Planung EÜ Anckelmannsplatz Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27233
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung EÜ Anckelmannsplatz
Planung EÜ Anckelmannsplatz
Übertragene Leistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph 1+2), Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 1+2), Tragwerksplanung (Lph 2)
Optionale Leistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph 3,4,6,7), Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 3,4,6,7), Tragwerksplanung (Lph 3,4,6)
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung EÜ Anckelmannsplatz
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bindefrist der Angebote: 09.11.2017
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hamburg
Übertragene Leistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph 1+2), Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 1+2), Tragwerksplanung (Lph 2)
Optionale Leistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph 3,4,6,7), Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 3,4,6,7), Tragwerksplanung (Lph 3,4,6)
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
NT13 - EU Bekanntmachung
Bei der Erstellung von Schnitten in für die Kabeltiefbauplanung sind im Zuge der Entwurfsplanung Unstimmigkeiten in den Vermessungsdaten aufgefallen. Eine Überprüfung durch die DB E+C, welche die Vermessung im Jahr 2016 und 1018 vorgenommen hat ergab, dass die übermittelten Vermessungsergebnisse mangelhaft waren. Alle (Vor-)Entwurfspläne wurden auf Grundlage einer fehlerhafter Vermessung erstellt. Die Vermessungsdaten wurden korrigiert. Die neuen Vermessungspunkte weichen in der Lage um ca. ~60 cm und der Höhe ca. ~37 cm von der Pianungsgrundlage ab.
Die fehlerhaften Daten der Vermessung waren plausibel, da sie auch in sich zusammenhängend sind. Das der Bereich oberhalb der Brücke zum Straßenbereich verschoben ist und das alle Höhen gleichmäßig fehlerhaft sind, konnte durch eine Plausibilitätsprüfung im Zuge der Grundlagenermittlung und Vorplanung nicht festgestellt werden. Die Qualitätsprüfung der Festpunktfelder muss innerhalb der Fachplanung Vermessung erfolgen. Der Projektleitung war es aus genannten Gründen nicht möglich die Fehler in der Vermessung zu erkennen. Es ergebene sich keine Veränderungen die sich auf den Gesamtcharakter der Planung des Ingenieurbauwerkes auswirken.