Rechtsberatungsleistungen KVV Referenznummer der Bekanntmachung: VE0719_
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 065-171014)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE73 Kassel
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kvvks.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rechtsberatungsleistungen KVV
Die Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH (KVV) ist eine Unternehmensholding der Stadt Kassel, in der die Stadt 1987 ihre Versorgungsunternehmen zusammengefasst hat. Die KVV will ein neues Verwaltungszentrum an ihrem Standort Königstor 3-13 in Kassel bauen. Geplant sind die Revitalisierung und der Neubau der KVV. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die gesamte juristische Begleitung für das geplante Projekt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Alle Bedingungen zur Teilnahme sind der Anlage A zu entnehmen.
Zulassung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Die KVV stellt potenziellen Bewerbern eine Anlage A zur Verfügung, die als Eignungsformular mit weiteren Vorgaben dient. Die Bewerber können diese Anlage A auf der elektronischen Vergabeplattform (siehe oben I.3.) abrufen. Die Anlage A enthält für den Teilnahmewettbewerb Ausschlusskriterien, die zwingend einzuhalten sind, sowie Vorgaben zu den Bewertungskriterien. Anhand der Bewertungskriterien, die allen Bewerbern in der elektronisch abrufbaren Bewertungsmatrix im Teilnahmewettbewerb zur Anlage A transparent bekanntgegeben werden, trifft die KVV die Auswahl der Bewerber, mit denen sie das Verhandlungsverfahren fortsetzen will.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
- Die Zuverlässigkeit des Bewerbers muss vorliegen;- Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 10 Mio. muss vorliegen bzw. alternativ die Bereitschaft, die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben im Auftragsfall aufzustocken.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Für die Wertung der Teilnahmeanträge nach den Bewertungskriterien sind die Referenzen und die Berufserfahrung der Projektleitung und Stellvertretenden Projektleitung des Bewerbers entscheidend. Die Einzelheiten dazu sind der elektronisch abrufbaren Anlage A sowie der zugehörigen Bewertungsmatrix im Teilnahmewettbewerb zur Anlage A zu entnehmen. Außerdem erhalten die Bewerber in den Dokumenten weitere Informationen, beispielsweise zur Beteiligung von Bewerbergemeinschaften sowie zur Einbindung von Nachunternehmern.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Über folgende Mitglieder muss das Projektteam des Bewerbers verfügen: Mindestens kompetente Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen (bzw. für Steuerrecht alternativ auch Steuerberater/Steuerberaterinnen) mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung für folgende Rechtsgebiete: Vergaberecht, Vertragsrecht, Privates Baurecht, Öffentliches Baurecht, Verwaltungsrecht, Versicherungsrecht, Insolvenzrecht, Steuerrecht, Strafrecht (Korruptions- und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen). Mehrfachnennungen zu den einzelnen betroffenen Rechtsgebieten sind zulässig.Über folgende Referenzen muss der Bewerber mindestens verfügen:Mindestens 3 Referenzen über wesentliche Rechtsberatungsleistungen (mindestens Vergaberecht und privates Baurecht) für öffentliche Auftraggeber bei Bauprojekten aus den letzten 3 Jahren mit einem jeweiligen Mindestprojektgesamtvolumen von 75 Mio. Euro (brutto).
Eine qualifizierte Rechtsberatung hat über die gesamte Projektlaufzeit zu erfolgen.
Die KVV schließt mit der Rechtsanwaltskanzlei einen Rahmenvertrag mit einer maximalen Laufzeit von 8 Jahren. Aufgrund der langen Projektlaufzeit mit einer Kontinuität der Rechtsberatungsleistungen sowie der Vermeidung etwaiger Schnittstellenrisiken bei Haftungsfragen etc. ist diese längere Laufzeit unbedingt erforderlich.
"Keine Angabe"
Die KVV weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Kalendertagen gerügt hat,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen jeweils benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.