Fortschreibung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan sowie des Umweltberichtes der Stadt Idstein Referenznummer der Bekanntmachung: 21-070
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Idstein
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65510
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheingau-taunus.de
Adresse des Beschafferprofils: www.had.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Schwalbach
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheingau-taunus.de
Adresse des Beschafferprofils: www.had.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fortschreibung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan sowie des Umweltberichtes der Stadt Idstein
Die Stadt Idstein im Rheingau-Taunus-Kreis plant die Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan sowie die Erstellung des Umweltberichtes für das gesamte Stadtgebiet Idstein mit einer Gesamtfläche von 7.969 ha und ca. 24.500 Einwohnern.
Basis bildet der bestehende Flächennutzungs- und Landschaftsplan (aus dem Jahr 2006 bzw. 1999) sowie insbesondere das aktuell sich in Aufstellung befindliche Stadtentwicklungskonzept, welches eine Entscheidungsgrundlage für die künftigen Ziele der Stadtentwicklung mit den Schwerpunkten Wohnen und Gewerbe erarbeitet.
Gesamtes Stadtgebiet der Hochschulstadt 65510 Idstein
Ziel ist die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit integriertem Landschaftsplan, der die mittel‐ bis langfristige Entwicklung Idsteins abbildet und von der breiten Öffentlichkeit sowie Politik und Verwaltung getragen wird.
Erwartet werden dafür aktuelle planerische Ideen, die die langfristige nachhaltige Entwicklung einer Flächenkommune mit ländlichen Strukturen innerhalb der Metropolregion FrankfurtRheinMain in den Blick nimmt. Dies gilt auch für den integrierten Landschaftsplan.
Als Handlungsrahmen der künftigen Stadtentwicklung wird im 3. Quartal 2022 das Stadtentwicklungskonzept Idstein 2035 sowie der Verkehrsentwicklungsplan Idstein 2035 zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorliegen. Es wird von Synergieeffekten durch Vorarbeiten des Stadtentwicklungskonzeptes, insb. in LPH 1 'Bestandsermittlung und Zielformulierung" ausgegangen.
Beide Berichte stehen auf der Homepage der Stadt Idstein zum Download zur Verfügung.
Hier können auch die folgenden Grundlagen eingesehen werden:
- Klimaanalyse Stadt Idstein (2021) mit Planungshinweiskarte
- Integriertes Klimaschutzkonzept 2019
Die Vergabe eines Starkregenvorsorgekonzeptes (inkl. Fließpfadkarten) ist vorgesehen.
Da es sich hier um die Fortschreibung eines Flächennutzungsplans handelt, der nicht komplett neu zu erarbeiten ist, wird davon ausgegangen, dass anteilig Flächenausweisungen aus dem Flächennutzungsplan 2005 nach einer Überprüfung voraussichtlich unverändert übernommen werden können.
Die Stadt Idstein erwartet einen kritischen Umgang mit vorhandenen Unterlagen und insgesamt die proaktive Unterstützung in der Auseinandersetzung mit Konflikten während des Gesamtprozesses.
Der Landschaftsplan soll dabei zunächst als landschaftsplanerisches Werk mit Gutachtencharakter erarbeitet und im Rahmen der Abwägung in den Flächennutzungsplan integriert und damit wirksam werden. Das planende Büro soll Vorschläge für die Integration unterbreiten.
Die Kernaufgabe der Landschaftsplanung besteht darin, alle Belange von Natur und Landschaft, welche für die raumbedeutsamen Planungsentscheidungen der Flächennutzungsplanung für eine geplante Siedlungsentwicklung, die unbebauten Naturschutzflächen sowie Wald- und Feldflurbereiche der Gemarkung abwägungsrelevant sind, zu ermitteln und für die Einstellung in den Abwägungsvorgang transparent und nachvollziehbar aufzubereiten.
