Aktenauslagerung – Vergabe ab 2022 (Abschluss eines Rahmenvertrages) Referenznummer der Bekanntmachung: 040-012/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aktenauslagerung – Vergabe ab 2022 (Abschluss eines Rahmenvertrages)
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Rahmenvertrages für die Aktenauslagerung verschiedener Fachbereiche des Landkreises Darmstadt-Dieburg ab 2022. Die Übernahme der bisher ausgelagerten Aktenbestände erfolgt gestaffelt zu zwei Zeiträumen, zum einen ab dem 01.04.2022, zum anderen für die Akten der Kreisagentur für Beschäftigung ab dem 01.01.2023.
Erstabholung der Bestandsarchive in Messel; ansonsten Kreishäuser in Darmstadt und Dieburg
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Rahmenvertrages für die Aktenauslagerung verschiedener Fachbereiche des Landkreises Darmstadt-Dieburg ab 2022. Die Übernahme der bisher ausgelagerten Aktenbestände erfolgt gestaffelt zu zwei Zeiträumen, zum einen ab dem 01.04.2022, zum anderen für die Akten der Kreisagentur für Beschäftigung ab dem 01.01.2023. Gegenstand sind neben der Übernahme der Bestandsarchive auch die laufende Übernahme und Lagerung von Akten der Fachbereiche (zu den beiden Übernahmezeitpunkten auch größere Mengen direkt von den Fachbereichen), die Auslieferung von für die Bearbeitung benötigten Akten (Regelbestellungen und Expressbestellungen), deren Rückholung ins Archiv, die Digitalisierung und Vernichtung in Absprache mit den Fachbereichen, die Übergabe der Akten an einen neuen Dienstleister bei Vertragsende sowie die Bereitstellung und Pflege einer Echtzeit-Online-Datenbank. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.
Zusätzliche Angaben (Zeichenbegrenzung unter diesem Punkt: 378 Zeichen inkl. Leerzeichen)
Achtung: Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abzugeben. Teilnahmeanträge und Angebote in Schriftform (Papier) sind nicht zugelassen.
Höchstmenge der einzulagernden Akten aus diesem Vertrag: 525.000 Akten (s. Ziff. 3 der Leistungsbeschreibung).
Ortsbesichtigungen der Kreishäuser; Im Vorfeld der Angebotsabgabe sowie nach Auftragserteilung wird die Besichtigung der Örtlichkeiten in den Kreishäusern empfohlen. Die Räumlichkeiten, aus denen Akten abzuholen sind, können nach vorheriger Abstimmung mit der Kreisverwaltung des Landkreises Darmstadt-Dieburg bis drei Tage vor Ablauf der Angebotsfrist besichtigt werden. Dies ist montags bis freitags zwischen 9:00 Uhr und 15:00 Uhr möglich.
Die Besichtigungsanfrage ist per E-Mail an die Zentrale Auftragsvergabestelle [gelöscht] zu stellen.
Sämtliche Informationen hierzu erhalten Sie von der Zentralen Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aktenauslagerung - Vergabe ab 2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Messel
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64409
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
• Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften und/oder die Benennung von Nachunternehmern (NU) sind zugelassen.
• Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich und ist zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
• Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch, beruflich) anderer Unternehmen bedienen, so muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/Eignungsleihe benennen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er mit Abgabe des Teilnahmeantrages diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen (Formblatt Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) dieser Unternehmen vorzulegen. Dieses Formblatt ist zu unterschreiben und als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert.
• Möchte der Bewerber Teile der Leistungen durch NU erbringen lassen, so sind diese nach Art und Umfang in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/ Eignungsleihe zu benennen (Formblatt zum Teilnahmeantrag). Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise für die NU im Wege der Aufklärung anzufordern.
• Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NUs, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie der NUs mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
• Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
• Die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue, Mindestentgelt und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 4 Abs. 1 bis 3 und § 6 HVTG) ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
• Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind unzulässig. Die Bewerber müssen im Teilnahmeantrag nachvollziehbar darlegen, dass kein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vorliegt. Fehlen entsprechend aussagekräftige Erklärungen, wird vermutet, dass durch die Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden sämtliche betroffenen Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
• Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich digital und kostenlos unter www.subreport.de/kommt von der ZAvS heruntergeladen werden. Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage www.ladadi.de/zavs abrufbar.
• Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Bewerbung/Angebot abgegeben“ elektronisch via: www.subreport.de
• Es werden nur Bewerbungen mit fristgerecht eingereichtem, vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung miteinbezogen.
• Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
• Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Vergabeunterlagen zu verwenden.
• Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen (1. Phase des Verfahrens) sind bis spätestens kommt von der ZAvS per E-Mail an [gelöscht] oder über die Vergabeplattform subreport ELViS zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]