Oberleitungserneuerung Donauwörth-Mündling Strecke 5310, km 4,37-8,33; Bauüberwachung OLA Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50385
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Oberleitungserneuerung Donauwörth-Mündling Strecke 5310, km 4,37-8,33; Bauüberwachung OLA
Oberleitungserneuerung Donauwörth-Mündling Strecke 5310, km 4,37-8,33; Bauüberwachung OLA
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Oberleitungserneuerung Donauwörth-Mündling Strecke 5310, km 4,37-8,33; Bauüberwachung OLA
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Oberleitungserneuerung Donauwörth-Mündling Strecke 5310, km 4,37-8,33; Bauüberwachung OLA
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Die mit dem Bauvertrag zur Erneuerung der Oberleitungsanlage ausgeschriebene Baugrundsondierung, sollte im Rahmen eines
Sicherungsplans durchgeführt werden. Nach mehrmaligen Versuchen, wurde aufgrund der örtlichen Verhältnisse festgestellt,
dass zur erfolgreichen Umsetzung Sperrpausen erforderlich sind. Für die Sperrungen ist die Begleitung eines Technisch
Berechtigten notwendig. Diese Leistungen waren usprünglich nicht Bestandteil des Auftrags der BÜW. LÄ1
Die Organisation und Erstellung der Betra, sowie die Begleitung der Sondierungsarbeiten wird dringend benötigt, um die
Einhaltung der Sperrpausen zu gewährleisten. Eine Verzögerung würde zur Nichteinhaltung der Sperrpausen und einer
Nichtdurchführung der Baugrundsondierung führen.