Trockenbauarbeiten 2.BA und 3.BA Referenznummer der Bekanntmachung: GFP-2022-0001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.darmstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trockenbauarbeiten 2.BA und 3.BA
Trockenbauarbeiten 2.BA und 3.BA
Vogelsbergstraße 46
64289 Darmstadt
Deutschland
Projektbeschreibung:
Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt (IDA) plant die Sanierung der Schulgebäude B, C, D, E und G der Ernst-Elias-Niebergall Schule in Darmstadt. Das Baufeld befindet sich in einem Mischgebiet. Die Schulanlage gliedert sich in 5 Gebäudebauteile, welche in 3 Bauabschnitten zu sanieren sind:
— 1. Bauabschnitt (1. BA): Bauteil E;
— 2. Bauabschnitt (2. BA): Bauteil C, D und B;
— 3. Bauabschnitt (3. BA): Bauteil G.
Die Leistungen des AN Trockenbau finden hierbei im 2. und 3. Bauabschnitt statt. Alle umliegenden Gebäude sowie Teile des Schulhofs werden während der Sanierungsmaßnahmen in Nutzung bleiben. Eine Gefährdung Dritter, wie z. B. der Schüler und des Lehrpersonals, muss jederzeit ausgeschlossen werden. Aufgrund des sensiblen Schulumfelds ist dem Umgebungsschutz sowie dem Lärm- und Staubschutz besondere Priorität beizumessen.
Hauptmassen der ausgeschriebenen Trockenbauarbeiten:
Wandkonstruktionen:
- 135 m2 Vorsatzschalen raumhoch, 2-lagig beplankt, Gipsplatten
- 10 m2 Vorsatzschalen brüstungshoch, 2-lagig beplankt, Gipsplatten
- 50 m2 Vorsatzschalen raumhoch, 2-lagig beplankt, Zementbauplatten
- 60 m2 Trennwand, 2-lagig beplankt, Gipsplatten
- 40 m2 Trennwand, 2-lagig beplankt, Zementbauplatten
Schallschutzelemente:
- 50 m2 Akustikwandpaneelsysteme
- 120 m2 Akustikwandbekleidungen aus Holzwolleplatten
Deckenkonstruktionen:
- 70 m2 Unterdecken, flächig, glatt, 1-lagig beplankt, Gipsplatten
- 925 m Unterdecken, in Streifen (Randfries), 1-lagig beplankt, Gipsplatten
- 530 m2 Rasterdecken, geschlitzt, Gips-Schlitzplatten
- 460 m2 Unterdecken, flächig, gelocht, 1-lagig beplankt, Gipsplatten
- 90 m2 Unterdecken, flächig, glatt, freigespannt, 1-lagig beplankt, Gipsplatten
- 50 m2 Unterdecken, flächig, glatt, freigespannt, 1-lagig beplankt, Zementbauplatten
- 375 m2 Rasterdecken, Glaswolleplatten
Unternehmen müssen sich eigenverantwortlich auf der angegebenen Internetseite Ziffer I.3) über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trockenbauarbeiten 2.BA und 3.BA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Babenhausen
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64832
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60594
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.service.hessen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rü-
gen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber
zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-
beschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§
134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).