Lieferung von Radarkomponenten/Testsignalgeneratoren: interne Test-Signal-Generatoren (iTSG) und Stable-Local-Oscillator (STALO) Referenznummer der Bekanntmachung: OV-45527/21-TRA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dwd.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dwd.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Radarkomponenten/Testsignalgeneratoren: interne Test-Signal-Generatoren (iTSG) und Stable-Local-Oscillator (STALO)
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Radarkomponenten/Testsignalgeneratoren: interne Test-Signal-Generatoren (iTSG) und Stable-Local-Oscillator (STALO)
Signalgenerator: interne Test-Signal-Generatoren (iTSG)
Deutscher Wetterdienst
Referat TI 33
Frahmredder 95
22393 Hamburg
Der Deutsche Wetterdienst betreibt einen Wetterradarverbund mit im Projekt RadSys-E beschafften Dual-Pol-Radarsystemen (DWSR5001) der Firma EEC. Die internen Test-Signal-Generatoren (iTSG) und die Stable-Local-Oscillator (STALO) müssen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Radarsysteme und zur Beibehaltung der Radardatenqualität ersetzt werden. Mit der Umsetzung der Maßnahmen sind der Weiterbetrieb der Radare und die Ersatzteilversorgung für beide Komponenten wieder langfristig gesichert.
Die technischen Anforderungen an die Geräte sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Signalgenerator: Stable-Local-Oscillator (STALO)
Der Deutsche Wetterdienst betreibt einen Wetterradarverbund mit im Projekt RadSys-E beschafften Dual-Pol-Radarsystemen (DWSR5001) der Firma EEC. Die internen Test-Signal-Generatoren (iTSG) und die Stable-Local-Oscillator (STALO) müssen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Radarsysteme und zur Beibehaltung der Radardatenqualität ersetzt werden. Mit der Umsetzung der Maßnahmen sind der Weiterbetrieb der Radare und die Ersatzteilversorgung für beide Komponenten wieder langfristig gesichert.
Die technischen Anforderungen an die Geräte sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Signalgenerator: interne Test-Signal-Generatoren (iTSG)
Ort: Glattbrugg
NUTS-Code: CH040 Zürich
Land: Schweiz
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Signalgenerator: Stable-Local-Oscillator (STALO)
Ort: Glattbrugg
NUTS-Code: CH040 Zürich
Land: Schweiz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.