KiTa-Verpflegung Referenznummer der Bekanntmachung: 6095-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wölfersheim
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61200
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.woelfersheim.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60322
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leinemann-partner.de
Abschnitt II: Gegenstand
KiTa-Verpflegung
Lieferung der Mittagsverpflegung in den Kindertagesstätten der Gemeinde Wölfersheim
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Auftraggeberin ist die hessische Gemeinde Wölfersheim. Sie plant mit diesem Vergabeverfahren die Beschaffung der Mittagsverpflegung für die örtlichen Kindertagesstätten.
Am Mittagessen nehmen ca. 43.554 Personen pro Jahr teil, dies entspricht etwa 173 Essen pro Tag. Diese Zahlen ergeben sich aus den von den Eltern angemeldeten Mittagessen.
Die Angaben über den voraussichtlichen, täglichen Lieferumfang begründen keinen Anspruch des Bieters auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Jegliche Änderungen, insbesondere aber wesentliche Änderungen in Höhe von 10 % oder mehr gegenüber der angegebenen Anzahl der voraussichtlich täglich durchschnittlich, bereitzustellenden liefernden Essensportionen, werden dem Bieter möglichst frühzeitig mitgeteilt.
Wenn nicht vier Monate vor Vertragsende durch den Bieter oder Auftraggeber schriftlich gekündigt wird, verlängert die Vertragslaufzeit sich um ein weiteres Jahr. Die Vertragsdauer wird auf höchstens vier Jahre festgesetzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Nachweis Berufs- oder Handelsregisterauszug
Je nach Rechtsform des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, ist entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung zu belegen. Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigung oder Erklärung über die Berufsausübung in Anhang XI Richtlinie 2014/24 EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG aufgeführt.
• Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Anmerkung: Eine einfache Eigenerklärung über die erzielten Umsätze ausreichend. Eine Mindesthöhe wird nicht verlangt.
• Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (spezifischer Umsatz) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (vergleichbar: Lieferung von Verpflegung von KiTas anerkannt)
Anmerkung: Eine einfache Eigenerklärung über die erzielten Umsätze ausreichend. Eine Mindesthöhe wird nicht verlangt.
• Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung
Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden von mindestens 5 Millionen und Sach- und Vermögensschäden von 2 Millionen Euro. Im Auftragsfall ist die Police für Personenschäden pro Schadensfall von 5 Millionen und Sach- und Vermögensschäden von 2 Millionen Euro vorzulegen.
• Nachweis Lieferzyklus
Hier ist die Darlegung der Einhaltung der maximalen Warmhaltezeiten nach dem Cook-and-Hold Verfahren sowie die Fahrtwege und deren Dauer, die Häufigkeit und der Zeitpunkt der jeweiligen Anlieferung zu dokumentieren.
• Nachweis Eigenerklärung Fachkräfteanteil:
Der Nachweis über den Fachkräfteanteil muss eine schriftliche Aufstellung aller Mitarbeiter mit Namen, Vornamen, Funktion, Dauer der Betriebszugehörigkeit und Qualifikation enthalten. Eigenerklärung liegt den Vergabeunterlagen bei.
• Nachweis Eigenerklärung Bestellverfahren
• Nachweis Eigenerklärung Anlieferung von Warmhaltezeiten
• Nachweis Eigenerklärung aus ökologischem Anbau
• Tariftreueerklärung nach HVTG
• Nachweis eines Verpflegungskonzepts:
Der Bieter legt ein Konzept zur Umsetzung des ausgeschriebenen Verpflegungsangebotes vor.
Folgende Punkte sind darin zu beschreiben:
- wie spezifisch wird auf die Verpflegung von Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren eingegangen?
- Steigerung der Attraktivität des Essens – insbesondere durch die Menü-Auswahl und die optische Gestaltung;
- Mitwirkungsmöglichkeiten der Kita;
- wie erfolgt die Überprüfung des Qualitätsmanagements:
- werden Maßnahmen zur Überprüfung der Qualität durchgeführt?
- mit welchen Maßnahmen bzw. welchen Konzepten wird die Leistung während der gesamten Ausführungszeit gesichert und optimiert?
• Nachweis Hygienekonzept
Das Hygienekonzept hat folgende Mindestinhalte:
- Ein betriebliches Qualitätssicherungs- beziehungsweise Hygienekonzept nach HACCP ist erforderlich und nachzuweisen (Hygienekonzept)
- Es gelten die gesetzlichen Vorgaben laut Verordnung (EG) 852/2004 und Infektionsschutzgesetz (IfsG).
- Die Einhaltung der hygienischen Bestimmungen muss in Form von regelmäßigen Kontrollen durch einen professionellen Dritten der Lebensmittelüberwachung überprüft werden.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche Hygienevorschriften einzuhalten und die Ergebnisse von Kontrollen nach Aufforderung an den Auftraggeber weiterzuleiten.
• Nachweis EU-Zertifizierung:
EU-Zertifizierung nach HACCP und/oder ISO 2200
• Nachweis 2 vergleichbare Referenzprojekte:
Vorlage 2 Referenzen über „vergleichbare Leistungen“,
Als vergleichbar wird anerkannt: Verpflegung von Kindern in Tageseinrichtungen (Erklärung mit Angaben zum Auftraggeber nebst Kontaktdaten, Auftragsvolumen, Art der Leistung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.