Gleichrichterunterwerk (GUw) Halensee, Bauüberwachungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI56230
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Gleichrichterunterwerk (GUw) Halensee, Bauüberwachungsleistungen
Gleichrichterunterwerk (GUw) Halensee, Bauüberwachungsleistungen für das Gleichrichterunterwerk der Betriebszentrale Halensee
Die zu überwachenden Baumaßnahmen Grunderneuerung Gleichrichterunterwerk (GUw) Halensee beinhaltet die Grunderneuerung des Gebäudes einschließlich der technischen Ausrüstung S-Bahnstrom. Während der Bauarbeiten bleibt das GUw in Betrieb. Der Umbau erfolgt in mehreren Baustufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gleichrichterunterwerk (GUw) Halensee, Bauüberwachungsleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.