Betreibervertrag für das Ankunftszentrum Kestnerschule Wetzlar Referenznummer der Bekanntmachung: 22-Betrieb-KS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lahn-dill-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreibervertrag für das Ankunftszentrum Kestnerschule Wetzlar
Abschluss eines Dienstleistungsvertrags über den Betrieb des Ankunftszentrums für Flüchtlinge aus dem ukrainischen Kriegsgebiet in der Kestnerschule Wetzlar.
Kestnerschule, 35576 Wetzlar
Abschluss eines Dienstleistungsvertrags über den Betrieb des Ankunftszentrums für Flüchtlinge aus dem ukrainischen Kriegsgebiet in der Kestnerschule Wetzlar.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises wurde durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (Einsatzbefehl vom 18.03.2022) dazu aufgefordert, schnellstmöglich eine kommunale Notunterkunft für bis zu 1.000 Personen einzurichten.
Das Ankunftszentrum musste ebenso schnell errichtet und betriebsbereit sein, da die Geflüchteten von dort in die Notunterkünfte verteilt werden. Um den Betrieb und die Versorgung schnellstmöglich sicherzustellen, ist die Einhaltung der regulären Fristen nicht möglich gewesen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betreibervertrag für das Ankunftszentrum Kestnerschule Wetzlar
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35578
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)