Betrieb Stadtbus Referenznummer der Bekanntmachung: 3204-010/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb Stadtbus
Die Leistungen umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet der Stadt Ober-Ramstadt auf den Linien OR1 und OR2.
Die Leistung kann in einem durchschnittlichen Kalenderjahr ohne Samstagsverkehr mit ca. 44.176 Nkm p a. und gerundeten 2.648 Fahrplanstunden p.a. sowie 1 Fahrzeug (Midibus) erbracht werden.
Für den Fall der Optionsziehung hinsichtlich des Samstags-Verkehrs durch den Auftraggeber kann die Leistung in einem durchschnittlichen Kalenderjahr inklusive Samstagsverkehr mit ca. 45.612 Nkm p.a. und gerundeten 2.800 Fahrplanstunden p.a. sowie 1 Fahrzeug (Midibus) erbracht werden.
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über www.subreport.de/E14392171 zur Verfügung gestellt! ACHTUNG! Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen. Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters!
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Teilnahmeantrag/Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de
Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter: http://www.ladadi.de/ausschreibungen
Stadt Ober-Ramstadt -Linienbündel Ober-Ramstadt-
Die Leistungen umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet der Stadt Ober-Ramstadt auf den Linien OR1 und OR2.
Die Leistung kann in einem durchschnittlichen Kalenderjahr ohne Samstagsverkehr mit ca. 44.176 Nkm p a. und gerundeten 2.648 Fahrplanstunden p.a. sowie 1 Fahrzeug (Midibus) erbracht werden.
Für den Fall der Optionsziehung hinsichtlich des Samstags-Verkehrs durch den Auftraggeber kann die Leistung in einem durchschnittlichen Kalenderjahr inklusive Samstagsverkehr mit ca. 45.612 Nkm p.a. und gerundeten 2.800 Fahrplanstunden p.a. sowie 1 Fahrzeug (Midibus) erbracht werden.
Ausführungszeit: 11.12.2022 – 11.12.2027
Verlängerungsoption: Einmalig bis zum 09.12.2028
Vertragsstrafen und Sicherheiten sind dem Verkehrsvertrag zu entnehmen dieser ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Verlängerungsoption: Einmalig bis zum 09.12.2028
Die Ausführungsfristen, Sicherheiten und die Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten.
ACHTUNG: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1 Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind:
• zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und Handwerksrolle (PQ oder FB 124)
• zu Insolvenzverfahren und Liquidation (PQ oder FB 124)
• dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde (PQ oder FB 124)
• zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (PQ oder FB 124)
• zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (PQ oder FB 124)
• zu Berufsverboten oder Gewerbeuntersagung (PQ oder FB 124)
• ./.
1.2 Nachweise, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
• Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
1.3 Erklärungen, die auf gesondertes Verlangen abzugeben sind:
• der Zahl, der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (PQ oder FB 124)
• ./.
1.4 Nachweise, die auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind:
• Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
• ./.
2.1 Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind:
• zum Umsatz in den letzten drei abge¬schlossenen Geschäftsjahren (PQ oder FB 124)
• ./.
2.2 Nachweise, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
• Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen.
• Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, so ist die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Wird die Gewerbesteuer nicht durch die Gemeinde erhoben, sondern durch andere Behörden (z.B. Finanzamt), so muss die zuständige Behörde die diesbezügliche steuerliche Bescheinigung erteilen.
Sollte der Bieter von der Gewerbesteuer befreit sein, so muss ein unabhängiger Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer die Befreiung von der Gewerbesteuer bestätigen. Eine gesonderte Bescheinigung der zuständigen Behörde ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen.
• ./.
2.3 Erklärungen, die auf gesondertes Verlangen abzugeben sind:
• ./.
2.4 Nachweise, die auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind:
• eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
• ./.
3.1 Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind:
• dass das Unternehmen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen erbracht hat (PQ oder FB 124)
• dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (PQ oder FB 124)
• ./.
3.2 Nachweise, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
• Angabe von erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise -Verkehre, auch keine Flughafenvorfeld-/ Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG, diese werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem genannten Termin zur Angebotsabgabe.
• Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. Hierzu Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
In Deutschland: Bescheinigung der zuständige Industrie-und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
• ./.
3.3 Erklärungen, die auf gesondertes Verlangen abzugeben sind:
• für 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung
• ./.
3.4 Nachweise, die auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind:
• ./.
Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 20.07.2021 findet Anwendung.
Vertragsstrafen und Sicherheiten aus dem Verkehrsvertrag sind zu beachten, dieser ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Submissionsstelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Trakt 5, 1. OG
Jägertorstraße 207
64289 Darmstadt
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unterlagen die für die Angebotsprüfung erforderlich sind: siehe Ziffer III.1.1 bis III.1.3
1. Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
• 633 EU Angebotsschreiben ZAvS
• Preisblätter B1 und B2 (Es sind zwingend beide Preisblätter auszufüllen)
• 124 Eigenerklärungen zur Eignung ZAvS (sofern nicht präqualifiziert) oder EEE
• Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
(sofern nicht bereits in einem Präqualifikationsregister hinterlegt)
• 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (sofern gebildet)
• ./.
2. Unterlagen, die auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind:
• Urkalkulation
• Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
• Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
• ./.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB:
Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, ist dieser Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Auch Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gegenüber dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen.
Bei Rügen wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bzw. eines Angebots (§134 GWB) ist wegen der Versendung der Information auf elektronischem Weg eine Frist von 10 Kalendertagen, beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]