Dokumentationsleistungen Kabeltrassen VGF => Erfassung und Dokumentation von Kabeltrassen Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 052/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Dokumentationsleistungen Kabeltrassen VGF => Erfassung und Dokumentation von Kabeltrassen
Zur Vernetzung und Medienanbindung der Anlagen innerhalb des Unternehmens betreibt die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) eine große Anzahl von Kabeltrassen. Die genaue Kenntnis über Art und Lage der Kabelverbindungen sowie deren Umhüllung in Form von Leerrohren, Kabeltrögen oder Kabelpritschen, ist für den zukunftweisenden Betrieb der Anlagen von außerordentlicher Bedeutung. Gegenstand der Ausschreibung ist die örtliche Erfassung und qualitätsgesicherte Dokumentation von VGF Kabeltrassen. Im Rahmen des Projekts sollen das Trassennetz entlang der oberirdischen Gleisstrecken und die Inselnetze im Bereich der oberirdischen Stadt- und Straßenbahn-Haltestellen erfasst werden. VGF dokumentiert die Kabeltrassen im System GeoTrAMS des Softwareherstellers Hexagon. Der Auftragnehmer (AN) pflegt die Ergebnisse der örtlichen Datenaufnahme über die Kabeltrassen in dieses Zielsystem ein. Zusätzlich kann der AN für die örtlichen Erfassungsarbeiten eine mobile Komponente der VGF von GeoTrAMS nutzen. Die Erfassungsarbeiten finden im Gleisbereich und bei laufendem Betrieb statt. Entsprechende Sicherheitsvorgaben der VGF sind einzuhalten. Für die Vor- und Nachbereitung der örtlichen Datenaufnahme erhält der AN einen Fernzugriff auf das System GeoTrAMS der VGF.
Bieter kann für ein oder mehrere Lose (max. 2) anbieten und beauftragt werden.
3.2.a - Leistungen Erfassung Kabeltrassennetz Los 1
3.2.a - Leistungen Erfassung Kabeltrassennetz Los 1
3.2.b - Leistungen Erfassung Kabeltrassennetz Los 2
3.2.b - Leistungen Erfassung Kabeltrassennetz Los 2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 GWB
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 124 GWB
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 19
Mindestlohngesetz und § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben. Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der o.g. Nachweis der Eignung und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen.
Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
Angabe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe.
Die Deckungssumme der Betriebshaftpflicht- Versicherung muss mindestens EUR 5 Mio. pauschal
für Personen- und Sachschäden, 2-fach maximiert p.a. und EUR 0,5 Mio. für Vermögensschäden,1-
fach maximiert p.a. betragen.
Die Deckungssumme der Umwelthaftpflicht-Versicherung muss mindestens EUR 5 Mio. pauschal
für Personen-/ Sach- und mitversicherte Vermögensschäden, 1-fach maximiert p.a. betragen.
Die Deckungssumme der Umweltschaden-Versicherung muss mindestens EUR 2 Mio. Euro
pauschal für Personen-/ Sach- und mitversicherte Vermögensschäden, 1-fach maximiert p.a.
betragen.
Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt €1.300.000,-.
Gefordert sind mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahre, die Angaben zum
Leistungszeitraum, Volumen und Auftraggeber enthalten. Weiterhin sind folgende technische und
personelle Voraussetzungen nachzuweisen:
1. Durchführung von GIS-Datenerfassungsprojekten für Verkehrsunternehmen oder
Versorgungsunternehmen in städtischen Ballungsräumen.
2. Erfassung und Dokumentation des geometrischen Verlaufs von oberirdischen und
unterirdischen Kabeltrassen für Kommunikationsnetze.
3. Detaillierte Aufnahme von Kabelführungssystemen in Kabeltrassen hinsichtlich Material,
Querschnitt und Auslastung.
4. Datenmanagement und Datenpflege mit dem GIS System GeoTrAMS (Hexagon) oder
vergleichbaren Systemen.
Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften ("Bietergemeinschaftserklärung"). Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine entsprechende rechtsverbindliche Haftungserklärung abgeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 1 und 2 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, ist ein Nachprüfungsantrag nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung zulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]