Sicherungsleistungen für SE Rostock-Berlin, Abschnitt Bahnhof Rostock-Bramow Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57720
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungsleistungen für SE Rostock-Berlin, Abschnitt Bahnhof Rostock-Bramow
Sicherungsleistungen für SE Rostock-Berlin, Abschnitt Bahnhof Rostock-Bramow;
2022-2023:
4.660 h Sicherungsaufsicht, 6.620 h Sicherungspersonal, Sichtbare Abgrenzung, Feste Absperrung, Automatisches Warnsystem, Signalisierung, Bahnerder, Schaltantragsteller, Helfer im Bahnbetrieb
2024-2025:
4.090 h Sicherungsaufsicht, 11.920 h Sicherungspersonal, Sichtbare Abgrenzung, Automatisches Warnsystem, Signalisierung, Bahnerder, Schaltantragsteller
Rostock-Bramow
Sicherungsleistungen zur Sicherung von Arbeitskräften zur Abwendung der Gefahren aus dem
Eisenbahnbetrieb bei Arbeiten in Gleisbereichen für Bauvorhaben SE Rostock-Berlin, Abschnitt Bahnhof Rostock-Bramow;
2022-2023:
4.660 h Sicherungsaufsicht
6.620 h Sicherungspersonale,
Sichtbare Abgrenzung, Feste Absperrung, Automatisches Warnsystem, Signalisierung, Bahnerder, Schaltantragsteller, Helfer im Bahnbetrieb
2024-2025:
4.090 h Sicherungsaufsicht,
11.920 h Sicherungspersonale,
Sichtbare Abgrenzung, Automatisches Warnsystem, Signalisierung, Bahnerder, Schaltantragsteller
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherungsleistungen für SE Rostock-Berlin, Abschnitt Bahnhof Rostock-Bramow
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.