2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 28k Medienfreimachung Querbahnsteig Hbf München Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45224
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 28k Medienfreimachung Querbahnsteig Hbf München
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 28k Medienfreimachung Querbahnsteig Hbf München
München
Medienfreischaltung westliche Erweiterung:
Umverlegen diverser Medien: Neubau u. a. von einer Trafostation, einer Mittelspannungsanlage, einer
Sprinklerzentrale mit Tank, Sprachalarmierungsanlage (SAA), BKU - Raum, Heizzentrale, diverse Verteilungen.
Anschließende Umschaltung auf die neu errichteten Einbauten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Medienfreischaltung westliche Erweiterung:
Umverlegen diverser Medien: Neubau u.a. von einer Trafostation, einer Mittelspannungsanlage, einer Sprinklerzentrale mit Tank, Sprachalarmierungsanlage (SAA), BKU - Raum, Heizzentrale, diverse Verteilungen.
Anschließende Umschaltung auf die neu errichteten Einbauten.
Auf Grund eines zu geringen Drucks für die Löschwasserleitung muß eine Druckerhöhungsanlage gebaut werden Dies ist notwendig um den ursprünglichen Vertrag zu erfüllen
Diese Maßnahme war nicht absehbar, da erst nach Vergabe des Hauptauftrages die Notwendigkeit einer Druckerhöhung seitens SWM benannt wurde