Beratungsleistungen für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hzd.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistungen für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
Beratungsdienstleistungen für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
Beratungsdienstleistungen für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen für das Projekt „Weiterentwicklung und Verbesserung des SAP PM für den BUKR 2593“.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des GWB gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach vorstehender Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen wurde. Unternehmen, die der Auffassung sind, durch die beabsichtigte Vergabe in ihren Rechten verletzt zu sein, können dies im wegen des Nachprüfungsverfahrens geltend machen, das innerhalb
von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,bei der unter VI.4.1 genannten Stelle zu beantragen ist.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Vertragsverlängerung um 9 Monate für Beratungsleistungen im Projekt "Weiterentwicklung und Verbesserung des SAP PM für den BUKR 2593".
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Land: Deutschland
Erstmalige Verlängerung und Erhöhung des Auftragsvolumens für Beratungsleistungen zu dem o.g. Projekt.
Der Beginn des Projekts musste im März 2020 verschoben werden auf Oktober 2020. Anschließend kam es wiederholt zu Terminverschiebungen und Verzögerungen aufgrund der Corona-Pandemie, so dass bis zum ursprünglich vorgesehenen Ende der Vertragslaufzeit das Projekt nicht abgeschlossen werden konnte. Um das Projekt abschließen zu können, ist eine Verlängerung der Vertragslaufzeit um 9 Monate erforderlich, was zu Beginn der Beauftragung, Anfang 2020, nicht vorhergesehen werden konnte.