Knoten Bamberg, Flächenmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57012
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Knoten Bamberg, Flächenmanagement
Knoten Bamberg, Flächenmanagement
Der Planfeststellungsabschnitt 22 Bamberg ist Teil der Ausbau-/Neubaustrecke (ABS/NBS) Nürnberg - Ebensfeld - Erfurt. Diese ist wiederum Bestandteil des Verkehrsprojekts Deutsche Einheit - Schiene Nr. 8 - ABS/NBS Nürnberg - Erfurt - Leipzig/Halle - Berlin.
Mit dem Abschnitt 22 Bamberg werden folgende Projektziele verfolgt:
- Bau von zwei zusätzlichen Gleisen unmittelbar neben der bestehenden Strecke zur Besei-tigung des bestehenden Engpasses unter Berücksichtigung des prognostizierten Verkehrs-zuwachs im Schienenpersonenverkehr und im Schienengüterverkehr zur Schaffung eines attraktiven Verkehrsangebotes auf der Schiene
- Erhöhung der Streckenhöchstgeschwindigkeit auf 230 km/h zur Erzielung von Reise-zeitersparnissen im Schienenpersonenverkehr durch die Beschleunigung der bereits in Be-trieb befindlichen Strecke Nürnberg - Erfurt als Voraussetzung für einen deutschlandweiten Taktverkehr
- Errichtung von Gleisen für 740 m lange Züge zur Auslastungssteigerung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienensektors
- Erneuerung von Bahnanlagen und Bauwerken zur dauerhaften Aufrechterhaltung eines si-cheren Bahnbetriebs.
Für den Ausbau der Strecke ist die vorübergehende und dauerhafte Inanspruchnahme von Flä-chen aus Grundstücken Dritter notwendig. Art und Umgriff des Eingriffs in diese Flächen und in bestehende Nutzungsverhältnisse sind Bestandteil der 3. Planänderungsunterlage zur Planfest-stellung des Abschnitts 22 Knoten Bamberg.
Die Unterlagen der 3. Planänderung hat die DB Netz AG am 11.11.2020 bei der Planfeststel-lungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt in Nürnberg, eingereicht. Derzeit läuft das Anhö-rungsverfahren.
Voraussetzung für die dauernde und bauzeitliche Flächeninanspruchnahme ist der Abschluss der entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen mit den Grundstückseigentümern und allen weiteren am Grundstück Berechtigten (wie Mietern, Pächtern, Inhabern von Gewerbe-, garten-baulichen und landwirtschaftlichen Betrieben).
Grundlage für die Unterbreitung von angemessenen Entschädigungsangeboten sind Verkehrs-wertgutachten, die im Auftrag der DB Netz AG durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachver-ständige erstellt und dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. Für die Gutachtener-stellung wurden folgende Fachlose in Abhängigkeit von der Grundstücksnutzung gebildet:
- Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Bewertung von forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken
- Bewertung von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken
- Bewertung von Grundstücken des Gartenbaus und landwirtschaftlicher Sonderkulturen
- Bewertung von Entschädigungen für Betriebsunterbrechungen, Betriebsverlagerungen und Betriebsaufgaben durch Eingriffe in eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetriebe
Inhalt der vorliegenden Ausschreibung ist der Leistungsumfang für eine ingenieurtechnische Unterstützungsleistung im Flächenmanagement.
Der Auftragnehmer soll im Auftrag des Auftraggebers die nachfolgend beschriebenen Leistun-gen für den Erwerb, die Anmietung, die Belastung von Grundstücken und den Abschluss von schuldrechtlichen Verträgen als Voraussetzung für die bauliche Realisierung des Projekts Kno-ten Bamberg übernehmen.
entfällt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Knoten Bamberg, Flächenmanagement
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Projekt mit der Vergabe-Nr. 22FEI57012 (Knoten Bamberg, Flächenmanagement) wird gemäß § 57 SektVO aufgehoben/eingestellt, da kein Teilnahmeantrag/ Angebot eingegangen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.