Tunnelsanierung Tunnel Reicholzheim Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI33724
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Tunnelsanierung Tunnel Reicholzheim
Tunnelsanierung Tunnel Reicholzheim
Reicholzheim
- Gleisanpassung ca. 1.000 m (mehrfach)
- Tunnelinnenschale 542 m (Angaben aus LV; hier Position + Wert)
Fundamente Innenschale
Beton 1.300 m3
Stahl 150 t
Innenschale Beton 4.200 m3
Stahl 700 t
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Tunnelsanierung Tunnel Reicholzheim
Ort: Leinfelden-Echterdingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Reicholzheim
- Gleisanpassung ca. 1.000 m (mehrfach)
- Tunnelinnenschale 542 m (Angaben aus LV; hier Position + Wert)
Fundamente Innenschale
Beton 1.300 m3
Stahl 150 t
Innenschale Beton 4.200 m3
Stahl 700 t
Ort: Leinfelden-Echterdingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Land: Deutschland
NA 25 - Ausfallschicht aufgrund Umweltauflagen
Der AN bittet um Vergütung einer Ausfallschicht, welcher durch die nachträglich durch die UNB ausgesprochene Umweltauflage nicht genutzt werden konnte. Die UNB untersagte den Überbau von Bestandsentwässerungsschlitzen in der Bestandsinnenschale, bevor diesenicht durch die ÖBB auf Besatz überprüft wurden.