Landkreis Fulda, Schülerbeförderung - Regelschulen (Gersfeld, Ebersburg, Hattenhof, Eichenzell, Kalbach) Referenznummer der Bekanntmachung: 1300 V 114/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Fulda, Schülerbeförderung - Regelschulen (Gersfeld, Ebersburg, Hattenhof, Eichenzell, Kalbach)
Landkreis Fulda, Schülerbeförderung - Regelschulen (Gersfeld, Ebersburg, Hattenhof, Eichenzell, Kalbach)
Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose.
Schulzentrum Gersfeld - Grundschule Hettenhausen - Grundschule Schmalnau - Grundschule Thalau
Hauptort der Ausführung:
Kreisgebiet des Landkreises Fulda - Einzugsbereich der einzelnen Schulen in den Gemein-den Gersfeld und Ebersburg gem. Schulentwicklungsplan des Landkreises Fulda:
aus der Gemeinde Ebersburg aus der Stadt Gersfeld
• Romröder
• Gichenbach z. T.
• Pulvermühle
• Schmalnau
• Thalau
• Altenhof
• Unter-, Mittel-, Oberstellberg
• Frauenholz
• Thalau-Hühnerkropf • Dalherda
• Altenfeld
• Altenfeld-Backtrogweg
• Hettenhausen
• Gichenbach z. T.
Gemäß § 161 HSchG hat der Landkreis Fulda zu/von den folgenden Schulstandorten die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für Kreisschülerinnen und Kreisschüler durchzuführen:
• Verbundbeförderung der Schulstandorte
- Schulzentrum Gersfeld (Otto-Lilienthal-Schule, Rhönschule, Anne-Frank-Schule),
- Astrid-Lindgren-Schule - Grundschule Hettenhausen,
- Grundschule Schmalnau,
- Grundschule Thalau
• Grundschule am Rippberg - Hattenhof,
• Comeniusschule - Grundschule Mittelkalbach
Es handelt sich in der Summe um drei Beförderungsaufträge zu und von insgesamt acht Schulstandorten. Insgesamt werden vier Großraumbusse und ein Kleinbus benötigt. Die Anzahl und Kapazitäten der einzusetzenden Schulbusse pro Los sind unter dem folgenden Punkt "Gegenstand der Ausschreibung" im Detail aufgeführt.
Der Landkreis Fulda beabsichtigt zum Schuljahr 2022/2023 für die Dauer von drei Schuljahren (01.08.2022 - 31.07.2025) die Leistung im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung (offenes Verfahren) in drei Losen zu vergeben.
Los 1:
Verbundbeförderung: Schulzentrum Gersfeld (Otto-Lilienthal-Schule, Rhönschule,
Anne-Frank-Schule), Astrid-Lindgren-Schule - Grundschule Hettenhausen,
Grundschule Schmalnau, Grundschule Thalau
Auftragsumfang (einzusetzende Fahrzeuge):
• 2 KOM-Busse (Großraumbusse)
Sitz-/Stehplätze: mind. 70 pro Bus
• 1 Kleinbus
Sitz-/Stehplätze: mind. 19
Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2023 (Schuljahr 2022/23). Hiernach verlängert er sich automatisch bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht durch den Auftraggeber fristgerecht bis zum 30.04. eines Jahres gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.07.2025 nach Ablauf des Schuljahres 2024/25, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Weitere Informationen zu den einzelnen Schulstandorten sind dem Leistungsverzeichnis mit Leistungsbeschreibung, inkl. Anlagen (Leistungsnachweis - Fahrpläne, Datenblätter, Schüler-zahlen) zu entnehmen. Diese dienen lediglich als Orientierungshilfe auf Basis des aktuellen Schuljahres 2021/2022.
Grundschule am Rippberg - Hattenhof
Kreisgebiet des Landkreises Fulda - Einzugsbereich der Grundschule Hattenhof gem. Schul-entwicklungsplan des Landkreises Fulda:
Neuhof-Hattenhof
zzgl. aus der Gemeinde Eichenzell die Orte:
Büchenberg, Döllbach, Kerzell (mittags), Rothemann, Zillbach
Gemäß § 161 HSchG hat der Landkreis Fulda zu/von den folgenden Schulstandorten die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für Kreisschülerinnen und Kreisschüler durchzuführen:
• Verbundbeförderung der Schulstandorte
- Schulzentrum Gersfeld (Otto-Lilienthal-Schule, Rhönschule, Anne-Frank-Schule),
- Astrid-Lindgren-Schule - Grundschule Hettenhausen,
- Grundschule Schmalnau,
- Grundschule Thalau
• Grundschule am Rippberg - Hattenhof,
• Comeniusschule - Grundschule Mittelkalbach
Es handelt sich in der Summe um drei Beförderungsaufträge zu und von insgesamt acht Schulstandorten. Insgesamt werden vier Großraumbusse und ein Kleinbus benötigt. Die Anzahl und Kapazitäten der einzusetzenden Schulbusse pro Los sind unter dem folgenden Punkt "Gegenstand der Ausschreibung" im Detail aufgeführt.
