Unterhaltsreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 22/50086009
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE710
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag zur Unterhaltsreinigung. Der Vertragsstart ist für den 01.07.2022 vorgesehen. Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Es besteht die optionale Möglich-keit, dass der Vertrag zweimal um jeweils 1 Jahr verlängert wird.
Ziel des Auftraggebers (AG) ist es, in den Objekten ein gleichbleibendes Sauberkeitslevel sicher zu stellen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Auftragnehmer (AN):
- die Regelreinigungsleistung nach Vorgabe, Turnus und Verfahren gemäß Anlage 2 zum Vertrag "Kalkulation" im Tabellenblatt "Tätigkeitsmatrix" erbringen
- in allen Bereichen eine einwandfreie und zum Teil auch desinfizierende Reinigung leisten
In den Preisen für alle Leistungen dieses Vertrages (inkl. optionale Leistungen) sind sämtliche Neben-kosten (z.B. Fahrzeug vor Ort, Material-, Maschinen- und Gerätekosten, sowie die Kosten für die Erfül-lungsgehilfen, An- und Abfahrten und alle weiteren Kosten) - sofern nicht konkret leistungsbezogen gesondert abgefragt oder vom AG gestellt - einzukalkulieren.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt Diese Auflistung kann je nach Anforderungen des AG erweitert oder reduziert werden.
Der AN hat sich darauf einzustellen, weitere Objekte aus dem Portfolio des AG zu übernehmen. Mit Teilnahme
an dieser Ausschreibung erklärt sich der Bieter dazu grundsätzlich bereit., Gästehaus Planckstraße 1 64291 Darmstadt, Gästehaus Messeler-Park-Str. 121 64291 Darmstadt, Verwaltung Borsigstr. 9 + 11 64291 Darmstadt, Heckhalle- und Büro Messeler-Park-Str. 121 64291 Darmstadt, Lagerhalle, Röntgenstraße7 64291 Darmstadt
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre und
verlängert sich nicht automatisch. Die Vertragslaufzeit kann optional 1x um 2 Jahre
verlängert werden. Dieses zeigt der Auftraggeber spätestens 6 Monate vor Vertragsende
aktiv an. Die Leistungszeit beginnt am 01.07.2022 und endet mit Ablauf des 30.06.2024
Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre oder wenn das maximale Auftragsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR ausgeschöpft wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe hectas Facility Services Stiftung & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.hectas.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRPM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland