Hamburg-Altona; OLA Abzw. Rainweg/Lgf VP 6.4.8 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52223
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Hamburg-Altona; OLA Abzw. Rainweg/Lgf VP 6.4.8
VP 6.4.8 Los 1 OLAAbzw. Rainweg
VP 6.4.8 Los 1 OLA
Abzw. Rainweg
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
VP 6.4.8 Los 1 OLA Abzw. Rainweg
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VP 6.4.8 Los 2 OLA
Bf H-Langenfelde
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
VP 6.4.8 L1 - VÄA 32 - Schwellenwechsel W28, 29, 38
Im Zusammenhang mit der Maßnahme wurden vom AN OLA Begleitarbeiten zu einem Schwellenwechsel durchgeführt.Der AN ist damit beauftragt, auf demselben Baufeld OLA-Arbeiten durchzuführen. In diesem Zusammenhang erfolgen die Begleitarbeiten anden genannten Weichen. Die Beauftragung eines weiteren ANs würde sowohl zeitlich als auch logistisch den Schwellenwechsel und die davonabhängigen Maßnahmen gefährden. Die Maßnahmen sind technisch nicht voneinander zu trennen.Ein zusätzlich beauftragter AN, welcher die OLA-Begleitarbeiten vornehmen würde, würde sich negativ auf die Logistik und den Bauablauf indem Baubereich auswirken. Zudem würde das zusätzliche Einplanen und Anfahren von Personal und Gerätschaften Mehrkosten mit sichziehen, die als unverhältnismäßig zu bewerten sind.