Der Landkreis Fulda beabsichtigt zum Schuljahr 2022/2023 für die Dauer von drei Schuljahren (01.08.2022 - 31.07.2025) die Leistung im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung (offenes Verfahren) in drei Losen zu vergeben.
Los 2:
Grundschule am Rippberg - Hattenhof
Auftragsumfang (einzusetzendes Fahrzeug):
• 1 KOM-Bus (Großraumbus)
Sitz-/Stehplätze: mind. 70 Sitz-/Stehplätze
Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2023 (Schuljahr 2022/23). Hiernach verlängert er sich automatisch bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht durch den Auftraggeber fristgerecht bis zum 30.04. eines Jahres gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.07.2025 nach Ablauf des Schuljahres 2024/25, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Weitere Informationen zu den einzelnen Schulstandorten sind dem Leistungsverzeichnis mit Leistungsbeschreibung, inkl. Anlagen (Leistungsnachweis - Fahrpläne, Datenblätter, Schüler-zahlen) zu entnehmen. Diese dienen lediglich als Orientierungshilfe auf Basis des aktuellen Schuljahres 2021/2022.
Comeniusschule - Grundschule Mittelkalbach
Kreisgebiet des Landkreises Fulda - Einzugsbereich der Grundschule Mittelkalbach aus der Gemeinde Kalbach gem. Schulentwicklungsplan des Landkreises Fulda:
Mittelkalbach, Niederkalbach, Oberkalbach, Eichenried, Veitsteinbach
inkl. Ortsteile Grashof, Bucheller, Sparhof, Kiliansberg
Gemäß § 161 HSchG hat der Landkreis Fulda zu/von den folgenden Schulstandorten die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für Kreisschülerinnen und Kreisschüler durchzuführen:
• Verbundbeförderung der Schulstandorte
- Schulzentrum Gersfeld (Otto-Lilienthal-Schule, Rhönschule, Anne-Frank-Schule),
- Astrid-Lindgren-Schule - Grundschule Hettenhausen,
- Grundschule Schmalnau,
- Grundschule Thalau
• Grundschule am Rippberg - Hattenhof,
• Comeniusschule - Grundschule Mittelkalbach
Es handelt sich in der Summe um drei Beförderungsaufträge zu und von insgesamt acht Schulstandorten. Insgesamt werden vier Großraumbusse und ein Kleinbus benötigt. Die Anzahl und Kapazitäten der einzusetzenden Schulbusse pro Los sind unter dem folgenden Punkt "Gegenstand der Ausschreibung" im Detail aufgeführt.
Der Landkreis Fulda beabsichtigt zum Schuljahr 2022/2023 für die Dauer von drei Schuljahren (01.08.2022 - 31.07.2025) die Leistung im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung (offenes Verfahren) in drei Losen zu vergeben.
Los 3:
Comeniusschule - Grundschule Mittelkalbach
Auftragsumfang (einzusetzendes Fahrzeug):
• 1 KOM-Bus (Großraumbus)
Sitz-/Stehplätze: mind. 70 Sitz-/Stehplätze
Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2023 (Schuljahr 2022/23). Hiernach verlängert er sich automatisch bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht durch den Auftraggeber fristgerecht bis zum 30.04. eines Jahres gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.07.2025 nach Ablauf des Schuljahres 2024/25, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Weitere Informationen zu den einzelnen Schulstandorten sind dem Leistungsverzeichnis mit Leistungsbeschreibung, inkl. Anlagen (Leistungsnachweis - Fahrpläne, Datenblätter, Schüler-zahlen) zu entnehmen. Diese dienen lediglich als Orientierungshilfe auf Basis des aktuellen Schuljahres 2021/2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Der Bieter besitzt zur erlaubten Berufsausübung eine Gewerbeanmeldung. Nach-weis durch Vorlage der Gewerbeanmeldung.
- Die Beförderungsleistungen sind ausschließlich von Unternehmern durchzuführen, die im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sind. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Genehmigung vor Auftragserteilung sich vorlegen zu lassen.
- Als Fahrpersonal dürfen nur Personen eingesetzt werden, die eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) besitzen. Auf die genannte Fahrerlaubnis kann verzichtet werden, sofern das Fahrpersonal im Besitz der Führerscheinklasse D oder D1 (zzgl. Schlüsselzahl 95) ist.
- Der Bieter dokumentiert die fachliche Eignung mit Vorlage der Eintragung im Handelsregister, durch eine schriftliche Eigenerklärung mit Registernummer oder einen aktuellen Handelsregisterauszug (Kopie oder Ausdruck aus dem elektronischen Register).
