Justizzentrum, Gebäude A, Konstablerwache Frankfurt/M - Dachsanierung, Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0433-2021-2037
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Justizzentrum, Gebäude A, Konstablerwache Frankfurt/M - Dachsanierung, Tragwerksplanung
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gem. § 17 VgV mit einem vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb sollen Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff HOAI i.V. mit Anlage 14 sowie Besondere Leistungen für das Projekt der Dachsanierung des Gebäudes A des Justizzentrums Frankfurt am Main vergeben werden.
Frankfurt am Main
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine umfangreiche Sanierung des Daches - Justizgebäude A, Frankfurt am Main, Konstablerwache. Zusätzlich soll ein Instandsetzungs-/Überholungsanstrich der Fenster und eine Schadensbeseitigung am Sandstein, sowie Traufgesims erfolgen.
Das Gerichtsgebäude wurde um 1880 errichtet und steht unter Denkmalschutz.
Bei der baulichen Anlage handelt es sich um ein Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als 3.000 m² Brutto-Grundfläche = Sonderbau.
Die Holz- und Stahlkonstruktion des Dachs muss umfangreich ertüchtigt/erneuert werden. Ca. 50% der Sparren müssen ausgetauscht werden. Das komplette Dach inkl. Gauben erhält eine neue Verschalung und eine neue Schiefereindeckung.
Der bestehende Drempel aus Sandstein wird ausgebaut und durch einen neuen Stahlbetonringbalken ersetzt. Aufgrund des maroden Daches müssen alle Arbeiten von Innen erfolgen.
Die Arbeiten sind in mehrere Bauabschnitte gegliedert und werden im laufenden Betrieb ausgeführt.
Die Baukosten (KG 300 - 400) betragen brutto ca. [Betrag gelöscht] EUR.
1. Ausschluss von zu spät eingegangenen Bewerbungen.
2. Ausschluss formal unzureichender Bewerbungen.
3. Prüfung der Einhaltung von Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
siehe Punkt III.1.1), III.1.2); III.1.3), sowie ergänzend in den anzufordernden Bewerbungsunterlagen.
Gewichtung gem. Wertungsmatrix:
- Gemittelter Gesamtumsatz (netto) der letzten drei Jahre: 6,25 %;
- Gemittelter Umsatz für entsprechende Leistungen (netto) der letzten drei Jahre: 6,25 %;
- Gemittelte Anzahl der festangestellten mit vergleichbaren Leistungen betraute Ingenieure der letzten drei Jahre: 12,5 %;
- Referenzen: gemäß den unter III.1.3) benannten Auswahlkriterien (Referenzen 1, 2 und 3 mit jeweils 25 %): 75 %.
Bei gleichermaßen geeigneten Bewerbern entscheidet das Los.
Mit Abschluß des Vertrags wird die Leistungsphase 4 mit Besonderen Leistungen beauftragt. Weitere Leistungsphasen sowie Besondere Leistung sollen optional beauftragt werden, vorbehaltlich des vorliegens der Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung im Formular Bewerbungsbogen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 und Abs. 2 GWB vorliegen und dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;
2) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021 (GVBl. S.338) (HE 736);
3) Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine;
4) sofern die Gesellschaftsform dies erfordert: Angabe der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 (3) VgV;
2) Verbindliche Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die entsprechenden Leistungen in den letzten 3 Jahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den
geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
zu 1)
Mindestdeckung der Berufshaftpflichtvericherung bei einem in der EU zugelassenem Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mindestens 3.000.000,00 € für Personen- sowie 3.000.000,00 € für sonst. Schäden.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
zu 2)
Mindestanforderung an den gemittelten Umsatz (netto) für entsprechende Leistungen der letzten 3 Jahre: mind. 200.000 €/Jahr.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Bewerbungsunterlagen in der unter VI.3 genannten Form vorzulegen:
1) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber beschäftigten Mitarbeiter, die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl an mit der Ausschreibung entsprechenden Leistungen betrauten festangestellten Dipl.-Ingenieuren, Master- und Bachelorabsolventen in den letzten drei Geschäftsjahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 VgV;
2) Angabe und Nachweis der beruflichen Befähigung und Qualifikation der Führungskräfte sowie der vorgesehenen Person für die Projektleitung durch die Berechtigung die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing. / Master / Bachelor führen zu dürfen gem. § 46 Abs.3 (8) VgV;
3) Darstellung von drei Referenzen (1-3) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV für erbrachte vergleichbare Leistungen mit Kurzbeschreibung der Referenz.
