Beschaffung von Dell Integrated Data-Protection-Appliance-Lösungen für die Steuerverwaltung des Landes Hessen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0036
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Dell Integrated Data-Protection-Appliance-Lösungen für die Steuerverwaltung des Landes Hessen
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung, die Konfiguration, den Rollout und den Betrieb von Dell Integrated Data-Protection-Appliance-Lösungen.
Die Orte der Leistungserbringung sind die derzeitigen und zukünftigen Standorte der HZD in Wiesbaden, Mainz und Hünfeld und die unter Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung in der Tabelle 1 aufgeführten derzeitigen und zukünftigen Standorte der Finanzämter.
Abschluss eines Rahmenvertrages von 5 Jahren zur Beschaffung von Dell Integrated Data-Protection-Appliance-Lösungen für die Steuerverwaltung des Landes Hessen
Dieser beinhaltet
Dell Integrated Data-Protection-Appliance-Lösungen
Backup mit globaler Deduplizierung in das Rechenzentrum der HZD (incl. Lizenzen,
Einrichtung / Konfiguration und weiteren erforderlichen Maßnahmen)
Zentrale Überwachungssoftware (Software inklusive Lizenzen, Einrichtung)
Dienstleistungen (Gewährleistung, Instandhaltung/Wartung, Instandsetzung, Software-Pflege, Beratung, Unterstützung)
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von [Betrag gelöscht] Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(Der Verweis auf die Ausschreibungsbestimmungen lässt sich systemseitig nicht löschen. Der Auftraggeber fordert in diesem Vergabeverfahren keine Nachweise über die Befähigung zur Berufsausübung.)
Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen.
• Art: Konzeption, Beschaffung, Rollout und Inbetriebnahme einer Data-Protection-Appliance-Lösung incl. globaler Deduplikation mit anschließendem Support und Überwachung im laufenden Betrieb
• Umfang: Mindestens 20 Data-Protection-Appliance Systeme an mehreren dezentralen Standorten incl. globaler Deduplikation auf ein oder mehrere zentrale Systeme
(Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform).
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe-und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Siehe Vergabevermerk Teil 1
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die von ihm im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions-und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung angefordert.
Die Vergabestelle weist die Bieter in den Vergabeunterlagen darauf hin, dass der
Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen können (§ 122 Abs. 3 GWB). Ebenso weist sie darauf hin, dass sie als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/7 vom 5. Januar 2016 akzeptiert.
Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB" und Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB") und Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014" .
Wirtschaftlichkeitsprüfung:
Bei der Bewertung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird folgende
Gewichtung festgelegt:
Preis Leistung
30% 70%
Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl, die nach der folgenden Formel errechnet wird:
Gesamtpunkte = Preispunkte × 0,3 + Leistungspunkte × 0,7
Sind die ermittelten Gesamtpunkte zweier Angebote identisch, erhält das Angebot mit dem niedrigeren Angebotspreis den Zuschlag. Ist auch dieser Wert identisch, so entscheidet das Los.
Preis (30%)
Der Preis ergibt sich aus der Gesamtsumme brutto (Gesamtkosten von Dienstleistung und Data Protection Systeme) aus dem Preisblatt.
Die Punkteberechnung erfolgt nach der logarithmischen Interpolationsmethode. Dabei erhält der günstigste Angebotspreis die maximale Punktzahl (105), die Angebote mit den nächst folgenden, höheren Preisen erhalten eine entsprechend geringere Punktzahl, wobei der Angebotspreis mit dem Zweifachen des günstigsten Angebotspreises stets noch die Hälfte der maximalen Punktzahl erhält. Durch die logarithmische Interpolation erhält jeder Angebotspreis einen relativen Punktwert. Die Nachkommastellen werden ab- bzw. aufgerundet.
Leistung - Kriterienkatalog (70%)
Die erreichte Leistungspunktzahl ergibt sich aus dem Kriterienkatalog (Datei "Kriterienkatalog"), wobei maximal 105 Punkte erreicht werden können.
Im Kriterienkatalog sind die Fragen jeweils mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten und werden entsprechend den dort angegebenen Bewertungen bepunktet.
Die Nichterfüllung eines Ausschlusskriteriums führt zum zwingenden Ausschluss des Angebotes aus dem weiteren Verfahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB (Einleitung, Antrag)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.