- Es liegen keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV und keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV vor. Nachweis durch eine schriftliche Eigenerklärung. Wenn Ausschlussgründe vorliegen, ist ggf. eine Erklärung zur Selbstreinigung nach § 125 GWB bzw. die Mitteilung über den Tag der rechtskräftigen Verurteilung beizufügen. Im Falle von § 123 Abs. 4 GWB ist ein/e Nachweis/Erklärung beizufügen, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
- Erklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, durch eine schriftliche Eigenerklärung oder durch eine schriftliche Bestätigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
- Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft durch eine schriftliche Eigenerklärung oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft.
- Der Bieter hat eine Betriebshaftpflichtversicherung/Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt über eine Versicherungsbescheinigung der zuständigen Versicherung.
Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
- Eigenerklärung zur Erfüllung der im Anforderungskatalog des Bundesministeriums für Verkehr genannten Anforderungen (Eigenerklärung KOM)
- Der Bieter erklärt, dass er vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren durchgeführt hat. Nachweise durch Benennung von mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge mit mindestens einem Kraftomnibus (min. 60 Sitz- / Stehplätze, zzgl. Fahrer) hinsichtlich der Durchführung der sicheren Schülerbeförderung zu und von Regelschulen in einem Flächenlandkreis in den letzten drei Jahren unter Angabe der Leistungsorte und der Ansprechpartner vor Ort (Referenzliste).
- Nachweis über die Verfügbarkeit der benötigten Ressourcen und Eigenerklärung (siehe Vordruck - Anlage)
o Es ist aussagefähig darzustellen, wie die benötigten Fahrzeug- und Personalressourcen zum Vertragsbeginn bereitgestellt werden und sichergestellt ist, dass das für die Auftragsabwicklung benötigte Personal und die Fahrzeuge (auch bei unvorhersehbaren Ausfällen) vorhanden/verfügbar sind.
o Es ist konkret auf die Anzahl der gebotenen Fahrzeuge und des eingesetzten Personals für jedes Los einzugehen.
o Nennung der Kapazitäten der eingesetzten Fahrzeuge (zugelassene Sitz-/Stehplätze).
o Aufstellung der während der Auftragsausführung eingesetzten Fahrzeuge zuzüglich Nennung des Fahrzeugalters (Datum Erstzulassung).
o Benennung durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren.
Der Nachweis erfolgt über die Vorlage des DIN EN ISO 9001-Zertifikats. Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Die eingesetzten Fahrzeuge dürfen nicht älter als 12 Jahre sein und müssen für den Schülerverkehr uneingeschränkt geeignet sein. Das Durchschnittsalter der eingesetzten Schulbusse darf nicht älter als 8 Jahre sein.
Die Beförderungsleistungen sind ausschließlich von Unternehmern durchzuführen, die im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sind.
Als Fahrpersonal dürfen nur Personen eingesetzt werden, die eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) besitzen. Auf die genannte Fahrerlaubnis kann verzichtet werden, sofern das Fahrpersonal im Besitz der Führerscheinklasse D oder D1 (zzgl.
Schlüsselzahl 95) ist.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine kurze Darstellung des Unternehmens mit Name, Anschrift, Rechtsform, organisatorischer Gliederung, Leistungsspektrum, Niederlassungen, Gründungsjahr, Personalstruktur, Kooperation mit anderen Unternehmen ist formlos beizufügen (Muster Darstellung_UN).
Beabsichtigt der Bieter zur Erfüllung der Leistung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu bilden, ist das Formblatt 234 vorzulegen. Nimmt der Bieter zur Erfüllung der Leistung Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist das Formblatt 235 vorzulegen.
Als Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird neben der Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) auch vorläufig die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) akzeptiert.
Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ist von nationalen Bietern vorzulegen. Ggf. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftend.
Datenschutzhinweis:
Gemäß Art. 6 Abs. 1 b Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden im Rahmen des Vergabeverfahrens die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verarbeitet. Informationen diesbezüglich kann der zuständige Sachbearbeiter geben.
Corona-Hinweis an Bieter:
Bitte sehen Sie unbedingt davon ab, im Hinblick auf die Corona-Pandemie Bedingungen, Vorbehalte usw. in Ihrem Angebot oder einem Begleitschreiben zu formulieren. Dies führt aufgrund vergaberechtlicher Vorgaben i. d. R. zu einem Ausschluss Ihres Angebots. Uns ist bewusst, dass es aufgrund der Corona-Pandemie zu Beeinträchtigungen Ihrer Leistung kommen kann. Allerdings sind Sie in diesen Fällen durch die Regelungen der VgV und des BGB geschützt. Dies betrifft je nach Fallkonstellation beispielsweise die Verlängerung von Ausführungsfristen oder die Befreiung von Leistungspflichten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
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Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
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Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]