Verbundvergabe (VB) Vorhabengruppe (VHG) Erkner Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50945
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Verbundvergabe (VB) Vorhabengruppe (VHG) Erkner
Berlin-Rahnsdorf bis Erkner
Erneuerung der S-Bahn Gleise Strecke 6004 zwischen Netzbezirksgrenze (Friedrichshagen) und Bahnhof Erkner, beide Richtungsgleise zwischen km 16,1 und 23,3 jeweils ca. 7200 m Grunderneuerung. Erneuerung von vier Weichen im Bahnhof Erkner, davon zwei DKW
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Oberbau
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12347
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. HVB Ingenieurgesellschaft mbh, Büro Dresden, Königsbrücker Straße 28-30, 01099 Dresden
2. PBVI Planung BÜ Vermessung für Infrastruktur , 12681 Berlin, Allee der Kosmonauten 33F
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin-Rahnsdorf bis Erkner
Erneuerung der S-Bahn Gleise Strecke 6004 zwischen Netzbezirksgrenze (Friedrichshagen) und Bahnhof Erkner, beide Richtungsgleise zwischen km 16,1 und 23,3 jeweils ca. 7200 m Grunderneuerung. Erneuerung von vier Weichen im Bahnhof Erkner, davon zwei DKW
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
LÄÄ18 Sicherung, Lf-Signalisierung und BE für Restarbeiten
Aufgrund einer Weichenstörung zum Belastungsstopfgang (s. Anzeige 15) konnten nicht alle geplanten Arbeiten im vollen Umfang ausgeführt werden. Im Rahmen eines Nachholtermins (19.-20.03.2022) wurde dann die offenen Arbeiten ausgeführt. Die dafür vorgesehene Betra (Nr. F 160159 22 vom 09.03.2022) machte darüber hinaus folgende Sicherungen notwendig:
• Gestellung Sakra
• Aufbau, Vorhaltung und Abbau der Lf-Signalisierung für die
Langsamfahrstellen im Regelgleis von Erkner nach Berlin-Köpenick,
sowie im Gegengleis von Berlin-Köpenick nach Erkner
• Zusätzliche Baustelleneinrichtung für die Schleifmaschine
Es wurden zusätzliche Sicherungen notwendig um die geplanten Leistungten durchführen zu können. Der Charakter der Gesamtleistung bleibt unverändert.