Leistungserhöhung MHKW Referenznummer der Bekanntmachung: HAD 263/790
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mhkw-kassel.de/start/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kvvks.de/konzern/lieferanten/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungserhöhung MHKW
Der Auftraggeber entsorgt Siedlungs- und Gewerbeabfälle der Stadt Kassel und umliegender Landkreise. Durch den Betrieb von zwei Verbrennungslinien werden die Abfälle hochwertig energetisch verwertet. In moderner Kraft-Wärme-Kopplung wird Fernwärme und Strom nach Bedarf erzeugt. Die Energie wird in die Strom- und Fernwärmenetze der Stadt Kassel eingespeist.
Die Verbrennungslinien verfügen über Vorschubrost und eine Gleichstromfeuerung. Im Dampferzeuger wird derzeit pro Linie 36-37 t/h Frischdampf bei 420 °C und 40 bar erzeugt. Eine Entnahme-Kondensationsturbine kann bis 17,4 MW Strom oder bis zu 44 MW Fernwärme erzeugen.
Der Auftraggeber plant für die vorhandenen Dampferzeuger eine Leistungserhöhung durchzuführen. Damit verbunden sind höhere Abfalldurchsätze, größere Rauchgasvolumina usw. Um die Auswirkungen der Leistungssteigerung zu regeln, sind alle Anlagenteile und Betriebseinheiten zu überprüfen und ggf. technisch in der Leistungsfähigkeit anzupassen.
Anpassungen im Anliefer- und Bunkerbereich, der Müllkräne, der Müllaufgabe und Erhöhung des Bunkernutzvolumens
Müllheizkraftwerk Kassel GmbH
Am Lossewerk 8-10
34123 Kassel
Anpassungen im Anliefer- und Bunkerbereich, der Müllkräne, der Müllaufgabe und Erhöhung des Bunkernutzvolumens
Erneuerungen im Bereich Rostfeuerung, Dampferzeuger, Rauchgasreinigung und Wasser-Dampf-Kreislauf
Müllheizkraftwerk Kassel GmbH
Am Lossewerk 8-10
34123 Kassel
Erneuerungen im Bereich Rostfeuerung, Dampferzeuger, Rauchgasreinigung und Wasser-Dampf-Kreislauf
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungserhöhung MHKW
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Für die Teilnahme an Ausschreibungen und Qualifizierungssystemen der KVV ist eine einmalige Registrierung für einen passwortgeschützten Zugang im KVV-Lieferantenportal unter
http://www.kvvks.de/einkauf/ausschreibungen/
erforderlich. Die Bewerbungsunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber werden darüber unmittelbar benachrichtigt. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, spätestens sechs Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist, gestellt werden und werden allen Bewerbern über die Vergabeplattform in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Die Antworten der Vergabestelle auf Bewerberfragen sind bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten.
3. Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln.
4. Es handelt sich um ein mehrstufiges Verhandlungsverfahren. Die zugelassenen Bieter erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe nebst weiteren angebotsrelevanten Unterlagen nach der Auswertung der Teilnahmeanträge über das Lieferantenportal der KVV. Während des Verhandlungsverfahrens wird der Auftraggeber den Bieterkreis vor Aufforderung zum letztverbindlichen Angebot voraussichtlich sukzessive reduzieren.
5. Der Auftraggeber erstattet den Bewerbern keine Kosten, die durch die Erstellung der Bewerbung und der späteren Angebote entstehen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Berücksichtigung beim Versand der Ausschreibungsunterlagen. Mit der Bekanntmachung und der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe verbunden.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatz- oder Entschädigungsansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.