Entwässerungshauptsammler Bauabschnitt 3 bis 5, Bahnhof Roßlau Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43502
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Entwässerungshauptsammler Bauabschnitt 3 bis 5, Bahnhof Roßlau
Verlegung Hauptentwässerungsleitung DN 600 / DN 800 neben den
Bahnstrecken 6411 (von ca. km 17,0 bis ca. km 17,6) und 6207 (ca. km 232,7 bis ca. km 233,4)
Herstellung des Entwässerungshauptsammlers in geschlossener Bauweise, überwiegend im Grund-
wasser sowie in sandig-kiesigem Baugrund mit schluffig-tonigen Wechsellagen; Ausführung des Rohr-
vortriebes als Microtunneling mit Spülförderung; Anbindung an vorhandenes Entwässerungssystem,
Einbau von Schächten 16 Stück, Rohrvortrieb als Microtunneling ca. 1.200 m, Kampfmittelsondierung ca. 1.200m, bauzeitliche Wasserhaltung, Erstellung Ausführungsplanung, Vermessungsarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Entwässerungshauptsammler Bauabschnitt 3 bis 5, Bahnhof Roßlau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06847
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
GEPRO Ingenieurgesellschaft mbH
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Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge moeglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Roßlau
Verlegung Hauptentwässerungsleitung DN 600 / DN 800 neben den
Bahnstrecken 6411 (von ca. km 17,0 bis ca. km 17,6) und 6207 (ca. km 232,7 bis ca. km 233,4)
Herstellung des Entwässerungshauptsammlers in geschlossener Bauweise, überwiegend im Grund-
wasser sowie in sandig-kiesigem Baugrund mit schluffig-tonigen Wechsellagen; Ausführung des Rohr-
vortriebes als Microtunneling mit Spülförderung; Anbindung an vorhandenes Entwässerungssystem,
Einbau von Schächten 16 Stück, Rohrvortrieb als Microtunneling ca. 1.200 m, Kampfmittelsondierung ca. 1.200m, bauzeitliche Wasserhaltung, Erstellung Ausführungsplanung, Vermessungsarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06847
Land: Deutschland
Oberbau/ Tiefbau: betrifft Anzeige 9 und 10 / Die zeitliche Reichenfolge der unterschiedlichen Baumaßnahmen im Bereich vom Knoten Roßlau beim Thema Entwässerung war nicht abgestimmt und konnte vom AU-Planer nicht berücksichtigt werden. Eine temporäre Entwässerung durch das Baufeld dieser Maßnahme ist erforderlich.
Bei der Bauausführung wurde festgestellt, dass ohne Ableitung der Gleisentwässerung der davorliegenden bereits verbauten Tiefenentwässerung das Gesamtsystem schaden nehmen wird. Für eine sichere Inbetriebnahme der Gleisanlagen muss eine tempöräre Entwässerungsleitung mit Pumpenanlagen bis zur Fertigstellung des Entwässerungshauptsammlers aufgebaut und betrieben werden. Hier besteht eine sehr engen zeitliche und räumliche Abhängigkeit zum Hauptvertrag, die bei einer Überlassung der Teilleistung an einen anderen Auftragnehmer zu einer zusätzlichen Einweisung in die Örlichkeit, sowie die Koordinierung der Baustellenlogistik erforderlich machen würde, was aus Termingründen und wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Wir befinden uns in einem Gleisdreieck mit nur einer Straßenanbindung.