81280737-Unterstützung Angebotserstellung, Berichterstattung und Evaluierung Referenznummer der Bekanntmachung: 81280737
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81280737-Unterstützung Angebotserstellung, Berichterstattung und Evaluierung
Das Globalvorhaben (GV) "Ernährungssicherung und Resilienzstärkung" leistet einen unmittelbaren Beitrag zur Erreichung der Ziele der Bundesregierung zur Überwindung von Hunger und Mangelernährung. Ziel des GV ist es, die Ernährungssituation und die Resilienz gegenüber Hungerkrisen auf Haushaltsebene von ernährungsgefährdeten Menschen, insbesondere von Frauen im reproduktiven Alter und Kleinkindern, zu verbessern.
Dazu fördert das Programm die Verbesserung der Qualität und Diversifizierung der Nahrung für ernährungsgefährdete Haushalte über eine höhere Verfügbarkeit von Nahrung, einen besseren und stabileren Zugang, sowie eine bessere Qualität und Nutzung von Basisdienstleistungen in den Sektoren Landwirtschaft, Gesundheit, Bildung, soziale Sicherung oder Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene (WASH) zur Steigerung ihrer Widerstandsfähigkeit (Resilienz).
Das GV implementiert landesspezifische, multisektorale Mehrebenenansätze in ursprünglich 12 Partnerländern: Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Indien, Jemen (bis 06/2020), Kambodscha, Kenia (bis 09/2020), Madagaskar, Malawi, Mali, Sambia und Togo. Das Programm ist auf die strategischen Ziele der Sonderinitiative des BMZ "EINEWELT ohne Hunger" ausgerichtet und verfolgt in allen Länderpaketen das oben genannte gemeinsame (Modul-)Ziel, das anhand von internationalen Standardindikatoren gemessen wird.
Eine in Deutschland angesiedelte Koordinierungseinheit (KE) gewährleistet eine kohärente Umsetzung und Vernetzung der Länderpakete (LP), berät das BMZ zur Öffentlichkeitsarbeit und verantwortet das Monitoringsystem.
In den Länderpaketen (LP) Burkina Faso, Indien, Madagaskar, Malawi und Sambia ist die Fortführung von bewährten sowie die Umsetzung von zusätzlichen Maßnahmen vorgesehen. In Burkina Faso und Madagaskar steht zudem die Ausweitung in je eine neue Region zur Prüfung. Darüber hinaus befindet sich das GV seit Mitte 2021 im Anbahnungsprozess einer Kombifinanzierung mit der Bill and Melinda Gates Foundation (BMGF) im Bereich large scale food fortification, die in das Handlungsfeld Politikberatung zu Nutrition Governance des Vorhabens eingebettet werden soll.
Für auslaufende LP müssen sukzessive sogenannte Evaluative Studien (EVAS) durchgeführt werden. Hintergrund ist, dass das GV voraussichtlich erst zum Ende seiner Gesamtlaufzeit (nach aktuellem Beauftragungsstand 2025, derzeit ist eine Verlängerung bis 2027 wahrscheinlich) gesamtevaluiert wird. Da nicht alle LP die gleiche Laufzeit haben, ist jeweils eine Abschlussevaluierung der auslaufenden LP vor der finalen Abwicklung der Projekte geplant.
Darüber hinaus besteht in der KE ein wiederkehrender punktueller Beratungs- und Unterstützungsbedarf für die strategische Ausrichtung der Länderpakete, von Studien und Erhebungen (u.a. Umsetzung der Ergebnisse auf Länderpaketebene) sowie für das Wissensmanagement (Aufarbeitung von Lernerfahrungen) und für die jährliche und themenbezogene Berichterstattung des Vorhabens.
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Das Globalvorhaben (GV) "Ernährungssicherung und Resilienzstärkung" ist auf die strategischen Ziele der Sonderinitiative des BMZ "EINEWELT ohne Hunger" ausgerichtet und verfolgt in allen Länderpaketen die Ernährungssituation und die Resilienz gegenüber Hungerkrisen auf Haushaltsebene von ernährungsgefährdeten Menschen, insbesondere von Frauen im reproduktiven Alter und Kleinkindern, zu verbessern.
Es ist mit dem BMZ vereinbart, dass aus der Verpflichtungsermächtigung (VE) 2022 einzelne Länderpakete (LP) aufgestockt und verlängert und dafür anhand von mit dem BMZ abgestimmten Vorschlägen überarbeitet werden sollen. In fünf der ursprünglich 12 LP ist die Fortführung von bewährten sowie die Umsetzung von zusätzlichen Maßnahmen vorgesehen. In Burkina Faso und Madagaskar steht zudem die Ausweitung in je eine neue Region zur Prüfung. Darüber hinaus befindet sich das GV seit Mitte 2021 im Anbahnungsprozess einer Kombifinanzierung mit der Bill and Melinda Gates Foundation (BMGF) im Bereich large scale food fortification, die in das Handlungsfeld Politikberatung zu Nutrition Governance des Vorhabens eingebettet werden soll. Die Kooperation soll in den LP Burkina Faso (inkl. Zusammenarbeit mit der West African Health Organization), Madagaskar und Indien umgesetzt werden.
Es werden 3 bis 5 Kurzzeitfachkräfte benötigt, um folgende Leistungen abzudecken:
a) Durchführung (Leitung) der Prüfungen und Erstellung von fünf Änderungsarbeitsvorschlägen (ÄAV) für die LP Burkina Faso, Indien, Madagaskar, Malawi und Sambia. Ob und in welchem Umfang dafür Prüfmissionen vor Ort durchzuführen sind oder die Prüfungen remote bzw. als Desk study durchgeführt werden müssen, ist von den möglichen Reisebeschränkungen durch COVID-19, der aktuellen Sicherheitslage in dem zu prüfenden Land, sowie den zu erwartenden Änderungsbedarfen abhängig und muss im Vorfeld für jedes Land mit dem Auftraggeber (AG) festgelegt werden. Für die LP Burkina Faso, Indien und Madagaskar ist jedoch aufgrund der zu prüfenden Ausweitung auf je eine weitere Region (betrifft Burkina Faso und Madagaskar) sowie die Prüfung der Maßnahmen im Rahmen der Kombifinanzierung mit BMGF (betrifft alle drei LP) mit einem erhöhten Prüfumfang zu rechnen.
b) Erstellung des Modulvorschlags des GV, der die Änderungen in den LP sowie die Neuerungen auf globaler Ebene widerspiegelt
c) Fachliche Unterstützung bei der Planung der Kombifinanzierung mit BMGF
d) Durchführung (Leitung) der (EVAS)-Missionen und Erstellung der EVAS für die 2023 auslaufenden LP (Äthiopien, Benin, Togo)
e) Erstellung des globalen Teils des Projektfortschrittsberichts (PFB) 2023, anhand der Länderberichte
f) Allgemeine Unterstützungsleistung für die KE, bspw. hinsichtlich der strategischen Ausrichtung der Länderpakete, bei Studien und Erhebungen (u.a. Umsetzung der Ergebnisse auf Länderpaketebene) sowie beim Wissensmanagement (Aufarbeitung von Lernerfahrungen)
Der Auftragnehmer (AN) ist für die Erstellung der Produkte verantwortlich, die Berichtssprache ist jeweils Deutsch. Dies beinhaltet die Erstellung eines Dokumentenentwurfs, unter der Berücksichtigung der GIZ-Formate, Handreichungen und sonstiger Vorgaben sowie die Einarbeitung von Kommentaren des AG zur Fertigstellung der Dokumente.
Der AN ist für die Erbringung folgender Arbeitspakete sowie der zugehörigen Meilensteine verantwortlich:
Meilensteine Termine
a) Durchführung (Leitung) der Prüfmissionen der LP Burkina Faso, Indien, Madagaskar, Malawi und Sambia und Erstellung der ÄAV voraussichtlich 05-08/2022
b) Modulvorschlag für das GV 09/2022
c) Fachliche Unterstützung bei der Planung der Kombifinanzierung mit BMGF sukzessive bis 12/2022
d) Durchführung (Leitung) der EVAS-Missionen und Erstellung der Evaluierungsberichte Äthiopien, Benin, Togo Voraussichtlich 3. Quartal 2022 (Äthiopien) und 03-09/2023 Benin und Togo
e) PFB 01-03/2023
f) Fachliche Unterstützung der KE kontinuierlich im gesamten Einsatzzeitraum
Zeitraum des Einsatzes: vorauss. vom 01.05.2022 bis zum 31.12.2023.
Die GIZ behält sich vor, im Rahmen des in den ToR beschriebenen Basisvorhabens weitere Leistungen dieser Art im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben bzw. einen Anschlussvertrag nach den in den ToRs und im Vertrag genannten Kriterien abzuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe comit GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10965
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.comit-berlin.net
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YJ0B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.