2. S-Bahn-Stammstrecke München, NeM 23 Geschwindigkeitserhöhung Abschnitt Johanneskirchen - Flughafen, Planung (VE324) Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI36491
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, NeM 23 Geschwindigkeitserhöhung Abschnitt Johanneskirchen - Flughafen, Planung (VE324)
Für die netzergänzende Maßnahme (NeM) 23 werden mit dieser Vergabe die Planungsleistungen ausgeschrieben. Es sind folgende Planungsbereiche enthalten:
- Objektplanung Verkehrsanlagen (Gleisanlagen) einschließlich Technische Austattung (Oberleitung, Leit- und Sicherungstechnik, 50 Hz-Anlagen) Lph 1-4 (optional Lph 6, 7).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, NeM 23 Geschwindigkeitserhöhung Abschnitt Johanneskirchen - Flughafen, Planung (VE324)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10789
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Für die netzergänzende Maßnahme (NeM) 23 werden mit dieser Vergabe die Planungsleistungen ausgeschrieben. Es sind folgende Planungsbereiche enthalten:
- Objektplanung Verkehrsanlagen (Gleisanlagen) einschließlich Technische Austattung (Oberleitung, Leit- und Sicherungstechnik, 50 Hz-Anlagen) Lph 1-4 (optional Lph 6, 7).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10789
Land: Deutschland
8 - Im Bestand keine Fahrstraße von Einfahrsignal 2AA bzw. 2BB über W217L ins Gleis 242 vorhanden. Dies hat zur Folge das bei Baumaßnahmen im Gleis 243 kein GWB über das Gleis 242 gefahren werden kann, was betrieblich eine Sperrung von Zugfahrten Richtung Bf MJK bedeuten würde. Deshalb ist die Nachrüstung der fehlenden Zugfahrstraße zu untersuchen und zu beplanen.
Der AN ist mit der Verkehrsanlagenplanung inkl. den techn. Ausrüstungsgewerken beauftragt. Dies beinhaltet auch die Planung der Signaltechnischen Anlagen (LST). Aufgrund der engen Verzahnung und der gesamtheitlichen LST-Planung im Bf Johanneskirchen und der zu planenden Anlagen ist durch eine separate Auftragsvergabe die einheitliche und gleichzeitige bereichsübergreifende Verfolgung der Planungsaufgaben nicht möglich. Eine Trennung der Signaltechnischen Planung der Zugfahrstraße im Bf Johanneskirchen von der gesmathaften LST-Planung im Bahnhof ist nicht möglich.