Gesundheitsmaßnahme - Jobcenter Gießen Referenznummer der Bekanntmachung: 96-08-560-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35398
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jobcenter-giessen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35394
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lkgi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gesundheitsmaßnahme - Jobcenter Gießen
Gesundheitsmaßnahme / Maßnahme zur Eignungsfeststellung und Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Jobcenter Gießen Lahnstraße 59 35398 Gießen
Gegenstand der Maßnahmekombination ist die dauerhafte berufliche Eingliederung durch eine intensive Aktivierung in Form von begleitenden, individuellen und bedarfsorientierten Hilfen und Beratungen bei allen Fragen bezüglich des Integrationsprozesses und darauf aufbauend die kurzfristige bzw. langfristige Vermittlung in eine Ausbildung bzw. versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 SGB III. Bei erfolgter Vermittlung ist die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III durch den Auftragnehmer anzustreben. Für die Einzelheiten wird auf die in der Anlage beigefügte Leistungsbeschreibung Bezug genommen.
Die Maßnahme beinhaltet zwei Optionszeiträume:
1. Optionszeitraum: 15.08.2023 - 13.11.2024
2. Optionszeitraum: 15.08.2024 - 13.11.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular.
Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular.
Es sind Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Aufträge in den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben. Hierfür stellen die Vergabeunterlagen ein Formular bereit. Es ist mindestens eine Referenz zu nennen. Zusätzliche Bescheinigungen des/der genannten Auftraggeber sind erwünscht.
Es bestehen spezielle Anforderungen an das eingesetzte Personal sowie die zur Verfügung zu stellenden Räumlichkeiten. Die Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren und Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Das Verfahren wird über die vom Landkreis Gießen genutzte elektronische Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de, abgewickelt. Es ist daher für alle interessierten Bieter unabdingbar, dass im Projektraum eingestellte Informationen regelmäßig eingesehen werden. Um automatische Nachrichten des Systems zu empfangen, z.B. bei Änderung der Vergabeunterlagen oder beantworteten Bieterfragen, müssen sich Bieter auf der Plattform registriert und für das Verfahren freigeschaltet haben. Das gleiche gilt für die Nutzung der elektronischen Angebotsabgabe.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY5YRVG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht..
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland