Grundhafte Erneuerung der OD Muschenheim - Planungsleistungen / Ingenieurleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: HFK-2022-0006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lich
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundhafte Erneuerung der OD Muschenheim - Planungsleistungen / Ingenieurleistungen
Vergabe von Planungsleistungen Lph 1-9 in den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI i.V.m. Anlage 12.1 HOAI und Verkehrsanlagen gem. §§ 47 ff. HOAI i.V.m. Anlage 13.1 HOAI (Grundleistungen und besondere Leistungen)
Die AG plant mit dem Landkreis Gießen die K 166, K 165, K 167, Ortsdurchfahrt Lich / Muschenheim einschl. Nebenanlagen als Gemeinschaftsmaßnahme um- und auszubauen. Die AG ist Bauherrin der Maßnahme; der Landkreiskreis Gießen und die Stadtwerke Lich beteiligen sich an den Planungs- und Baukosten anteilig auf Grundlage der jeweils anrechenbaren Baukosten.
Der Ausbau umfasst die in der Baulast des Kreises Gießen befindliche Fahrbahn und die in der Baulast der AG befindlichen und neu herzustellenden Gehwege nebst Entwässerung. Der Ausbau befindet sich auf der Kreisstraße 166 zwischen NK 5518 010 Stat. 0,000 und NK 5419 038 Stat. 0,146 (Länge: 275 m), sowie der K 167 zwischen NK 5518 011 Stat. 0,000 und NK 5519 017 Stat. 0,360 (Länge: 574 m), sowie der K 165 zwischen NK 5518 009 Stat. 0,000 und NK 5519 007 Stat. 0,415 (Länge: 415 m). Dies ergibt eine Bau Länge von 1.264 m. Die Bau Länge kann im Laufe der Planungsphase unwesentlich variieren und bestimmt sich nach dem jeweiligen Planungsfortschritt sowie aufgrund von Abstimmungen und Festlegungen während der Planungsphase mit den jeweiligen Baulastträgern.
Inhalt dieses Auftrags ist die Objektplanung für Ingenieurbauwerke (Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung), Leistungsphasen 1 bis 9 inkl. örtlicher Bauüberwachung als besondere Leistung gem. § 42 HOAI, sowie Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 1 bis 9 inkl. örtlicher Bauüberwachung als besondere Leistung gem. § 46 HOAI, zur grundhaften Erneuerung der K165, K166 und K167 in der Ortsdurchfahrt in Muschenheim inkl. der Gehwege und Nebenanlagen. Die Gesamtlänge der Ortsdurchfahrt beträgt hierbei ca. 1.264m mit einer Fläche von ca. 12.300 qm. In Abstimmung mit den Stadtwerken Lich wird die Sanierung bzw. der Austausch des Abwasserkanals ca. 1.200 m MW DN 200 - DN 700) sowie ca. 1.264 m Wasserleitung im Zuge der Straßenbaumaßnahme durchgeführt. Die Arbeiten sind aufeinander abzustim-men. Der Neubau der Kanalisation erfolgt teilweise im Trennsystem (Regenwasserkanal ca. 500 bis 600 m, Schmutzwasserkanal ca. 1.000 m bis 1.300 m). Die Einleitgenehmigung nach DWA 153 bzw. 102 ist aufzustellen.
Die Gesamtmaßnahme muss aus fördertechnischen Gründen im Jahr 2024 baulich begonnen werden. Die Planungsleistungen für das Vorhaben sind daher unmittelbar nach Auftragserteilung aufzunehmen. Als besondere Leistung gilt die Vorbereitung des MobFöG-Antrags für den Landkreis (Kreisstraße) und die Stadt Lich (Gehwege), einschließlich der Erstellung der Antragsunterlagen und der zugehörigen Formulare (3-fach) und einer fristgerechten Einreichung an Hessen Mobil bis 31.03.2023. Alle aufgeführten baulichen Aspekte zur Erneuerung des Straßenoberbaus (Straße + Gehweg) sind durch das hessische MobFöG förderfähig. Eine weitere besondere Leistung ist das Erstellen der Antragsunterlagen für den Kanalkostenzuschuss der Stadtwerke Lich, Bestandspläne erstellen, Wertung von Nebenangebote, Prüfen und Werten der Berechtigung von Nachträgen, Trassensummenplan, Bauüberwachung, Mitwirken bei der Beschaffung von Zustimmung von Betroffenen, Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, Einholen und Erstellen von Leitungsbestandsplänen, Planen von Anlagen der Verfahrens und Prozesstechnik für Ingenieurbauwerke, Aufstellen von Verkehrsführungsplänen.
