AV-Medientechnik Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2021-0053
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
AV-Medientechnik
Lieferung, Installation und Wartung audiovisueller medientechnischer Hard- und Softwarekomponenten an die Standorte der KfW in Frankfurt am Main, Berlin und Bonn.
An ihren Standorten in Frankfurt am Main, Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils einen Teil ihrer Räumlichkeiten mit audiovisueller Kommunikationstechnik neu ausstatten bzw. die vorhandene Medientechnik modernisieren.
Der Auftragnehmer wird hierzu auf rahmenvertraglicher Basis für die KfW tätig. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird er mit der KfW Einzelaufträge über die nachfolgenden Leistungen abschließen:
(1)
Verkauf und Lieferung audiovisueller Kommunikationstechnik-Komponenten (Hard- und Software).
(2)
Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) sowie betriebsfertige Übergabe der geliefertem Medientechnik in die vorhandene medientechnische Infrastruktur in den KfW- Räumlichkeiten.
(3)
Umbau bzw. Modernisierung von in den KfW-Räumen bereits vorhandener Medientechnik.
(4)
Prüfung, Wartung und ggfs. Instandsetzung vorhandener sowie neu gelieferter Medientechnik (Hard- und Software).
(5)
Dienstleistungen der Projektkoordination und technischen Beratung, enge Abstimmung mit den beteiligten Abteilungen der KfW, insbesondere: Der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den jeweils projektbeteiligten Fachbereichen und dem Fachplaner.
Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der vorgenannten Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten.
Da die KfW zur Steuerung ihrer audiovisuellen Kommunikationstechnik ein Management-, Monitoring- und Support-System (MMS-System) der Firma Crestron einsetzt, müssen alle mit audiovisueller Kommunikationstechnik ausgestatteten Räume umfassend in dieses MMS-System integrierbar sein. Aus diesem Grund hat der Auftragnehmer, soweit er Steuerungssysteme und Bild- und Tonübertragungssysteme liefert, ausschließlich Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden.
UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW Bankengruppe integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein.
Nähere Einzelheiten zu den geschuldeten Leistungen sind der ausführlichen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Nach Ziff. 6.2 der vorliegend ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ist die KfW berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Rahmenvereinbarungspartner zumutbaren Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das in Abschnitt II.1.5) dieser Bekanntmachung mitgeteilte geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung von ca. [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer auf maximal das Doppelte zu erhöhen, wenn:
(a)
dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist, oder
(b)
für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen, oder
(c)
grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über die Raumnutzung und Raumkonzepte (z.B. Flexspace) Änderungen in der Beschaffenheit (Größe, Zuschnitt, Anzahl) und der medientechnischen Ausstattung der Räumlichkeiten der KfW zur Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht, oder
(d)
eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
(1)
Der Auftragnehmer erkennt den Inhalt der Lastenhefte 1-8 an, die verbindlicher Bestandteil der Leistungsbeschreibung sind.
(2)
Der Auftragnehmer sichert zu, dass die von ihm gelieferten Bildschirmständer elektromotorisch höhenverstellbar sind, so dass die Bildschirme auch von Rollstuhlfahrern genutzt werden können (Rollstuhlgerechte Bildschirmständer).
(3)
Der Auftragnehmer sichert zu, dass das Design und die damit verbundene Programmierung der von ihm gelieferten Touchpanel sich hinsichtlich des Aspekts der Barrierefreiheit bestmöglich an den Vorgaben aus Kapitel 9.1 des Lastenheftes „Programmierung“ orientieren (Barrierefreie Touchpanel).
(4)
Der Auftragnehmer sichert zu, dass die von ihm gelieferten Bildwiedergabesysteme und Beschallungssysteme jeweils so dimensioniert sind, dass sie barrierefrei sind (Barrierefreie Bildwiedergabe- und Beschallungssysteme).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
AV-Medientechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]