Realisierungswettbewerb Neubau der Hochschule für Gestaltung Offenbach Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0433-2022-0660
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Neubau der Hochschule für Gestaltung Offenbach
Die Hochschule für Gestaltung Offenbach (HfG) plant die Realisierung ihres neuen Campus im Hafenviertel Offenbach. Das Neubauvorhaben soll im Rahmen des Hochschulbauprogramms HEUREKA des Landes Hessens realisiert werden. Die Standortverlagerung verspricht markante Bauwerke mit Ausstrahlung auf
den multikulturellen und kreativen urbanen Kontext in Offenbach sowie der gesamten Metropolregion. Als Ort für neue künstlerische und gestalterische Ideen und Fragestellungen zukünftiger Generationen soll das Neubauvorhaben vor allem Ausdruck der Kunsthochschule des 21. Jahrhunderts sein. Innerhalb einer prozesshaften, robusten Architektur mit Werkstattcharakter sollen Raumgrößen und Proportionen so angeordnet werden, dass eine Nutzungsvielfalt, insbesondere durch Mehrfachnutzungen, ermöglicht wird. Einfach bespiel- und bearbeitbare Flächen im Innen- und Außenbereich sollen die Grundlage bilden für eine umfassend nutzbare Architektur aus Fassade, Boden, Wand und Decke. Der Klimaneutralität und Nachhaltigkeit des Gebäudekomplex HfG wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Ein Studierendenwohnheim ergänzt den Gesamtgebäudekomplex HfG auf dem Campus.
Das Raumprogramm umfasst ca. 14.300 m² NUF (1-7) mit Räumen für Lehre und Forschung, Ateliers, Studios, Werkstätten, Seminar- und Ausstellungsräume, Büros, Aula, Mensa, Bibliothek und Infrastruktur. Hinzu kommt ein Studierendenwohnheim mit 92 Wohneinheiten, das ca. 1.780 m² NUF (1-7) umfasst.
Die Hochbauten werden ergänzt durch ein Freianlagenkonzept, das dem Campusgedanken mit seinen unterschiedlichen Zonierungen und den Außenraumnutzungen entspricht. Für die Hochbauten und die Freianlagen soll ein interdisziplinärer nichtoffener einphasiger Realisierungswettbewerb durchgeführt werden.
Die Auftragsvergabe erfolgt im nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§ 14 (4) 8. VgV), an dem die Preisträger beteiligt werden, in Anlehnung an die RPW 2013. Die den Verhandlungen zugrunde zu legenden Zuschlagskriterien werden dem/den Preisträger:innen rechtzeitig mitgeteilt. Der vergebene Preis im Wettbewerb nach RPW 2013 wird dabei mit 30% berücksichtigt, eine Konkretisierung des Wettbewerbsergebnisses mit 20%. Das Preisgericht wird an der Vergabekommission beteiligt. Bei Beauftragung wird eine Kostenobergrenze formuliert, die in der weiteren Bearbeitung einzuhalten ist. Zur Einhaltung der Kostenobergrenze verpflichten
sich die Wettbewerbsteilnehmenden erforderliche Anpassungen oder kostensenkende Korrekturen in allen Planungsstadien vorzunehmen. Ein Abruf der LPH 2-8 § 34 bzw. § 39 HOAI, mindestens jedoch bis zu LPH 3, ist vorgesehen.
Die beabsichtigten Beauftragungen erfolgen vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung der Geldgeber und gemäß RBBau Vertragsmuster stufenweise.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert sind Architekt:innen und Landschaftsarchitekt:innen. Sollten die beiden Fachdisziplinen nicht in einem Büro vorhanden sein, können Bewerbergemeinschaften gebildet werden. Die Auswahl erfolgt bei Erfüllung der Mindestkriterien, sofern die Zahl der Bewerbenden die Höchstzahl der aufzufordernden Bewerbenden überschreitet, auf Basis nachfolgender qualitativer Auswahlkriterien. Der Auslober behält sich das Recht vor, für den Fall gleichwertiger Bewerbungen per Los zu entscheiden.
Bewerbergemeinschaften füllen die Bewerbungsbögen individuell unter Angabe der jeweiligen Funktion aus.
Die geforderten Referenzen können kumuliert werden.
III.1.10.1 Mindestkriterien.
III.1.10.1.1 Formale Mindestkriterien:
Die Bewerbung muss form- und fristgerecht eingehen. Der Auslober wendet die §§ 56 u. 57 VgV an;
III. 1.10.1.2) Mindestkriterien, die die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerbenden betreffen:
a) Eigenerklärungen bezüglich Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB,
Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
b) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue u. Mindestentgelt bei öffentl. Aufträgen nach d. Hessischen Vergabe-und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S.338.
c.) Eigenerklärung bezüglich EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem
Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine
d) Bestätigung der Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Architekt:in" bzw. "Landschaftsarchitekt:in" gem. § 75 Abs. 1, 3 VgV zu führen.
e) Eigenerklärung, dass keine Teilnahmehindernisse gemäß § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegen.
f) Nachweis über mind. 8 festangestellte Architekten:innen, Dipl.-Ing. Architektur, M.Sc., B.Sc. od. vergl. (einschl. Büroinhaber:innen).
g) Nachweis über mind. 2 festangestellte Landschaftsarchitekten:innen, Dipl.-Ing. Landschaftsa., M.Sc., B.Sc. od. vergl. (einschl. Büroinhaber:innen);.
h) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung jeweils für Architekt:in und Landschaftsarchitekt:in, Mindestdeckungssumme Personenschaden 3 Mio €, Sachschaden 5 Mio €.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Ziffer III. 1.10.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
III.1.10.1.3 Fachliche Mindestkriterien:
Planung von 3 Hochbaureferenzen (A-C) und 1 Freianlagenplanung (D), bei denen die folgenden Anforderungen erfüllt sein müssen:
i) Mind. eine Referenz A od. B und die Referenz D entsprechen mind. der Honorarzone IV (§35 bzw. §40 HOAI 2021 od. vergleichbar);
j) In mind. 1 Referenz A od. B und der Referenz D umfasst die referenzierte Tätigkeit mind. die LPH 2-4 sowie Teile von 5 (Leitdetails) und von 8 ("künstlerische Oberleitung") gem. HOAI oder vergleichbar;
k) Mind. 1 Referenz A od.B ist aus den Bereichen Kultur und Bildung;
l) Referenz D steht im Zusammenhang mit einem Gebäudeensemble (Projekte mit sich überlagernden Anforderungen von Erschließung und Aufenthaltsbereichen);
m) Mind 1 Hochbaureferenz (A od. B) und die Freianlage (Ref. D) müssen fertiggestellt sein, wobei die Fertigstellung nicht vor dem 1.1.2012 liegen darf;
n) Eine zusätzliche 'freie' Hochbaureferenz für z.B. ein experimentelles/temporäres Gebäude oder Innenraumgestaltung (Ref. C), aus dem die künstlerische Handschrift zu erkennen ist, ohne weitere Anforderungen;
o) Die Referenzen A,B,D müssen mind. bis zu LPH 4 abgeschlossen sein;
p) Die Referenzen A,B,D müssen innerhalb der letzten 10 Jahre (Stichtag Einsendeschluss Teilnahmeanträge) ausgeführt worden sein (Beendigung der referenzierten Tätigkeit im Referenzzeitraum ist ausreichend);
q) Die Referenzprojekte sind auf den beizufügenden Projektdatenblätter zu beschreiben und ergänzend bspw. mit Lageplan, bei Ref. A,B,C mit einem typischen Grundriss und in Zeichnungen oder Fotos in einem Projektblatt (1 DIN A4 quer) in ihrem Umfeld darzustellen.
Architekten:innen und Landschaftsarchitekten:innen in zwingender Arbeitsgemeinschaft. Sind beide Fachdisziplinen nicht ein einem Büro vorhanden, können Bewerbergemeinschaften gebildet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die eingehenden Arbeiten werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
- Städtebau und Qualität der Gesamtkonzeption
- Architektur- und Gestaltungsqualität
- Gebrauchs- und Nutzungsqualitäten
- Leistungs- und Programmerfüllung mit Einhaltung der gewünschten Flächenvorgaben und der Anordnung bzw. der konzeptionellen Integration der in der Aufgabe benannten Bausteine
- Realisierungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahme, insbesondere die Einhaltung des festgelegten Kostenrahmens
- Nachhaltigkeit
- Energieeffizienz
- Barrierefreiheit
Die genannte Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu gewichten und zu differenzieren.
Für den Wettbewerb nach RPW 2013 stellt der Auslober nach Abschluss der Bearbeitung eine Wettbewerbssumme von Euro 677.000,00 € (brutto, inkl. der derzeit gültigen MwSt. von 19%) zur Verfügung. Es ist folgende Aufteilung vorgesehen:
1. Preis 130.000,00 €
2. Preis 100.000,00 €
3. Preis 60.000,00 €
4. Preis 40.000,00 €
5. Preis 27.000,00 €
Anerkennung/en 20.000,00 €
Jeder Teilnehmende, der beurteilungsfähige Arbeiten einreicht, erhält ein Bearbeitungshonorar von 12.000,00 € (Summe bei 25 Teilnehmern = 300.000,00 €).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Fortführung von III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmenden:
Qualitative Auswahlkriterien:
Erfüllen mehr Bewerbende die Mindestkriterien, als zum Wettbewerb zugelassen werden sollen, entscheidet der Auslober anhand folgender Auswahlkriterien und mithilfe eines Punktesystems über die Zulassung zur Teilnahme:
Der Auslober entscheidet anhand der architektonisch-städtebaulichen, lanschaftsplanerischen Qualität des/der Referenzprojekts/e (III.1.10.1.2) auf Grundlage der Projektblätter mithilfe eines Punktesystems über die Zulassung zur Teilnahme. Die Beurteilung erfolgt in einer Gesamtschau der eingereichten Referenzen durch
ein Auswahlgremium des Auslobers mit Beratung durch von dem Auslober unabhängige:n Architekt:in und Landschaftsarchitekt:in (Beratende). Die Beurteilung erfolgt durch Zuordnung in eine der nachfolgenden Bewertungsstufen: Zu erwarten ist kein Beitrag = 0 P, ein ausreichender = 25 P, ein befriedigender = 50 P, ein guter = 75 P oder ein sehr guter Beitrag = 100 P. Jedes Mitglied des Auswahlgremiums erhält eine Stimme und vergibt Punkte in einer der 5 Bewertungsstufen. Jede Stimme zählt gleichwertig, d. h. der Auslober macht sich die Beurteilung der Beratenden zu Eigen. Ergebnis der Bewertung ist der Mittelwert der Bewertungen. Darstellungsmängel in den Referenzunterlagen können zu Minderbewertungen führen.
VI.3.2) Fortführung von III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen
sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt:in od. Landschaftsarchitekt:in zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt:in od. Landschaftsarchitekt:in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein/e bevollmächtigte/r Vertreter:in der juristischen Person und der/die Verfasser:in der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]