Die Förderkriterien für Förderungen nach MöbFöG wie auch das HVTG sind bei der Abwicklung des Bauvorhabens zwingend zu beachten.
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Zunächst wird:
(1) geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Anforderungen genügen. Bei unvollständigen oder fehlerhaften Bewerbungen kann der Auftraggeber gem. § 56 VgV ggf. Unterlagen nachfordern.
(2) Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
(3) Sollten mehr als 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten 3 bis 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften anhand der nachfolgend dargestellten Kriterien auswählen (Einzelheiten im Bewerbungsbogen).
Bie allen Bewerbern, die die Mindestanforderungen an die Eignung und die unternehmensbezogenen Referenzen erfüllen, wird wie folgt gewertet:
1. Erfahrung des Leitungsteams 40%
1.1 Erfahrung mit vergleichbarer Leistung PL 20%
1.2 Erfagrung mit vergleichbarer Leistung stellv. PL 20%
2. unternehmensbezogene Referenz 60%
2.1 Auftragsart 45%
2.2 Baukosten nach DIN 276 (KG 200-500) 15%
Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass 3 (unternehmensbezogene) Referenzen ausreichend sind. Werden mehr als 3 Referenzen eingereicht, werden nur die besten 3 Referenzen in die Wertung aufgenommen. Die zur Wertung herangezogenen Referenzen werden mit Bezug auf die vorstehenden Kriterien gepunktet und gewichtet. Die mit den bewerteten Referenzen erzielten Punkte werden summiert. Die so ermittelte Gesamtpunktzahl ist für die Wertung maßgeblich.
Hinweis: Grundsätzlich können die Mindestanforderungen durch die Vorlage einer einzigen Referenz erfüllt werden. Eine Referenz wird nur gewertet, wenn in dem entsprechenden Formblatt (Bewerbungsbogen) zu allen dort geforderten Punkten vollständige Angaben gemacht wurden.
Die AG beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung gemäß der Leistungsbeschreibung. Mit Vertragsschluss werden die für die Beauftragungsstufe 1 vorgesehenen Besonderen und Grundleistungen der §§ 41 ff. und 48 HOAI in den LP 1-4 HOAI beauftragt.
Die weitere Beauftragung des AN für die Beauftragungsstufe 2 vorgesehenen Grundleistungen der LP 5-9 sowie den dargestellten besonderen Leistungen ist als Option vorbehalten, setzt die Zustimmung durch die gemeindlichen Gremien zur Entwurfsplanung und Kostenberechnung sowie die Baurechtsschaffung und Fördermittelbewilligung voraus und erfolgt insbesondere abhängig von der Fortsetzung des Projektes, zufriedenstellender Leistungserbringung des AN und guter Zusammenarbeit, wobei die AG berechtigt ist, auch lediglich einzelne Leistungen zu beauftragen. Eine solche weitere Beauftragung ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich durch die AG erfolgt.
Wenn die AG eine weitere Beauftragungsstufe beauftragt, dann umfasst dies nicht die Beauftragung von besonderen Leistungen. Die Beauftragung von besonderen Leistungen erfordert, dass die besonderen Leistungen explizit ebenfalls beauftragt werden.
Der AN hat keinen Rechtsanspruch auf weitere Beauftragung. Er hat insbesondere auch keine Ansprüche wegen Nichtbeauftragung (insbesondere auf Ansprüche auf Vergütung, Schadenersatz, sonstige Aufwendungen wie Vorhaltekosten oder Ersatz entgangenen Gewinns, etc.).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in Ziff. III.1.1) bis III.1.3) und Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind mit dem zwingend zu verwendenden Bewerbungsbogen vozulegen.
Soweit Eigenerklärungen gefordert und mit dem Bewerbungsbogen abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bestätigungen der zuständigen Stelle anzufordern.