Besondere Bedeutung kommt dabei der Schnittstelle zwischen der Landschaftsplanung und der Umweltprüfung zu. Durch die gemeinsame Vergabe von Landschaftsplanung und Umweltprüfung einschließlich der Erarbeitung des Umweltberichts sollen inhaltliche Überschneidungen der Instrumente effektiv ausgenutzt werden. Hierzu sind bereits im Rahmen der Ausarbeitung des Landschaftsplans die Begrifflichkeiten der Umweltprüfung bzw. des Umweltberichts gemäß Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und den §§ 2 a und 4 c BauGB, welche die Belange von Natur und Landschaft betreffen, aufzugreifen.
Auftragsgegenstand zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan sind die Planungsleistungen i. S. d. § 18 und § 23 HOAI.
Leistungsphasen 1-3 bzw. 1-4 i. V. m Anlagen 2 und 4 HOAI (hier inklusive der Integration des Landschaftsplans in den Flächennutzungsplan) sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen besonderen Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI unter anderem die Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung des Umweltberichts nach § 2a BauGB und Anlage1 zu § 2 Abs. 4 und den §§ 2a und 4c BauGB zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans für die Stadt Idstein (siehe hierzu auch Anlage 6 "Leistungskatalog").
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht.
Sofern zur Auftragserfüllung erforderlich
Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Bewerbungen anhand der nachfolgend beschriebenen Auswahlkriterien/Eignungskriterien sollen die 3-5 punktbesten Bewerber (soweit geeignet) ausgewählt und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Sollten mehr als die gewünschte Anzahl an Bewerbern die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeigneten Bewerber. In diesem Fall werden 5 Bieter ausgewählt, bzw. per Losverfahren bestimmt.
Geforderte Nachweise:
WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT:
Umsatz:
- Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen
TECHNISCHE UND BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT:
Fachkräfte:
- Anzahl der qualifizierten Fachkräfte bezogen auf den Auftragsgegenstand
Referenzen:
- Nachweis von realisierten Projekten / Referenzen mit Leistungen der Flächennutzungsplanung gemäß § 18 HOAI, Leistungen der Landschaftsplanung gem. § 23 HOAI und Erstellung von Umweltberichten nach §2a BauGB:
- Kategorie A) Referenzen zur Neuaufstellung/Gesamtfortschreibung von Flächennutzungsplänen
- Kategorie B) Referenzen zur Neuaufstellung/Gesamtfortschreibung von (integrierten) Landschaftsplänen
- Kategorie C) Referenzen zur Erstellung von Umweltberichten bei der Neuaufstellung/Gesamtfortschreibung von Flächennutzungsplänen oder bei Bebauungsplänen mit mindestens 3 umweltbezogenen Fachgutachten zu unterschiedlichen Schutzgütern
Wertungsfähig sind Referenzen unter folgenden Bedingungen:
- Leistungszeitraum: Abschluss des geforderten Leistungsumfangs (bei Landschaftsplänen ohne LPH 4 bzw. Satzungsbeschluss FNP/B-Plan) innerhalb der letzten 10 Jahre (nicht vor 2012);
- Leistungsumfang bis zum Stichtag der Bekanntmachung: bei Flächennutzungsplänen und Landschaftsplänen mind. 80 % der HOAI Grundleistung gem.§18 und §23 HOAI; Leistungsumfang bei Umweltberichten nach § 2a BauGB;
- mindestens Honorarzone II gem. § 20 bzw. § 28 HOAI;
- mindestens 3.000 ha Geltungsbereich Plangebiet (Flächennutzungsplan bzw. Landschaftsplan); mind. 6 ha Geltungsbereich Plangebiet (B-Plan).
Zu den einzelnen Referenzen sind jeweils nachvollziehbare und plausible Angaben in den Anlagen "Referenzprojekt" zum Teilnahmeantrag zu machen (Projektbeschreibung, Leistungsumfang und Zeitraum, etc.).
Bewerber, die nicht selbst ausreichend Erfahrung/Referenzen nachweisen können, können sich in Bewerbergemeinschaft mit anderen Büros oder im Sinne der Eignungsleihe Nachunternehmer hinzuziehen, bewerben.