Nachfolgende Angaben sind im Formblatt einzutragen:
Kurzbeschreibung der Referenz (Nutzung, Art der Maßnahme),
- Projektgröße,
- Projektzeit,
- Leistungsumfang des Bewerbers (Angabe der beauftragten und erbrachten Leistungsphasen nach HOAI),
- Benennung des Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift, Kontaktdaten) mit Referenzperson des Auftraggebers.
Das Projektdatenblatt ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen. Jede Referenz muss in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf max. zwei DIN A4 Blätter zu beschränken. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Auftraggebers oder des ehemaligen Arbeitgebers vorliegt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
zu 1)
- mindestens 5 Beschäftigte
- mindestens 3 festangestellte mit vergleichbaren Leistungen betrauten Ingenieure
zu 3)
Es werden maximal 3 vergleichbare Referenzprojekte gewertet.
Mindestanforderungen an alle Referenzprojekte:
-Referenzen der letzten 8 Jahre (Leistungszeitraum des Bewerbers nicht vor Januar 2014)
- Durchführung der Leistungsphasen 5 - 8 abgeschlossen
- BGF mindestens 1500 m²
- Bauwerkskosten KG 300 + 400 größer als 1.500.000 € brutto
Bei Nichteinhaltung einer Mindestanforderung wird die Referenz nicht gewertet.
Folgende Mindestanforderungen müssen durch die Gesamtheit der wertbaren Referenzprojekte abgedeckt werden. Es handelt sich hierbei um K.O.-Kriterien, die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der Bewerbung am weiteren Verfahren:
- Mind. ein Referenzprojekt muss mit Projektdurchführung nach öffentlichen Vergabevorschriften sein.
- Mind. ein Referenzprojekt muss Instandsetzung eines denkmalgeschützten Daches sein.
- Mind. ein Referenzprojekt muss als Instandsetzung im laufenden Betrieb durchgeführt worden sein
- Mind. ein Referenzprojekt muss in mehreren aufeinanderfolgenden Bauabschnitten abgewickelt worden sein.
Die Bewertung der wertbaren Referenzen erfolgt bei Erfüllung der Mindestanforderungen anhand der Wertungskriterien gemäß der Wertungsmatrix "743_EU_Eignungskriterien mit Bewertungsmatrix (Stufe 1)".
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufszeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein
Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikation (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an die natürliche Person gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften (z.B. Arbeitsgemeinschaften) natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen.
Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorlegen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.
Für die Ausführung des Auftrags ist eine Sicherheits- bzw. Zuverlässigkeitsüberprüfung der verantwortlichen Personen des Auftragnehmers erforderlich. Die schriftliche Einwilligungserklärung zur Überprüfung (ZÜP_LBIH-Einverständniserklärung) ist vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1) Die Teilnahmeanträge sind frist- und formgerecht ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://vergabe.hessen.de) zu übermitteln. Es genügt die Textform nach § 126b BGB mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt;
2) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben;
3) Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) sind die Formblätter "Bewerbungsbogen" inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmen einzeln einzureichen (HE 734);
4) Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (HE 740);
5) Im Falle von Unternehmen nach § 47 VgV (Eignungsleihe) und/oder im Falle von Unternehmen nach § 36 VgV (Unterauftragnehmer) ist mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (HE 741). Weiterhin ist ene Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen (HE 742);
6) Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als Zentrale Vergabestelle im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, ist bei europaweiten Ausschreibungen seit 18. April 2017 zur elektronischen Kommunikation verpflichtet. Dies bedeutet insbesondere, dass Angebote in offenen Verfahren, nicht offenen Verfahren oder in Verhandlungsverfahren nur noch elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Hessen eingereicht werden können.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail entspricht diesen Anforderungen nicht!
Angebote, die nicht elektronisch in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Landes Hessen abgegeben werden, müssen vom Verfahren ausgeschlossen und dürfen bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.
Interessenten, die an Verfahren im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte teilnehmen wollen, registrieren sich bitte auf der Vergabeplattform Hessen.
Dort können Sie sich die Vergabeunterlagen zur Ansicht in Ihren persönlichen Bereich herunterladen.
Zur Angebotsabgabe müssen Sie die Vergabeunterlagen im Bietercockpit öffnen, dort bearbeiten und so das erstellte Angebot über das Bietercockpit digital abgeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.