Für den Fall, dass Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung und/oder zur Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen auf andere Unternehmen verweisen, gelten die §§ 36, 47 VgV. Für den Fall, dass sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer
wirtschaftlichen/finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines anderen Unternehmens beruft, haften der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft und das andere Unternehmen für die Auftragsaufführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam i.S.v. § 47 Abs. 3 VgV; eine entsprechende verbindliche Erklärung des anderen Unternehmens ist der Bewerbung beizulegen.
Der spätere Austausch eines zum Nachweis der Eignung benannten anderen Unternehmens bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Diese Zustimmung wird nur dann erfolgen, wenn der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auch mit dem neuen anderen Unternehmen bei einer fiktiv vorgenommenen Wertung
anhand Ziff. II.2.9) der Bekanntmachung zur Angebotsabgabe aufgefordert worden wäre.
Geforderte Angaben zur persönlichen Lage des Bewerbers:
1. Eigenerklärung, dass bei dem Bewerber bzw. bei den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft die
Ausschlussgründe gem. § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Anderenfalls hat der Bewerber bzw. haben
die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft den Nachweis der Selbstreinigung gem. § 125 GWB zu erbringen.
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine diesbezügliche Kopie, soweit der Bewerber bzw. das
Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Handelsregister eingetragen ist; anderenfalls vergleichbarer Nachweis.
3. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung.
1) Netto-Gesamtjahresumsatz des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
2) Netto-Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
Der vom Bewerber/dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
erzielte Umsatz mit Leistungen, die in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags liegen (d .h. Objektplanungsleistungen im Zusammenhang mit dem Neu- und Erweiterungsbau öffentlicher Bauvorhaben).
3) Erklärung zum Jahr der Unternehmens-/Bürogründung
4) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 1.500.000 € (jeweils zweifach maximiert) jeweils für Personenschäden und sonstige Schäden.
Mindestumsatz: 350.000,00 € netto für den durchschnittlichen jährlichen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (d.h. Planungsleistungen der Lph 1-9 inkl. örtlicher Bauleitung im Zusammenhang mit Infrastrukturanlagen Kanal, Wasser, Straße (KG 200-500)), gebildet aus den Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Versicherung: Erklärung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens, im Auftragsfall eine objektbezogene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen (jeweils zweifach maximiert) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit dem Bewerber / dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzuschließen.
1) Vorgesehenes Leitungsteam (V.I des Bewerbungsbogens)
Zur Benennung des für die ausgeschriebenen Projektmanagementleistungen vorgesehenen Leitungsteams hat der Bewerber /das Mitglied der Bewerbergemeinschaft die in der Anlage des Bewerbungsbogens befindlichen
Formblätter "Angaben Gesamtprojektleiter" und "Angaben stellvertretender Projektleiter" vollständig digital auszufüllen und dem Bewerbungsbogen beizufügen.
Hinweis:
Der Einsatz des hier benannten Leitungsteams (PL, stellv. PL) wird später Bestandteil des Vertrages. Es wird erwartet, dass die Mitglieder des Leistungsteams nur in Fällen von Krankheit, Urlaub oder ähnlichen Verhinderungsgründen durch einen Stellvertreter vertreten werden. Der spätere Austausch von Mitgliedern des Leistungsteams bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
2) Unternehmensbezogene Referenzen (V.2. des Bewerbungsbogens)
Zur Darstellung der unternehmensbezogenen Referenzen hat der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft die in der Anlage des Bewerbungsbogens befindlichen Formblätter "Unternehmensbezogene Referenzen" vollständig digital auszufüllen und dem Bewerbungsbogen beizufügen.
zu 1)
- Der vorgesehene Projektleiter (PL) muss über eine einschlägige Berufserfahrung, d. h. Planungsleistungen der Lph 1-9 inkl. örtlicher Bauleitung im Zusammenhang mit innerörtlichen Infrastrukturanlagen Kanal, Wasser, Straße inklusive innerörtlicher Verkehrsleitung und Erstellung von Umleitungsplänen von mindestens 5 Jahren verfügen.
