebnis der jeweiligen Leistungsphase ist das jeweilige BIM-Modell/Bauwerksdatenmodell mit den mit dem Auftraggeber (AG) abgestimmten Bauteilen/Objekten. Der Auftragnehmer (AN) stellt die Einhaltung der Vorgaben für die Qualitätssicherung sicher und dokumentiert dies. Die Planungsleistungen Lph. 1-4 sind im Wesentlichen zu 09/2023 abzuschließen (außer optionale Leistung lph. 6 und ggf. Mitwirkung/ Überarbeitung Lph. 4 im Zuge EBA-Genehmigung)
Berlin
Planungsleistungen BIM für Ersatzneubau EÜ Wartenberger Str. / EÜ Tasdorfer Str. Lph 1, 2, 3 und 4, optional Lph 6
Allgemeine Beschreibung zur Ausschreibung BIM -Planungsleistungen Ersatzneubau EÜ Tasdorfer Str. und Wartenbergstr.,
1.1 Zu planende Baumaßnahmen
Die DB Netz AG plant den Ersatzneubau von 2 Eisenbahnüberführungen (EÜ Tasdorfer Str. km 0,35// EÜ Wartenbergstr. km 0,23) auf Grund des schlechten baulichen Zustandes zur Erhaltung der Verfügbarkeit.
Geplant werden neben den 2 EÜ die dazugehörigen Stützwände, ggf. Schallschutzwände und die Verkehrsanlagen Straße und Bahn sowie die dazugehörige Ausrüstung (OLA, LST, 50Hz, TK) einschl. aller Bauzustände in den Lph. 1-4 HOAI. Optional soll die Lph. 6 angeboten werden. In der VEP sind verschiedene Bauwerkstypen zu untersuchen.
1.2 Lage / örtliche Verhältnisse
Das Bauvorhaben betrifft die Strecke 6140, Berlin-Lichtenberg, - Berlin-Rummelsburg, ca.
vom km 0,1 bis 0,6.
1.3 Betroffene Gebietskörperschaften
Das Bauvorhaben liegt im Stadtbezirk Berlin-Lichtenberg. Der Straßenbaulastträger ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Die Maßnahme ist für den Endzustand innerhalb der Bahngrenzen zu planen, der Erwerb bahnfremden Geländes soll vermieden werden.
1.4 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter
Verhandlungen mit Behörden und Dritten, die vom AN geführt werden, bedürfen der Zustimmung des AG. Es sind alle betroffenen Medien/Leitungsträger zu ermitteln und ggf. Umverlegungen zur Baufeldfreimachung zu planen. Der Straßenbaulastträger ist in die Planung einzubeziehen. Ein Änderungsverlangen des Straßenbaulastträgers liegt gegenwärtig nicht vor.
1.5 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse
Die EÜ kann vsl. unter Deckung einer 8 bis 12-monatigen Vollsperrung für die EÜ Gürtelstraße (ein Parallelvorhaben) ab 09/2027 errichtet werden. Es sind jedoch auch Varianten mit Verschubverfahren mit paralleler Vorfertigung, Hilfsbrücken und Teilerrichtung (eingleisiger Betrieb ist aufrecht zu erhalten) in Bauphasen zu betrachten. Alle Bauleistungen bis zur Inbetriebnahme sind zu beplanen.
Die Verfügbarkeit des öffentlichen Verkehrsraumes Straße soll weitestgehend gewährleistet werden.
Weiterhin ist zu untersuchen, ob die Bauvorhaben EÜ Wartenbergstraße und EÜ Tasdorfer Str. gemeinsam vergeben werden sollten, um Synergieeffekte (z.B. gemeinsame BE) zu aktivieren.
Vorbemerkungen
2.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften
Zu Beginn jedes Projektes ist ein BIM-Kick-Off mit allen Beteiligten durchzuführen. Darüber hinaus gelten die Anforderungen in den BIM-Vorgaben / Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) zu Besprechungen, Terminen und Niederschriften.
2.2 Zuständigkeiten beim Auftraggeber
Projektleitung: DB Netz AG , RB Ost, Projekte Bestandsnetz Cottbus / Kohleförderung, I.NI-O-A-C1
2.3 Einsatz von EDV-Systemen
Die Planung ist mittels der BIM-Methodik zu erbringen.
Die Anforderungen aus den BIM-Vorgaben / AIA sind zwingend zu beachten.
2.4 Weitere Vorbemerkungen /Termine
Ein wesentliches Ergebnis der jeweiligen Leistungsphase ist das jeweilige BIM-Modell/Bauwerksdatenmodell mit den mit dem Auftraggeber (AG) abgestimmten Bauteilen/Objekten. Der Auftragnehmer (AN) stellt die Einhaltung der Vorgaben für die Qualitätssicherung sicher und dokumentiert dies. Die Planungsleistungen Lph. 1-4 sind im Wesentlichen zu 09/2023 abzuschließen (außer optionale Leistung lph. 6 und ggf. Mitwirkung/ Überarbeitung Lph. 4 im Zuge EBA-Genehmigung)
Beauftragung der Lph 6
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen BIM für Ersatzneubau EÜ Wartenberger Str. / EÜ Tasdorfer Str.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10435
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.