Grundhafte energ. Sanierung der Ernst-Reuter-Schule, Groß-Umstadt, Leistungen der techn. Gebäudeaus.: AG 8 gem. §§ 53-56 i. V. mit Anlage 15 HOAI 2021, LPH 1-3 und 5-9, einschl. besonderer Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 10-2-008/125522/A19/GRO
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundhafte energ. Sanierung der Ernst-Reuter-Schule, Groß-Umstadt, Leistungen der techn. Gebäudeaus.: AG 8 gem. §§ 53-56 i. V. mit Anlage 15 HOAI 2021, LPH 1-3 und 5-9, einschl. besonderer Leistungen
Grundhafte energetische Sanierung der Integrierten Gesamtschule Ernst-Reuter-Schule in Groß-Umstadt, inkl. Abbruch und Neubau des Großteils der Gebäude und grundhafte energetische Sanierung eines erhaltenswerten Gebäudeteils, sowie das Errichten einer Interimsschule auf dem südlichen Geländebereich.
Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen der Fachplanung Technische Gebäudeausstattung für die Anlagengruppe 8 in den Leistungsphasen 1-3 und 5-9 unter Anwendung der Planungsmethode BIM und besondere Leistungen gem. HOAI gem. §§ 53-56 i. V. mit Anlage 15 HOAI 2021.
Erfassen vom IST-Zustand der genannten Anlagengruppe, Erstellen eines Konzeptes nach geltenden Gesetzen und Vorgaben der Technischen Gebäudeausstattung, sowie den Leitlinien für nachhaltigen Bauen vom Da-Di-Werk für eine Modernisierung der Schule.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise (Lph 1 – Lph 3 / Lph 5 – Lph 9)
Ernst-Reuter-Schule, Dresdner Straße 7, 64823 Groß-Umstadt
Dem Verfahren ging ein interdisziplinärer Architektenwettbewerb voran, die Leistungen der Objektplanung wurden bereits vergeben.
Die Ernst-Reuter-Schule in Groß-Umstadt mit ihrer 2-zügigen Primarstufe und 3,5-zügigen Sekundarstufe soll auf Grundlage der Schulbauleitlinien des Landkreises Darmstadt-Dieburg unter Berücksichtigung des schulspezifischen Förderschwerpunktes Lernen zu einer zeitgemäßen Integrierten Gesamtschule entwickelt werden. Eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2018 hat ergeben, dass hierfür die Schule von Grund auf neu errichtet werden muss und nur vereinzelte Gebäude erhalten und grundhaft saniert werden können.
Lage, Historie
Der Standort der 1968 gegründeten Schule befindet sich im nördlichen Teil Groß-Umstadts am Rande eines Wohngebiets im Ortsteil Richen.
Bestandssituation
Im Zuge der Entwicklung der Schule zu einer Gesamtschule mit Grundstufe erfolgten sowohl in den 80er Jahren sowie in den 90ern und 2000ern bauliche Erweiterungen und Maßnahmen, welche zu einem architektonisch und städtebaulich heterogenen Bild am Standort führten.
Bestandsgebäude
Die bestehende 3-Feld-Sporthalle (Geb.11) bleibt erhalten und ist nicht Bestandteil des Verfahrens. Sie ist organisatorisch in das Gesamtensemble des Neubaus zu integrieren.
Das auf dem Grundstück bestehende Gebäude 14 ist das jüngste Gebäude (erbaut: 1989) Es beherbergt zurzeit naturwissenschaftliche Räume für den Fachunterricht, Gruppenräume, Sammlungsräume sowie Gemeinschaftsräume (Aula, Bibliothek, Cafeteria). Das Gebäude 14 soll grundhaft saniert und Teil des geplanten Gesamtensembles des Neubaus werden.
Organisationsform
Es ist geplant, die bestehenden Gebäude zurückzubauen und den Schulbetrieb zunächst in eine Interimsschule für ca. 5 Jahre auszulagern. In dieser Zeit werden die Bestandsgebäude rückgebaut und ein Neubau, errichtet, der die pädagogischen Erfordernisse für beide Schulorganisationen (Primarstufe und Sekundarstufe 1) baulich umsetzt.
Planungsrecht (Bebauungsplan), Baurecht
Grundlage der Genehmigung für die Neubauplanung ist der rechtskräftige Bebauungsplan „In den Wiesen“ (Stand 31.10.1973).
Raumprogramm
Die Planungsfläche für den gesamten Neubaubereich umfasst eine Raumprogrammgröße von ca. 10.000 m² Nutzfläche (NUF) bzw. ca. 14.500m² BGF für beide Schulorganisationen. Sie bildet sich in separaten und untereinander verbundenen 2 bis 4 geschossigen Baukörpern ab, welche teilweise als offene bzw. halboffene Lernbereiche organisiert werden, um flexible Unterrichtsformen zu ermöglichen.
Grundlagen Planungskonzept
Phase 1- Errichtung Interimsschule auf südlichem Grundstücksbereich, Herrichten
Phase 2- Rückbau aller Bestandsgebäude (bis auf Gebäude 14 und 3- Feldsporthalle)
Phase 3- Errichtung Neubau Schule inkl. 1- Feldsporthalle, Sanierung Gebäude 14, Außenanlagen
Phase 4- Umzug Schule in Neubau, Rückbau Interimsschule
Der Auftraggeber ordnet die Leistungen in Honorarzone III ein und geht von anrechenbaren Nettokosten (480) von voraussichtlich [Betrag gelöscht] EUR netto für den Neubau, [Betrag gelöscht] Euro netto für die Sanierung und [Betrag gelöscht] Euro netto für die Interimslösung aus.
Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen der Fachplanung Technische Gebäudeausstattung für die Anlagengruppe 8 in den Leistungsphasen 1-3 und 5-9 unter Anwendung der Planungsmethode BIM und besondere Leistungen gem. HOAI gem. §§ 53-56 i. V. mit Anlage 15 HOAI 2021.
Zu planen ist die Regelung der allgemeinen Heizungsanlage (ca. 6 Heizkreise, inkl. Kesselanlage) NW-Lüftung, Küchenlüftung und voraussichtl. 3 Hygienelüftungsanlagen. Weiterhin sind die vorhandene Sporthalle (Heizung und Lüftung) sowie die Interimslösung zu berücksichtigen. Die Anlage wird auf die GLT des AG aufgeschaltet.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise (Lph1 – Lph3 / Lph5 – Lph9)
Die Leistungserbringung erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens.
Die Entwurfsplanung soll Sommer 2022 abgeschlossen werden; der Baubeginn ist im 3. Quartal 2023 vorgesehen. Es wird angestrebt, die Maßnahme bis Ende 2028 abzuschließen.
Achtung: Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abzugeben. Teilnahmeanträge und Angebote in Schriftform (Papier)
sind nicht zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grundhafte energ. Sanierung der Ernst-Reuter-Schule, Groß-Umstadt, Leistungen der techn.Gebäudeaus.: AG 8 gem. §§ 53-56 i. V. mit Anlage 15 HOAI 2021, LPH 1-3 und 5-9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
•Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften und/oder die Benennung von Nachunternehmern (NU) sind zugelassen.
•Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich und ist zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
•Bei einer wirtschaftlichen Verknüpfung des Bewerbers bzw. der Bewerber-/Bietergemeinschaft mit anderen Unternehmen stellt der Bewerber die Art der Verknüpfung im Teilnahmeantrag dar (VgV § 73 (3)). Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
•Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch, beruflich) anderer Unternehmen bedienen, so muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/Eignungsleihe benennen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er mit Abgabe des Teilnahmeantrages diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen (Formblatt Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) dieser Unternehmen vorzulegen. Dieses Formblatt ist zu unterschreiben und als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert.
•Möchte der Bewerber Teile der Leistungen durch NU erbringen lassen, so sind diese nach Art und Umfang in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/ Eignungsleihe zu benennen (Formblatt zum Teilnahmeantrag). Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise für die NU im Wege der Aufklärung anzufordern.
•Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NUs, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie der NUs mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
•Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
•Die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue, Mindestentlohn und Nach- und Verleihunternehmen (nach §§ 4 – 6 HVTG) ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
•Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind unzulässig. Die Bewerber müssen im Teilnahmeantrag nachvollziehbar darlegen, dass kein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vorliegt. Fehlen entsprechend aussagekräftige Erklärungen wird vermutet, dass durch die Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden sämtliche betroffenen Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
•Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich digital und kostenlos unter http://www.subreport.de/E26478142 heruntergeladen werden. Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage www.ladadi.de/zavs abrufbar.
•Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Bewerbung/Angebot abgegeben“ elektronisch via: www.subreport.de
•Es werden nur Bewerbungen mit fristgerecht eingereichtem, vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung miteinbezogen.
•Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
•Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Vergabeunterlagen zu verwenden.
•Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen (1. Phase des Verfahrens) sind bis spätestens 25.11.2021 per E-Mail an [gelöscht] oder über die Vergabeplattform subreport ELViS zu richten.
•Im Kontext der Vermeidung einer möglichen weiteren Ausbreitung des Corona-Virus versucht der Landkreis Darmstadt-Dieburg, persönliche Vorsprachen weitestgehend zu beschränken. Demnach behält es sich der Auftraggeber/Auslober vor, die Vergabeverhandlung in der zweiten Phase des Verfahrens entweder per Videokonferenz durchzuführen oder sogar ganz auf Vergabegespräche zu verzichten und ausschließlich die schriftlich einzureichenden Unterlagen anhand der Zuschlagskriterien zu bewerten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]