2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof Referenznummer der Bekanntmachung: 2015/S 174-317251
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof.
München
VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
Übersicht: Neubau (Rohbau) eines zweigleisigen unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Marienhof) mit getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen, Zwischenebenen und Technikzentralen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S.2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
11 - Erweitertes Messsystem für Bohrpfähle und Primärstützen. Dies beinhaltet Planung, Lieferung und Einbau (-und Rückbau)
zusätzlicher Dehnungsmessgeber, (Stangen-) Extensometer, die Einrichtung und den Betrieb der Datenerfassung,
Mehraufwendungen für Verladungen und des Handlings auf der Baustelle
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Land: Deutschland
11 - Erweitertes Messsystem für Bohrpfähle und Primärstützen. Dies beinhaltet Planung, Lieferung und Einbau (-und Rückbau)
zusätzlicher Dehnungsmessgeber, (Stangen-) Extensometer, die Einrichtung und den Betrieb der Datenerfassung,
Mehraufwendungen für Verladungen und des Handlings auf der Baustelle
Für den AG war trotz umfangr. Voruntersuchungen und sorgfältiger Planung nicht vorhersehbar, dass das Messsystem derStützen anzupassen ist. Notwendig wurden diese Änderungen durch neue, zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nichtvorliegende Planungsfaktoren, die insb. die Geotechnik/den Bagrund betreffen.Aufgrund neuer Erkenntnisse durch zus. Erkundungsbohrungen mussten Kennwerte angepasst werden, die wiederumEinfluss auf die Statik Bauwerkes inkl. der Stützen haben.Im Rahmen der Ausführungsplanung hat sich gezeigt, dass infolge der Aushubentlastung Hebungen des Baugrunds in einerGrößenordnung auftreten können, die Differenzverformungen zw. Einzelbauteilen (Primärstützen, Schlitzwand, Decken- undAussteifungsebenen) und daraus resultierende erhöhte Zwangsbeanspruchungen hervorrufen, welche eine statischeRelevanz aufweisen.Um etwaige Gegen-Maßnahmen gezielt einleiten zu können, ist ein Monitoring zur Überwachungeintretenden Differenzverformungen zwingend erforderlich.