Gruppenunfallversicherung Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2022-0006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gruppenunfallversicherung
Gruppenunfallversicherung der KfW und Töchter für aktive Mitarbeiter, Mitarbeiter im Vorruhestand, Mitglieder des Verwaltungsrates und des Aufsichtsrates, Pensionäre, Werkstudenten, Praktikanten, Gäste und Besucher.
Abschluss einer Gruppenunfallversicherung der KfW, der KfW IPEX-Bank GmbH, der KfW Stiftung und der DEG für aktive Mitarbeiter, Mitarbeiter im Vorruhestand, Mitglieder des Verwaltungsrates und des Aufsichtsrates, Pensionäre, Werkstudenten, Praktikanten, Gäste und Besucher
Verlängerungsoption gemäß Vertragsbedingungen
Verlängerungsoption gemäß Vertragsbedingungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe, dass er als Versicherer gemäß § 5 VAG ff durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) oder eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen
Gemeinschaft oder eines zuständigen Vertragsstaates des Abkommen über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen)
für die ausgeschriebene Versicherungssparte zugelassen ist.
Der Bieter erklärt sich mit Angebotsabgabe einverstanden, dass er auf Anforderung der KfW den aktuellen Geschäftsbericht binnen
einer kurzen Frist zur Verfügung stellt, soweit dieser nicht auf elektronischem Weg verfügbar ist.
Der Bieter muss über ein aktuelles Rating für Finanzdienstleister verfügen, das als Mindestanforderung eine der folgenden Alternativen erfüllt:
Alternative 1: Das Rating ist erfolgt durch die Ratingagentur Standard & Poors und die Beurteilung lautet mindestens A- (in Worten: „A Minus“) oder
Alternative 2: Das Rating ist erfolgt durch eine andere, mit Standard & Poors vergleichbare Ratingagentur und die Beurteilung dieser Agentur ist
gleichzusetzen einer Note A- (in Worten: „A Minus“) bei Standard & Poors oder
Alternative 3: Das Rating ist nicht durch eine Ratingagentur erfolgt, sondern durch eine andere sachverständige Institution oder Unternehmung mit Expertise im Finanzsektor und die Beurteilung dieser Institution oder Unternehmung ist gleichzusetzen einer Note A- (in Worten: „A Minus“) bei Standard & Poors.
Referenzen:
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss mindestens 2 Referenzen einreichen die mit dem Ausschreibungsgegenstand, dem
Versicherungsvolumen sowie mit der Anzahl der Versicherten vergleichbar ist (bitte beachten Sie hierzu die
Leistungsbeschreibung).
Mindestanforderung:
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mindestens 2 Referenzleistungen nachzuweisen mit jeweils folgenden Spezifikationen:
- Die Referenzprojekte müssen durchweg hinreichend aktuell sein. Das Ende des Leistungszeitraums darf jeweils nicht länger
zurück liegen als 01.01.2022.
- Der Einzelbewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. das Unternehmen, auf dessen Eignung sich der
Einzelbewerber / die Bewerbergemeinschaft beruft, muss die Referenzleistung als verantwortliches Unternehmen als führender
Versicherer erbracht haben.
- Die Referenzleistungen müssen nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein.
1. Zur Überprüfung der Referenzen sind sowohl die Referenzgeber als auch die Kontaktdaten von Ansprechpartner / -innen dieser
Referenzgeber zu benennen, in den dafür vorgesehenen Textfeldern. Können Referenzen nicht verifiziert werden, behält sich die
KfW vor, diese Referenzen als nicht wertungsfähig zu behandeln, was zum Ausschluss des betroffenen Bewerbers / Bieters führen
kann.
2. Wenn Sie mehr Referenzen als vorgegeben einreichen wollen, fügen Sie diese bitte als externes PDF bei. Achten Sie dabei bitte
darauf, dass alle geforderten Angaben enthalten sind.
Schadenbearbeitung und Underwriting-Stelle:
Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe, dass er über eine auf Gruppenunfallversicherungen spezialisierte eigene oder
autorisierte, entscheidungsbefugte, deutschsprachige Schadenbearbeitung und Underwriting-Stelle verfügt.
Assekuradeure und Makler:
Sofern ein Assekuradeur ein Angebot im Namen eines Versicherers einreicht, ist die Vertretungsbevollmächtigung des Versicherers zwingend beizufügen, wonach der Assekuradeur für den Versicherer bindend Versicherungsverträge abschließen kann. Die Kriterien zur Eignung für den Versicherer haben auch bei Vertretung durch einen Assekuradeur Bestand.
Sofern ein Makler im Namen einer Versicherungsgesellschaft ein Angebot einreicht, ist die Vertretungsbevollmächtigung mit Bezeichnung des Vertretungsumfangs durch den Versicherer dem Angebot zwingend beizufügen. Die Kriterien zur Eignung für den Versicherer haben auch bei Vertretung durch einen Makler Bestand.
Siehe III.1.1 Befähigung zur Berufsausübung des Bekanntmachungstext
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Angebot kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf https://ausschreibungen.kfw.de abgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Angebotsabgabe müssen Sie sich als Bieter registrieren und einloggen.
2. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Eigenerklärungen zu den Eignungskriterien, die die Bieter in die Eingabemasken des Bieterassistenten eintragen. Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB vorliegen ebenfalls eine Eigenerklärung hierüber abzugeben (s. Verpflichtungserklärung im Falle einer Eignungsleihe in den Vergabeunterlagen).
3. Angaben im Gewerbezentralregister:
Dem Bieter / der Bietergemeinschaft ist bekannt, dass der Auftraggeber nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] Euro brutto für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung bei dem Bundesamt für Justiz anfordert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.