AOF Bodenbeschichtungsarbeiten BA3+BA4.1+BA4.2 Referenznummer der Bekanntmachung: 25-2022-00129
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 69-212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
AOF Bodenbeschichtungsarbeiten BA3+BA4.1+BA4.2
Bodenbeschichtungsarbeiten in der Alten Oper Frankfurt
Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt die brandschutztechnische Gesamtsanierung der Liegenschaft "Alte Oper, Konzert- und Kongresszentrum, Opernplatz, Frankfurt am Main". Diese wird in einzelnen Bauabschnitten umgesetzt.
Inhalt der Ausschreibung sind Bodenbeschichtungsmaßnahmen der Bauabschnitte 3, 4.1 und 4.2.
Die Ausführungszeiträume der Bauabschnitte 2- 3 sind wie folgt:
BA 3: Theaterferien 2022 vom 18. Juli bis 10. September
BA 4.1, 4.2: 09 / 2021 - 09 / 2023
BA 3 und 4.2 liegen innerhalb der 8 Wochen Theaterferien, die jedes Jahr für die baulichen Maßnahmen zur Verfügung stehen. Diese dürfen unter keinen Umständen durch bauliche Verzögerungen oder Bestellfristen überschritten werden.
Für die Arbeiten ist seitens des AN aufgrund des engen Zeitrahmens ein 2-Schichtbetrieb von 6-22h einzukalkulieren.
Die Arbeiten finden im bespielten Konzerthausbetrieb in den Theaterferien statt, es laufen jedoch weiterhin Besprechungen, Proben und Restaurantbetrieb.
Die Durchführung der Arbeiten mit Zuwegung über das hausinterne Transportpodium muss sich nach den Nutzern richten. Die Firmen sind in der Verantwortung, sich mit den Gebäudenutzern hinsichtlich der Durchführung von lärmintensiven Arbeiten zeitlich abzustimmen. Zeitgleich finden weitere Sanierungsarbeiten im Rohbau, in diversen Innenausbau-Gewerken sowie im Bereich TGA und ELT statt.
Die zu vergebenden Leistungen umfassen im Wesentlichen Bodenbeschichtungsarbeiten:
E01: Untermaschinerie Mozartsaal
Altbeschichtung waagerechte Flächen reinigen und schleifen: 90,000m2
Hohlkehle: 45,000m
Kratzspachtel auf waagerechten Flächen: 90,000m2
Grundierung+Beschichtung waagerechte Flächen: 90,000m2
Oberflächenmattierung R10: 90,000m2
E02: Flure und allg. Nebenräume
Altbeschichtung reinigen und schleifen: 100,000 m2
Altbeschichtung Treppenstufen reinigen und schleifen: 29,000m
Altbeschichtung Schmutzband reinigen und schleifen: 150,000m
Ermittlung Haftzugfestigkeit: 8,000St
Bestimmung Restfeuchte: 8,000St
Kratzspachtel 0,5-1,0 mm: 100,000m2
Kratzspachtel >1-5 mm: 20,000m2
Kratzspachtel >5-10 mm: 10,000m2
Kleinflächen ausstemmen und vermörteln, bis 1,0 m²: 10,000St
Reparatur von Rissen: 10,000m
Diverse Löcher ausmörteln und ausgleichen: 15,000St
Türschwellen ausspachteln und 2x versiegeln: 10,000m
Grundbeschichtung Nebenräume: 100,000m2
Grundbeschichtung Schmutzband: 110,000m
Beschichtung Nebenräume: 100,000m2
Beschichtung Schmutzband: 110,000m
Beschichtung Boden mit Dispersionslack, Flure: 100,000m2
Beschichtung Tritt- und Setzstufen mit Dispersionslack, Flure: 29,000m
Schmutzband, staubbindender Anstrich, Flure: 150,000m
E5: Untermaschinerie Albert Mangelsdorf Foyer
Altbeschichtung waagerechte Flächen reinigen und schleifen: 55,000m2
Altbeschichtung senkrechte Flächen reinigen und schleifen: 15,000m2
Hohlkehle: 35,000m
Kratzspachtel auf waagerechten Flächen: 55,000m2
Grundierung+Beschichtung waagerechte Flächen: 55,000m2
Grundierung+Beschichtung senkrechte Flächen: 15,000m2
Oberflächenmattierung R10: 55,000m2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).