- Der vorgesehene stellvertretende Projektleiter (stellv. PL) muss über eine einschlägige Berufserfahrung, d. h. Planungsleistungen der Lph 1-9 inkl. örtlicher Bauleitung im Zusammenhang mit innerörtlichen Infrastrukturanlagen Kanal, Wasser, Straße inklusive innerörtlicher Verkehrsleitung und Erstellung von Umleitungsplänen von mindestens 3 Jahren verfügen.
- PL und stellv. PL müssen jeweils ein vergleichbares Referenzprojekt (d. h. Planungsleistungen inkl. örtlicher Bauleitung nach LBO im Zusammenhang mit öffentlichen Straßenbaumaßnahmen (KG 200-500), bei denen mindestens die Leistungen der Lph 2-8 inkl. örtlicher Bauleitung im Zusammenhang mit innerörtlichen Infrastrukturanlagen Kanal, Wasser, Straße inklusive innerörtlicher Verkehrsleitung und Erstellung von Umleitungsplänen abgeschlossen sind) benennen, das nicht vor dem 01.01.2010 begonnen wurde und bei dem der Abschluss der Lph 8 nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, die Baukosten für Kanal, Wasser und Straße zusammen (KG 200-500 als Ergebnis der Kostenberechnung der Lph 3) den Betrag von 1 Mio. EUR netto übersteigen und das Mitglied des Leitungsteam mindestens als stellvertretende Projektleitung beteiligt war.
- PL und stellv. PL müssen jeweils als Ingenieur/Techniker zugelassen sein. (Nachweise über die Berufszulassung sind dem Bewerbungsbogen beizufügen)
zu 2)
- Bei allen Referenzen darf der Abschluss der Lph 8 nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, d.h. Abschluss der Lph 8 frühestens im April 2017. Der Projektbeginn darf nicht vor dem 01.01.2010 liegen.
- Alle Referenzen müssen mit der Aufgabenstellung hinsichtlich Schwierigkeit und Leistungsumfang vergleichbar sein. Im Zusammenhang mit der Wertung sieht die Vergabestelle als vergleichbar nur Planungsleistungen inkl. örtlicher Bauleitung im Zusammenhang mit innerörtlichen Infrastrukturanlagen Kanal, Wasser, Straße (KG 200-500) an, bei denen mindestens die Lph 2 - 8 bearbeitet und die Lph 5 abgeschlossen ist.
- Mindestens eine der unternehmensbezogenen Referenzen betrifft eine grundhafte Erneuerung einer innerörtlichen Straße nebst Kanal- und Wasser-Leitungen mit Baukosten (KG 200-500) über 0,5 Mio. EUR netto (Ergebnis der Kostenberechnung der LPh 3).
Hinweis:
Zur Erfüllung der Mindestanforderungen an die Unternehmensreferenz ist eine einzige vergleichbare unternehmensbezogene Referenz, mit Leistungsbeginn nicht vor dem 01.01.2010 und nicht älter als 5 Jahre (Abschluss der Lph 5), mit Baukosten für Kanal, Wasser und Straße zusammen (KG 200-500 als Ergebnis der Kostenberechnung der Lph 3) den Betrag von 0,5 Mio. EUR netto (Ergebnis der Kostenberechnung der LPh 3) ausreichend.
PL und stellv. PL müssen jeweils als Ingenieur/Techniker zugelassen sein. (Nachweise über die Berufszulassung sind dem Bewerbungsbogen beizufügen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Angebot ist unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Formulare einzureichen, die bei dem o. g. Link (siehe Ziff. I.3 der Bekanntmachung) heruntergeladen werden können. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über eHAD einzureichen.
2. Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotslegung ist grundsätzlich nicht möglich. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, insbesondere für Erfüllung und Schadensersatz, haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat einen eigenen Eignungsbogen auszufüllen. Diese Eignungsbögen sind gemeinsam mit dem Angebot der Bietergemeinschaft einzureichen.
3. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
4. Auskünfte zum Teilnahmewettbewerb werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 12.05.2022, 10.00 Uhr bei der in Ziffer I.3 der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind.
Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet.
5. Enthält das Angebot die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann der AG den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden oder zur Vervollständigung der unvollständigen Unterlagen auffordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
6. Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bieterfragen im Vergabeportal eHAD erhalten registrierte Bieter eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren.
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)