22FEI57003 - Bundesweite Transporte von Termingut sowie logistische Unterstützungsleistungen bei Fahrkartenautomaten Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57003
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
22FEI57003 - Bundesweite Transporte von Termingut sowie logistische Unterstützungsleistungen bei Fahrkartenautomaten
Bundesweite Transporte von Termingut sowie logistische Unterstützungsleistungen bei Auslieferung von Fahrkartenautomaten für die DB Kommunikationstechnik GmbH
bundesweit
Bundesweite Transporte von Termingut sowie logistische Unterstützungsleistungen bei Auslieferung von Fahrkartenautomaten für die DB Kommunikationstechnik GmbH
Option: Verlängerung 1 Jahr + 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis Gesellschaftsform (Handelsregisterauszug)
-Bietereigenerklärung
-Haftpflichtversicherung: Der Bewerber verfügt über eine Haftpflichtversicherung und eine Verkehrshaftungsversicherung. Folgende Mindestdeckungssummen müssen bestehen:
(a) [Betrag gelöscht] EUR für Person− & Sachschäden
(b) [Betrag gelöscht] EUR für Vermögenschäden.
Summen müssen mindestens 2x pro Jahr zur Verfügung stehen. Darüber hinaus Nachweis, dass Versicherungssummen gem. HGB Abschnitt Frachtrecht auch für
40SZR (Sonderziehungsrechte) zur Verfügung stehen. − Nachweise nicht älter als 6 Monate.
-Nachweis über Unterauftragnehmer
-Bietergemeinschaftserklärung
-Nachweis über eigenständiges Stückgutnetzwerk oder Mitglied eines Stückgutverbundnetzes
-Erfüllung Grundanforderung Stückgutnetzwerk
-Qualitätsmanagement/Nachweis Zertifikat nach DIN EN ISO
-Verfügbarkeit Lagerstandorte
-Erreichbarkeit 24/7
-Anerkennung der Vertragsbestandteile
-Vertraulichkeitserklärung
-Anerkennung Zahlungsbedingungen
-Anerkennung Rahmenvertrag und Leistungsbeschreibung
Zahlungsbedingung (21 Tage/3% Skonto; 30 Tage/netto)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.