Hinweise zum Umgang mit dem Datenschutz bei diesem Verfahren finden Sie in der Anlage der Bekanntmachung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine entsprechende Erklärung zur Eintragung ins Handelsregister zu tätigen (bei BG von jedem Mitglied und der NU).
UMSATZ:
Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen (Leistungen nach §18 und §23 HOAI inkl. besondere Leistungen) für Einzelbewerber oder Bewerber in Bewerbergemeinschaft in Summe der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel. Bei Nachunternehmern gilt, dass deren Umsätze, für die für die Eignungsleihe in Betracht kommenden Leistungen ebenfalls addiert und mit angegeben werden.
Mindesteignung Umsatz: Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen in Höhe von 0,25 Mio. Euro netto im Mittel der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung.
FACHKRÄFTE:
Anzahl der qualifizierten Fachkräfte für vergleichbare Leistungen gem. der Mindesteignung.
REFERENZEN (siehe auch II.2.9.):
Grundsätzliche Wertungsfähigkeit von Referenzen siehe II.2.9.
Punkte (in Summe max. 100) werden wie folgt vergeben (s. Anlage 1 Matrix - Eignungskriterien):
Kategorie A
50 Punkte ab 2 Referenzen ((30 Punkte für eine Referenz, zzgl. 20 Punkte für eine weitere Referenz) zur Neuaufstellung/Gesamtfortschreibung von Flächennutzungsplänen
Insg. max. 50 Punkte
Kategorie B
30 Punkte ab 2 Referenzen ((20 Punkte für eine Referenz, zzgl. 10 Punkte für eine weitere Referenz) zur Neuaufstellung/Gesamtfortschreibung von Landschaftsplänen
Insg. max. 30 Punkte
Kategorie C
20 Punkte ab 2 Referenzen (15 Punkte ab 1 Referenz zur Erstellung eines Umweltberichts bei Flächennutzungsplänen (Neuaufstellung oder Gesamtfortschreibung), zzgl. 5 Punkte ab 1 weitere Referenz zur Erstellung von Umweltberichten bei der Neuaufstellung/Gesamtfortschreibung von Flächennutzungsplänen oder Bebauungsplänen mit mindestens 3 umweltbezogenen Fachgutachten zu unterschiedlichen Schutzgütern)
Insg. max. 20 Punkte
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Referenzen aus früheren Tätigkeiten werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers oder Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position erbracht wurden.
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Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern (Anlage zur Bekanntmachung) benannt oder beschrieben sind.
Die eingereichten Referenzen werden in allen Kategorien gewertet, deren geforderten Merkmale nachvollziehbar erfüllt sind.
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Es werden keine Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet.
Mindesteignung Fachkräfte: 3 qualifizierte Fachkräfte bezogen auf den Auftragsgegenstand
Mindesteignung Referenzen: insg. mind. 1 grundsätzlich wertbare Referenz je Kategorie (A, B, C)
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Für die Ausführung des Auftrags ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von 1,5 Mio. € für Personenschäden und 1 Mio. € für sonstige Schäden erforderlich (bei BG von jedem Mitglied).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es werden ausschließlich Teilnahmeanträge zusammen mit den erforderlichen Nachweisen berücksichtigt, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion), die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu berücksichtigen.
Der Teilnahmeantrag sowie die erforderlichen Anlagen sind vollständig auszufüllen. Bei einem elektronisch übermittelten Teilnahmeantrag in Textform muss der Bewerber zwingend erkennbar sein. Der Bewerber sowie ggf. alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmer zur Eignungsleihe sind zu benennen. Darüber hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag Angaben zur Definition KMU zu tätigen.
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Hinweis für Bewerbergemeinschaften:
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte "Bewerbergemeinschaftserklärung" (Formblatt ist Anlage zur Bekanntmachung) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters einzureichen.
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Hinweis zur Eignungsleihe:
Bei Vorliegen einer Eignungsleihe muss mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis kann z.B. durch eine Nachunternehmer- verpflichtungserklärung (Formblatt Anlage zur Bekanntmachung) geführt werden.
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Folgende erforderliche Eigenerklärungen zur Eignung sowie zu den Verfahrens- und Auftragsbedingungen sind unter Pkt. 2.1. des Teilnahmeantrags abzugeben - eine unterlassene bzw. nicht vollständige Erklärung kann zum Ausschluss führen:
- Erklärung, dass die übersandten bzw. die ggf. über die Vergabeplattform mitgeteilten Änderungen der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Gegenstand des Antrages sind,
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen nach § 42 Abs.1 VgV und §§ 123,124 GWB (ausgenommen Selbstheilung - vgl. Hinweis im Teilnahmeantrag),
- Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied) besteht und dass diese im Falle einer Beauftragung ggf. entsprechend der unter Pkt. III.2.2 aufgeführten Deckungssummen für Personen- und sonstige Schäden erhöht wird,
- Erklärung, dass diese Planungs-/ Dienstleistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt,
- Angaben zur wirtschaftl. Verknüpfung mit Dritten (bei BG von jedem Mitglied und der NU),
- Erklärung, dass alle vom Auftraggeber in schriftlicher, mündlicher oder digitaler Form erhaltenen Informationen nicht an Dritte weitergegeben bzw. zugänglich gemacht werden und nur im Rahmen dieses Verfahrens verwendet werden,
- Erklärung, dass der/die Bewerber/in keine eigenen (Allgemeinen) Geschäftsbedingungen zum Bestandteil seines/ihres Angebots machen wird,
- Erklärung zur Richtigkeit aller Angaben.
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Folgende erforderliche Eigenerklärungen sind dem Teilnahmeantrag beizulegen (bei BG von jedem Mitglied). Eine unterlassene bzw. nicht vollständige Erklärung kann zum Ausschluss führen:
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, GVBl. S. 338 (Formblatt Anlage zur Bekanntmachung)
- Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Formblatt Anlage zur Bekanntmachung)
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Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV wird vorbehalten.
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Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die betroffenen Bieter müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen.
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Nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist.
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Es ist beabsichtigt, mit allen Bietern in geeigneter Form Vergabeverhandlungen zu führen. Gleichwohl bleibt jedoch vorbehalten, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, sofern sich im Zuge der Verhandlungen kein Anlass ergibt zur Abgabe überarbeiteter Angebote aufzufordern.
Aufgrund der aktuellen COVID-19 - Situation bleibt die Form der Verhandlungen zunächst vorbehalten. Nähere Informationen werden den Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
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Alle Anlagen dieser Bekanntmachung sind zu berücksichtigen.
Dies sind:
A) Anlagen dieser Bekanntmachung, die beim Teilnehmer verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind (diese werden auch Vertragsbestandteil, sofern eine Projektrelevanz erkennbar ist):
1. Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO (SBP)
2. Matrix - Eignungskriterien
3. Matrix - Zuschlagskriterien (für Phase 2)
4 Wertungsleitfaden Zuschlagskriterien (für Phase 2)
5. Information zur Angebotsabgabe (für Phase 2)
6. Leistungskatalog
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B) Anlagen dieser Bekanntmachung, die, soweit erforderlich, ausgefüllt einzureichen sind:
7. Formular Teilnahmeantrag,
8. Formblatt Referenzprojekte (entsprechend vervielfältigt),
9. Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung (als Scan),
10. Formblatt Nachunternehmerverpflichtungserklärung (als Scan)
11. Formblatt Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, GVBl. S. 338
12. Formblatt "Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
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C) weitere Unterlagen, die mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind:
- ggfs. Angaben zu wirtschaftlicher Verknüpfung sowie entsprechende Nachweise,
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D) weitere Unterlagen, die ggfs. auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
- Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zu den geleisteten Eigenerklärungen,
- Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen im Original
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Rückfragen zum Verfahren sind vorrangig über das Bietercockpit des Bewerbers/Bieters bei der Vergabeplattform der eHAD oder an die Zentrale Vergabestelle unter [gelöscht] zu richten.
Bei technischen Problemen mit der eHAD Plattform wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline 0611/974 588-28.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland